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Europäischer GerichtshofGoogle darf Zugang zu Android Auto nicht verweigern

Eine Generalanwältin des EuGH empfiehlt, dass Google Drittanbietern Zugang zum Betriebssystem „Android Auto“ gewähren muss. Das Urteil steht aus, doch Richter folgen meist den Empfehlungen der Generalanwälte. 05.09.2024 - 11:39 Uhr Artikel anhören
Systeme im Auto mit dem Handy steuern: Das funktioniert über das Google-Betriebssystem „Android Auto“. Foto: AP

Frankfurt. Google muss nach der Einschätzung einer Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Software-Drittanbietern Zugang zu seinem Betriebssystem „Android Auto“ gewähren. Eine Weigerung verstoße möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht, schrieb Generalanwältin Laila Medina in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.

Diese ist zwar nicht bindend, allerdings folgen die Richter meist den Empfehlungen der Generalanwälte, die ihre Vorschläge für ein Urteil des EuGH unabhängig und unparteiisch entwickeln sollen.

Im vorliegenden Fall wollte Enel X, eine Tochter des italienischen Versorgers Enel, ihre App für das Laden von Elektrofahrzeugen auch für „Android Auto“ anbieten. Die Alphabet-Tochter Google verweigerte allerdings den Zugriff und begründete dies unter anderem damit, dass hierzu spezielle Anpassungen programmiert werden müssten.

Das italienische Kartellamt sah darin einen Missbrauch von Marktmacht und brummte Google eine Strafe von 102 Millionen Euro auf, wogegen der US-Konzern Beschwerde einlegte. Daraufhin wurde der Fall an den EuGH verwiesen. Generalanwältin Medina schloss sich der Auffassung der italienischen Wettbewerbsbehörde an. Ein Betreiber dürfe den Zugriff auf eine Plattform nur dann verweigern, wenn er objektive Gründe anführen könne. Hierzu zähle, dass der Zugriff technisch nicht möglich sei oder die Funktion der Plattform beeinträchtigt würde.

rtr
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