Originaldokument Das sind Altmaiers Vorschläge für eine Öffnungsstrategie für die Wirtschaft

In einem fünfseitigen Schreiben fasst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in 22 Punkten die Ergebnisse seiner Beratungen mit den Wirtschaftsverbänden zusammen. Das Papier soll auch als Grundlage für die Gespräche von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten am kommenden Mittwoch dienen.
Vom in der letzten Bund-Länder-Runde vereinbarten Ziel, eine Öffnung der geschlossenen Wirtschaftsbereiche erst ab einer Inzidenz von 35 vorzusehen, ist in dem Papier keine Rede mehr.
Lesen Sie hier das Originaldokument:
28. Februar 2021
Peter Altmaier
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Vorschläge und Anmerkungen zu einer Öffnungsstrategie aus Sicht der Wirtschaft
Zusammenfassung der Besprechungen mit Verbänden der Wirtschaft sowie mit der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder
Vorbemerkung:
Am 16. Februar 2021 fand eine Besprechung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie mit Vertretern von rund 40 Spitzen- und Branchenverbänden der Wirtschaft statt. Die Ergebnisse waren Gegenstand einer Besprechung mit der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 26. Februar 2021.
Es wurde vereinbart, der MPK am 3. März 2021 ein Konzept mit Forderungen und Anmerkungen für eine Öffnungsstrategie aus Sicht der Wirtschaft zu übermitteln.
Ausgangslage:
Seit Anfang des Jahres ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen und Todesfälle deutlich zurückgegangen. Seit gut einer Woche steigt die Zahl der Neuinfektionen wieder an, während der Rückgang der Zahl der Todesfälle anhält.
Zusammenfassung wesentlicher Feststellungen und Vorschläge:
- Die große Mehrzahl der Verbände und der Wirtschaftsminister der Länder hat sich nachdrücklich für verantwortliche branchenübergreifende Öffnungsschritte bereits im Monat März ausgesprochen, unter Einschluss von Einzelhandel und Gastronomie, jedenfalls im Außenbereich.
- Alle Teilnehmer stimmen überein, dass die lange Dauer des derzeitigen Lockdowns erhebliche Auswirkungen auf betroffene Unternehmen hat und in vielen Fällen zu einer drastischen Verschärfung ihrer wirtschaftlichen Lage führt, bis hin zur Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und zur Gefahr eines Substanzverlustes der Volkswirtschaft. Arbeitsplatzverluste, Insolvenzen, weniger Ausbildungsplätze und Neugründungen sowie ein dauerhafter Attraktivitätsverlust vieler Innenstädte wären die Folge.
- Aus diesen Gründen halten die Beteiligten es für dringend geboten, neben der Festlegung weiterer Öffnungsschritte im Monat März eine klare und vorausschaubare Perspektive im Hinblick auf die Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte und deren notwendige Flankierung bereits am 3. März zu beschließen.
- Gleichzeitig wird von vielen Verbänden darauf hingewiesen, dass notwendige Öffnungen nicht zu schweren gesundheitlichen Belastungen und verschärften Pandemie-Folgen führen sollten. Eine dritte Pandemiewelle sei unbedingt zu vermeiden, da sie der Wirtschaft insgesamt und vielen Unternehmen bedeutend schaden würde.
- Es gibt deshalb eine breite Übereinstimmung, dass die Öffnung derzeit geschlossener Unternehmen und der wirksame Schutz der Gesundheit gleichermaßen im wirtschaftlichen Interesse liegen.
- Aus Sicht der Wirtschaft ist es wünschenswert, dass Bund und Länder gemeinsam bundesweite evidenzbasierte Kriterien und Standardprozesse festlegen (Gemeinsamer Rahmen), unter denen Öffnungen möglich werden. Nur so kann die Entstehung eines Flickenteppichs unterschiedlicher Strategien und Vorgehensweisen verhindert werden. Anderenfalls wären erhebliche Reibungsverluste und Verunsicherungen zu befürchten.
- Die konkrete Umsetzung des gemeinsamen Rahmens soll weitgehend länder- und regionalspezifisch erfolgen. Dabei sollte sich die Umsetzung aber an möglichst einheitlichen Standardprozessen beim Testen, bei den Hygieneregeln und der Impforganisation orientieren, die es zu erarbeiten gilt. Entscheidend sei, dass aus vergleichbaren Fakten auch vergleichbare Schlüsse gezogen werden.
- Dadurch wird ermöglicht, wesentlich stärker als bisher auf die konkreten Umstände „vor Ort“ abzustellen. Dazu gehören neben der lokalen bzw. regionalen Inzidenz und der Tendenz ihrer Entwicklung das Vorliegen ausgefeilter öffentlicher und privater Hygiene-Konzepte sowie die Möglichkeit, Öffnungen so vorzunehmen, dass diese nicht innerhalb kürzester Zeit zu einer überproportionalen Zunahme sozialer Kontakte und Gefährdungen führen. Digitale Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung sind dabei auszuschöpfen.
- Eine bundesweite durchschnittliche Inzidenz besagt wenig über die Lage in einzelnen Bundesländern und Landkreisen, über „Coldspots“ oder „Hotspots“. Anstelle der ausschließlichen Orientierung an bundesweiten Inzidenzwerten sollen die Nachverfolgungs-Kapazität des jeweiligen Gesundheitsamtes, die Auslastung der Intensivpflegekapazitäten und die Verfügbarkeit notwendiger Schutzkonzepte stärker berücksichtigt werden.
- Oberhalb einer Inzidenz von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner eines Bundeslandes, eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sind Lockerungen zulässig, wenn sie in Verbindung mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Einzelfall vertretbar sind.
- Das Erreichen einer generellen bundesweiten oder regionalen Inzidenz von 35 oder darunter wird unter der Voraussetzung der zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen derzeit nicht für erforderlich gehalten.
- Die große Mehrheit der Verbände spricht sich für ein branchenübergreifendes Öffnungskonzept aus, um auf diese Weise den Eindruck von Bevorzugung/Benachteiligung einzelner Branchen und Unternehmen auszuschließen. Die Festlegung von branchenspezifischen Öffnungsschritten wird mehrheitlich als nicht zielführend abgelehnt. Da praktisch alle Branchen über gut funktionierende Hygiene-Konzepte verfügten, die eine Infektion bei Öffnung der Unternehmen ausschließen bzw. unwahrscheinlich machen, müsse das Ziel, Sozialkontakte insgesamt zu reduzieren, branchenübergreifend und nicht zu Lasten einzelner Branchen oder Betriebe erreicht werden. Dies schließt nicht aus, dass in Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko Sonderregelungen weiterhin erforderlich sind.
- Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl von Antigen-Schnelltests bzw. von Selbsttests einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung der Arbeit von Produktions-Betrieben und zur Ermöglichung von Öffnungen leisten kann. Darüber hinaus sollte angestrebt werden, durch den regelmäßigen und umfassenden Einsatz von Schnelltests derzeit noch notwenige Quarantänemaßnahmen in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Dies gilt zum Beispiel für die Bereiche Touristik und Geschäftsreisen. Neben der generellen Verfügbarkeit komme es dabei auch auf die reibungslose und schnelle Durchführung an. Um den breiten Einsatz von Schnelltests zu befördern, sollten auch klare Vorgaben gemacht werden, welche weiteren Maßnahmen in Falle eines positiven Testergebnisses zu ergreifen sind.
- Soweit der Zugang zu bestimmten Orten oder Dienstleistungen nur aufgrund der Vorlage eines Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden ist, ermöglicht wird, muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher der Zugang zu qualifizierten Testeinrichtungen möglich sein.
- Viele Wirtschaftsverbände bringen zum Ausdruck, dass die Unternehmen und ihre Verbände zur Mitwirkung an der Durchführung von Schnelltests und der Umsetzung von Sicherheitskonzepten bereit sind und bitten ihrerseits darum, die lokale bzw. regionale Wirtschaft bei der Erarbeitung der Konzepte und Strategien eng zu beteiligen. Im Ergebnis müssen bundesweit einheitliche Standards erarbeitet werden, die bei der Umsetzung die unterschiedlichen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigen (z.B. Unternehmensgröße, Lage im innerstädtischen Einkaufsbereich oder außerhalb in Gewerbe- und Einkaufszentren).
- Die Verbände beklagen, dass digitale Möglichkeiten bei der Umsetzung von Hygiene-Konzepten und bei der Kontaktnachverfolgung nach wie vor unzureichend genutzt werden und dadurch die Öffnung der Geschäfte verzögert oder verhindert werden kann. Die digitalen Möglichkeiten, die nach der DSGVO bestehen, sollten endlich in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
- Im weiteren Verlauf der Impfkampagne sollen zunehmend auch Bedürfnisse von Wirtschaft und Unternehmen berücksichtigt werden. Dabei sollten verstärkt auch Betriebsärzte einbezogen werden. Die Kombinierte Anwendung von Schnelltests, Impfungen und Sicherheitskonzepten kann dazu beitragen, eine Normalisierung trotz fortbestehender Infektionsrisiken zu ermöglichen. Es darf aber im Ergebnis zu keinem Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmenkonzepte in den Ländern kommen.
- Mehrere Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aktivitäten bei gutem Wetter im Freien in der Regel mit einem deutlich geringeren Infektionsrisiko verbunden sind. Daraus ergeben sich Öffnungsperspektiven für gastronomische Betriebe, jedenfalls für solche mit Außenbereich. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit kommerzielle Aktivitäten auch in anderen Bereichen im Freien durchführbar sind, damit es auf diese Weise zu einer Reduzierung der Virusverbreitung (Aerosole) kommt.
- Die Verbände sind mehrheitlich bereit, im Falle einer signifikanten Verschärfung der lokalen oder regionalen Infektionslage schnelle und angemessene Reaktionen aufgrund der Entscheidung der zuständigen Behörden zu akzeptieren und zu unterstützen. Dies schließt die notwendige Verhängung zeitlich begrenzter regionaler Lockdowns ein, sofern alle anderen Maßnahmen der digitalen Kontaktverfolgung sowie Schnelltests ausgeschöpft sind.
- Eine Reihe von Verbänden spricht sich zudem dafür aus, die Bemühungen zu einer besseren Koordination des Vorgehens im grenznahen Raum bzw. unter den Mitgliedstaaten generell zu verstärken. Der Erhalt des Europäischen Binnenraumes mit einem ungehinderten Zugang von Arbeitnehmern, Selbständigen, Waren und Dienstleistungen habe gerade aus Sicht der deutschen Wirtschaft eine große Bedeutung. Die Beibehaltung von „green lanes“ an den Grenzen ist notwendig, um innereuropäische Produktions- und Lieferketten aufrechtzuerhalten. Wo immer möglich, soll die Einführung neuer Grenzkontrollen vermieden werden und sollte, falls unvermeidbar, nur bei Aufbau ausreichender Testinfrastrukturen an Grenzübergängen und nach 72-stündiger Ankündigung durchgeführt werden.
- Um bei Einreise aus Risikogebieten das Einschleppungsrisiko wirkungsvoll zu minimieren, sprechen sich Wirtschaftsverbände für konsequente Tests mit nachvollziehbaren Kontrollen beispielsweise an Flughäfen aus. Dies kann bei gleichzeitiger Entlastung der Gesundheitsbehörden zur Gewährleistung von Mobilität beitragen. Das bestehende Gefüge aus Registrierungs-, Test- und Selbstquarantäneverpflichtung sowie die Differenzierung von Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten bliebe erhalten, wobei die bestehende Selbstquarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis ersetzt würde.
- Die Mehrheit der Verbände ist überzeugt, dass die Fortführung ausreichender staatlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote auch während und nach der Phase der schrittweisen Öffnungen gewährleistet sein muss, da die Rückkehr zu „normalen“ Geschäftsergebnissen aufgrund der fortbestehenden Risiko- und Pandemie-Lage nicht so schnell zu erwarten ist. Es besteht große Übereinstimmung, dass mit zunehmender Dauer von Beschränkungen die Einführung von Unterstützungsmaßnahmen zum persönlichen Lebensunterhalt (Unternehmerlohn) auch über den Bereich der Soloselbständigen hinaus erforderlich wird, um Substanzverluste der Volkswirtschaft zu begrenzen.
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