Transformation: Netzentgelte entscheiden über Zukunft der Industrie
Berlin. Steigende Stromnetzentgelte werden für viele Industrieunternehmen zur Kernfrage. Das Problem: Ausnahmeregelungen für die Industrie, die großen Stromverbrauchern eine starke Reduzierung der Netzentgelte garantieren, sind befristet, ab 2026 gelten sie nicht mehr. Wie eine Anschlussregelung aussehen könnte, ist unklar.
In energieintensiven Branchen wie Chemie oder Aluminium sorgt das für Verunsicherung. „Entlastungen bei den Netzentgelten sind für unsere Branche extrem wichtig“, sagt Matthias Belitz, Energieexperte beim Verband der Chemischen Industrie (VCI). Wenn es keine Anschlussregelungen gebe, seien viele Investitionen in Gefahr.
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Geregelt sind die Ausnahmen für die Industrie in Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Regelung unterscheidet im Wesentlichen zwei Fälle: die atypische Netznutzung und die Nutzung über mindestens 7000 Stunden des Jahres. Die zweite Fallvariante wird auch als „Bandlastprivileg“ bezeichnet. Damit ist die besondere gleichmäßige und langfristig kalkulierbare Inanspruchnahme des Netzes gemeint. Hinzu kommt die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher, die ebenfalls in Paragraf 19 StromNEV geregelt ist, mengenmäßig aber nicht ins Gewicht fällt.
Von der Privilegierung der atypischen Netznutzung profitieren nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 4200 Netznutzer, von der Bandlastprivilegierung 400 Netznutzer. Die Bandlastprivilegierung ist für große Stromabnehmer aus der Industrie die deutlich relevantere Regelung.
Es geht um knapp zwei Milliarden Euro
Die Bundesnetzagentur beziffert das Volumen der Reduzierung der Netzentgelte durch die Bestimmungen des Paragrafen 19 StromNEV in ihrem Zuständigkeitsbereich auf insgesamt rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Da es auch privilegierte Abnehmer im Zuständigkeitsbereich der Landesregierungsbehörden gibt, liegt das gesamte Entlastungsvolumen höher. Der VCI beziffert die prognostizierte Entlastung unter Berufung auf Zahlen der Netzbetreiber auf insgesamt 1,95 Milliarden Euro im Jahr 2024.
„Für viele Produktionsbetriebe entscheiden die Entlastungen des Paragrafen 19 Stromnetzentgeltverordnung darüber, ob am Ende des Jahres ein Verlust steht oder nicht“, sagt VCI-Experte Belitz. Aus einer anderen Branche heißt es, die Entlastungen des Paragrafen seien „absolut entscheidend“ für den Fortbestand vieler Produktionsstätten. Würde die Entlastung ersatzlos entfallen, würde das die Stromnetzentgelte nach Angaben von Belitz im Extremfall um den Faktor fünf bis zehn erhöhen. „Das ist schlicht nicht verkraftbar“, sagt er.
Die Bundesnetzagentur erkennt die grundsätzliche Bedeutung der Entlastungsregeln nach Paragraf 19 StromNEV und sagte zu, sich um den Vorgang zu kümmern. „Die Neuregelungen werden wir gründlich diskutieren und uns viel Zeit für das Verfahren nehmen. Ein Eckpunktepapier veröffentlichen wir in Kürze“, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur.
Anfang Mai hatte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im Handelsblatt-Interview gesagt, er habe das Thema „genau im Blick“, und betont, im Zuge des EuGH-Urteils von 2021, das sich mit den Kompetenzen der Regulierungsbehörden befasst, sei die Zuständigkeit in dieser Frage „von der Bundesregierung zu uns gewandert“.
Der EuGH hatte geurteilt, dass die Regulierungsbehörden größere Autonomie bekommen müssen. Dem leistete Deutschland mit einer entsprechenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Folge, die Anfang 2024 in Kraft trat. Insofern ist der Umgang der Netzagentur mit Paragraf 19 StromNEV auch eine Art Bewährungsprobe: Die Netzagentur muss zeigen, wie sie mit der neuen Autonomie umgeht.
Die EU-Kommission sieht Entlastungen für die Industrie kritisch
Allerdings ist der Handlungsspielraum der Netzagentur durch das europäische Beihilferecht begrenzt. Die Entlastungen der deutschen Industrie bei den Netzentgelten werden von der EU-Kommission kritisch beäugt. Eine vollständige Befreiung stromintensiver Netznutzer hatte die Brüsseler Behörde 2018 für beihilferechtswidrig erklärt. Die Unternehmen mussten einen Teil der Entlastungen zurückzahlen.
Die aktuell noch gültige Entlastungsregelung hat die EU-Kommission beihilferechtlich nicht beanstandet. Jede Nachfolgeregelung dürfte die Kommission allerdings kritisch unter die Lupe nehmen.
Aus den betroffenen Industriebranchen heißt es, es habe bereits Gespräche mit der Bundesnetzagentur gegeben. Insbesondere die Bandlastprivilegierung steht nach Angaben aus Verhandlungskreisen auf der Kippe, weil eine unflexible, übers Jahr unveränderte Stromabnahme nicht mehr mit der zunehmend volatilen Stromerzeugung mit einem wachsenden Anteil von Windkraft- und Photovoltaikanlagen harmoniert.
Gefragt sind vielmehr Industrieanlagen, die sich möglichst flexibel dem schwankenden Angebot anpassen. Allerdings sieht man das in den betroffenen Branchen skeptisch: „Flexibilität geht immer zulasten der Effizienz und stößt an physikalisch-technische Grenzen“, sagt Belitz.
Diskutiert wird auch, die Privilegien zumindest für eine Übergangsfrist weitergelten zu lassen. Die grundsätzlichen Herausforderungen sind damit allerdings nur verschoben. Was bleibt, ist Unsicherheit. Und die ist Gift für Investitionen.
Außerdem ist es erklärtes Ziel der Politik, strombasierte Anwendungen in der Industrie zu fördern. Denn mit steigendem Erneuerbaren-Anteil am Strommix folgt daraus eine sinkende CO2-Intensität des Industriesektors. Prohibitiv hohe Netzentgelte würden dieser Entwicklung aber entgegenwirken, weil sie strombasierte Anwendungen wirtschaftlich unattraktiv machen.
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Netzentgelte werden entscheidender Kostenfaktor der Energiewende
Der Fall der Industrieprivilegien bei den Netzentgelten zeigt, dass Netzentgelte mehr und mehr zum entscheidenden Kostenfaktor der Energiewende werden. In den kommenden 15 Jahren müssen in Deutschland Branchenschätzungen zufolge 300 Milliarden Euro in den Ausbau der Stromübertragungsnetze investiert werden, weitere 180 Milliarden Euro in den Ausbau der Stromverteilnetze. Die Stromübertragungsnetze dienen dem Transport großer Strommengen quer durch Deutschland. Auf der Verteilnetzebene wird der Strom dagegen regional verteilt – bis zum Hausanschluss.
Sollten diese Investitionen eins zu eins an die Stromverbraucher durchgereicht werden, könnte das zur erheblichen Belastung werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte daher im Frühjahr angekündigt, nach Lösungen zu suchen, die Netzentgelte künftig anderes zu verteilen.
Schon heute machen die Netzentgelte in vielen Fällen deutlich mehr als ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Die Netzentgelte werden über die Stromrechnung eingezogen. Sie sind regional unterschiedlich. In Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien sind sie höher als in Regionen, in denen die Erneuerbaren keine große Rolle spielen. Das liegt daran, dass die Verteilnetzbetreiber dort, wo sie viele Photovoltaikanlagen und Windparks ins System integrieren müssen, hohe Investitionen zu stemmen haben. Die Bundesnetzagentur plant allerdings, das System zu ändern und für eine Angleichung der Netzentgelte zu sorgen.