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KlimaschutzWie groß die Defizite des Verkehrs- und Gebäudesektors sind

Sowohl Verkehrs- als auch Gebäudesektor haben 2024 in Deutschland deutlich mehr CO₂ emittiert als zulässig. Das könnte teuer werden: Strafzahlungen an andere EU-Staaten werden damit wahrscheinlich.Klaus Stratmann 21.11.2025 - 13:26 Uhr Artikel anhören
Leipziger Straße in Berlin-Mitte: Der Verkehrssektor bereitet Sorgen. Foto: Photothek/Getty Images

Berlin. Der Verkehrs- und der Gebäudesektor haben die CO₂-Reduktionsziele im vergangenen Jahr deutlich verfehlt. Das belegt eine aktuelle Auswertung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), die dem Handelsblatt vorliegt.

Demnach lagen die Emissionen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das die Sektoren Verkehr und Gebäude erfasst, bei insgesamt 294,7 Millionen Tonnen. Das ist erheblich mehr als zulässig: Es sei eine Überschreitung der Obergrenze „um circa 17,2 Millionen Tonnen CO2 zu verzeichnen“, schreibt die DEHSt.

Die Zahlen verdeutlichen die Defizite des Verkehrs- und des Gebäudesektors im Klimaschutz. Beide gelten seit Langem als herausfordernd. Fachleute warnen, ohne entschlossene Gegenmaßnahme werde die Überschreitung immer größer.

Deutschland hatte 2019 entschieden, ein Emissionshandelssystem für diese Sektoren einzuführen. Geregelt ist der nationale CO2-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das 2021 in Kraft trat. Er liegt aktuell bei 55 Euro pro Tonne. Ab dem kommenden Jahr wird ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro gelten.

Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Im vergangenen Jahr beliefen sich diese Einnahmen nach Angaben des Umweltbundesamts auf 13 Milliarden Euro.

Anreiz für Investitionen

Mit dem CO2-Preis sollen Investitionen in klimafreundliche Technologien angeregt werden. Das gilt für den privaten Bereich ebenso wie für Unternehmen. Die Gastherme im Heizungskeller soll durch eine elektrische Wärmepumpe ersetzt werden, der Verbrenner-Pkw durch ein E-Auto. Unternehmen sollen erdgas- oder kohlebefeuerte Anlagen durch strom- oder wasserstoffbasierte Verfahren ersetzen.

Der nationale CO2-Preis ergänzt das bereits 2005 eingeführte Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1). Dieses erfasst die Sektoren Industrie und Energie. Zur Teilnahme an dem System sind in Deutschland etwa 1800 Großanlagen verpflichtet, etwa Kohlekraftwerke, Stahlhütten und Chemieanlagen. Die Einnahmen Deutschlands daraus beliefen sich laut Umweltbundesamt 2024 auf 5,5 Milliarden Euro. Sie fließen ebenfalls in den Klima- und Transformationsfonds.

Industrielle Mittelständler, die unterhalb bestimmter Schwellenwerte bleiben, sind nicht vom ETS 1 erfasst. Sie zahlen aber seit der Einführung des nationalen CO2-Preises für ihre Emissionen.

Keine Obergrenze im nationalen Emissionshandel

Der europäische und der nationale Mechanismus unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Punkt: Die Zahl der im ETS 1 zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate wird von Jahr zu Jahr reduziert. Da die Betreiber für jede Tonne CO2, die ihre Anlagen emittieren, ein Zertifikat vorweisen müssen, sinken die Emissionen in den beiden erfassten Sektoren analog zur Menge der Zertifikate.

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Beim nationalen Emissionshandel ist das anders. Hier gibt es nur eine Preissteuerung: Wer bereit ist, den aktuellen CO2-Preis zu zahlen, bekommt auch ein Zertifikat.

Laut DEHSt beläuft sich die kumulierte Überschreitung der CO2-Obergrenze im nationalen Emissionshandel seit dessen Einführung auf 20,2 Millionen Tonnen. In den Jahren 2021 und 2023 gab es geringe Überschreitungen, im Jahr 2022 sogar eine Unterschreitung. Die Überschreitung im vergangenen Jahr war dagegen mit 17,2 Millionen Tonnen besonders groß.

Das kann teuer werden: Gemäß dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation, kurz ESR) müssen EU-Staaten, die ihre CO2-Reduktionsziele verfehlen, Ausgleichszahlungen an andere EU-Staaten zahlen.

Ausweislich der aktuellen Projektionen des Umweltbundesamts werde das deutsche Defizit im Rahmen des europäischen Klimaschutzgesetzes in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen drohe, schreibt die DEHSt: „Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßnahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich.“

Schneider arbeitet an Klimaschutzprogramm

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat angekündigt, ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm vorlegen zu wollen, dessen Fokus auf den Sektoren Verkehr und Gebäude liegen soll. Das Programm soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Insgesamt unterlagen etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen 2024 einer CO2-Bepreisung – entweder durch das nationale System (294,7 Millionen Tonnen/etwa 45 Prozent) oder den europäischen Mechanismus (273 Millionen Tonnen/circa 42 Prozent).

Nicht erfasst von den Emissionshandelssystemen sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und der Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.

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Bereits am 15. März hatte das Umweltbundesamt eine erste Schätzung der deutschen Gesamtemissionen des Jahres 2024 vorgelegt, differenziert nach den Sektoren des Klimaschutzgesetzes. Die DEHSt hatte dann im Sommer die Zahlen für den ETS 1 vorgelegt. Nun komplettiert sie die Daten mit den Werten für das nationale Emissionshandelssystem.

Erstpublikation: 18.11.2025, 06:44 Uhr.

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