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BeitragsbemessungsgrenzeSozialabgaben für Gutverdiener sollen steigen

Für Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze werden Sozialabgaben fällig. Der Wert wird regelmäßig angepasst – im kommenden Jahr soll es vergleichsweise kräftig nach oben gehen. 14.09.2024 - 10:15 Uhr Artikel anhören
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen künftig Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro fällig werden. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Berlin. Die Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung.

Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern: Im Westen beträgt er 7550 Euro und im Osten 7450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge – auf das darüber liegende Einkommen werden keine Beiträge fällig.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach auf 5512,50 Euro steigen. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.

Die Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Ein Ministeriumssprecher führte die Höhe der Anpassungen bei „Bild“ auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“ zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 „vergleichsweise stark“, zitierte ihn die Zeitung. Damit werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“.

dpa
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