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Telekommunikationskonzerne Ericsson legt Patentstreit mit Samsung bei

Die beiden Konzerne haben ihren Streit über globale Patentlizenzen beigelegt. Die Vereinbarung umfasst alle Mobilfunktechnologien wie etwa 5G.
07.05.2021 - 12:33 Uhr Kommentieren
Die Bedingungen für den Deal mit Samsung behielt Ericsson unter Verschluss. Quelle: dpa
Ericsson

Die Bedingungen für den Deal mit Samsung behielt Ericsson unter Verschluss.

(Foto: dpa)

Stockholm Die Telekommunikationsriesen Ericsson und Samsung haben ihren Patentstreit beigelegt. Die Konzerne aus Schweden und Südkorea gehen eine mehrjährige Vereinbarung zu globalen Patentlizenzen ein, wie Ericsson am Freitag mitteilte. Darunter fallen demnach alle Mobilfunktechnologien, auch der schnelle 5G-Standard.

Die Einigung beende alle laufenden juristischen Patentstreitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen, so Ericsson weiter, in den USA ebenso wie in weiteren Ländern. Zudem habe man vereinbart, bei Projekten zusammenzuarbeiten, die die Mobilfunkbranche bei der offenen Standardisierung voranbringen und wertvolle Lösungen für Verbraucher und Firmen schaffen sollten.

Die Bedingungen für den Deal behielt Ericsson unter Verschluss. Die Schweden hatten Samsung unter anderem Ende 2020 vor einem US-Bezirksgericht in Texas verklagt. Dort hatten sie den Südkoreanern vorgeworfen, gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen zu haben, die faire Lizenzbedingungen für Patente gewährleisten sollen. In dem Fall ging es um technische Standards für die Endgeräte vor dem Hintergrund der Umstellung auf den neuen 5G-Mobilfunk.

Für Patente, die zum Grundstock technischer Standards gehören, gelten besondere Regeln. Lizenzen für solche Patente müssen zu fairen Bedingungen und ohne Diskriminierung gewährt werden. Für das Prinzip steht die englische Abkürzung FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory). In der Praxis gibt es aber immer wieder Streit bei der Umsetzung dieser Regel – zum Beispiel darüber, welche Gebühr als angemessen gelten darf.

Mehr: Neue Allianz macht gegen Änderungen im Patentrecht mobil

  • dpa
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