Telemedizin: Apps für werdende Eltern gefragter denn je
Beratungen mit Hebammen finden während des Lockdowns größtenteils per Videochat statt.
Foto: dpaDüsseldorf. Durch die Kontaktbeschränkungen während des Lockdowns sind herkömmliche Beratungsangebote rund um die Schwanger- und Elternschaft kaum möglich. Diese Situation nutzen Start-ups für sich und bringen neue Apps auf den Markt oder erweitern ihre Angebote. Krankenkassen erstatten diese teilweise. Das sorgt bei dem Verband deutscher Hebammen (DHV) für Unmut, berichtet die Beirätin für Freiberufler Ursula Jahn-Zöhrens: „Wir müssen seit der Coronapandemie jedes Vierteljahr erneut für eine Verlängerung der Sonderregelungen kämpfen, die es uns Hebammen erlaubt, telemedizinische Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.“
Damit die Fernberatung für Hebammen überhaupt möglich ist, erlässt der Spitzenverband Gesetzlicher Krankenkassen (GKV) während der Coronapandemie regelmäßig neue Sondervereinbarungen. Die aktuelle ist bis zum 31. März gültig. Eine Verlängerung wird bereits diskutiert.
Von der Sondervereinbarung Gebrauch machen können Hebammen, die den Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach Paragraf 134a Sozialgesetzbuch (SGB) V unterschrieben haben. Unternehmen rechnen telemedizinische Beratungen oder Videokurse über gesonderte Verträge ab, die sie mit den Krankenkassen geschlossen haben.