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SozialausgabenDiese Lücke im Gesundheitssystem will Frankreich schließen

Ausländische Rentner sollen in Frankreich nicht mehr kostenlos von der staatlichen Krankenkasse profitieren. Bei den Budgetverhandlungen im Parlament soll die bisherige Praxis neu geregelt werden.Tanja Kuchenbecker 11.11.2025 - 17:35 Uhr Artikel anhören
Frankreichs Nationalversammlung: Keine Geldgeschenke mehr für nicht-französische Rentner. Foto: dpa (Archiv)

Paris. In der Nationalversammlung wird derzeit über den Haushalt für 2026 verhandelt. Um Ausgaben zu reduzieren, will Frankreich unter anderem Gesetzeslücken schließen. Das betrifft auch in Frankreich lebende US-Bürger und andere wohlhabende Nichteuropäer, die bisher in der Rente kostenlos von der staatlichen französischen Krankenversicherung profitieren konnten. Frankreichs Sozialversicherung ist hoch verschuldet, bis Ende dieses Jahres wird ein Defizit von 23 Milliarden Euro erwartet.

In der Nationalversammlung wurde bereits für den Zusatz zum Budget gestimmt, der in Zukunft Abgaben für den Krankenschutz vorsieht. Doch bisher ist das Budget nicht endgültig verabschiedet. Nach der Nationalversammlung muss der Haushaltsentwurf auch die zweite Kammer, den Senat, passieren. Bis Ende des Jahres sollen sich beide Kammern des Parlaments auf ein Budget geeinigt haben.

Frankreich war bisher für viele nicht europäische Ausländer, vor allem für US-Amerikaner, ein Eldorado für Rentner – nicht nur weil Frankreichs Landschaften so schön und der französische Lebensstil, das Savoir-vivre, so beliebt sind. Nach drei Monaten konnten sie, wenn sie ein Langzeitvisum hatten, kostenlos in die staatliche Krankenversicherung. In Frankreich sind alle Bürger in der staatlichen Krankenversicherung, eine umfassende Privatversicherung wie in Deutschland gibt es nicht.

Doch eine neue Regelung könnte die freizügige Aufnahme ins französische Sozialkassensystem nun beenden. Der Vorschlag für den Zusatz zum Budget kam von François Gernigon, einem Abgeordneten der Partei Horizons, die zu Macrons Mitteallianz gehört.

„Die nationale Solidarität soll keine Einbahnstraße sein“, sagte Gernigon. Franzosen, die ihr ganzes Leben in die Sozialkassen eingezahlt haben, sollen Amerikaner und andere vermögende Ausländer nicht finanzieren müssen. Der Zusatz wurde mit 176 zu 79 Stimmen verabschiedet, unterstützt vom zentralen Block um Macron, den Rechten und Rechtsnationalen.

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Bisher konnten Nichteuropäer nach drei Monaten Aufenthalt in Frankreich ein Langzeitvisum bekommen und wurden in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie erhielten die begehrte Krankenkarte „Carte Vitale“.

Bedingungen waren der Nachweis ausreichender Einkünfte von etwa 17.000 Euro netto im Jahr – das entspricht der Höhe des französischen Mindestlohns – und die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die im Krankheitsfall Kosten von mindestens 30.000 Euro abdeckt. Das Modell war vorrangig für Amerikaner interessant, weil US-Krankenversicherungen zumeist recht kostspielig sind.

Ehemalige US-Bürger schilderten etwa bei CNN ihr neues Leben als Rentner in Frankreich und bezeichneten es als „Win-win-Situation“; schließlich gäben sie ihr Geld in Frankreich aus. Sie zahlten Mehrwertsteuer und Grundsteuern für ihre Wohnsitze. Dank eines Steuerabkommens müssen US-Amerikaner ihre Rente in Frankreich nicht versteuern.

Krankenversicherungsschutz, ohne je eingezahlt zu haben

Gernigon sprach von „einer Lücke im System“. Hintergrund dafür war eine Maßnahme, die 2016 unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande entschieden wurde. Sie nennt sich „Protection universelle maladie“ (PUMA, weltweiter Krankenschutz) und ist gültig für alle Ausländer, die ein Langzeitvisum haben. Sie erhalten Krankenversicherungsschutz, ohne jemals eingezahlt zu haben. So wollte Frankreich Seuchen verhindern. Diese Regel gilt nicht für Arbeitnehmer, die sich über ihren Job versichern müssen.

Der Zusatz, der nun von der Nationalversammlung angenommen wurde, sieht eine minimale Kostenbeteiligung vor. Details sind noch nicht bekannt, etwa die Summe des Krankenschutzes oder die medizinischen Behandlungen, auf die zugezogene Bürger Anspruch haben. Geflüchtete, so viel ist bekannt, sind von dieser Abgabe nicht betroffen, ebenso wie Staatsangehörige von Ländern, die ein binationales Abkommen zur Sozialversicherung mit Frankreich abgeschlossen haben.

Mehrheit der Franzosen zusätzlich versichert

Deutsche Rentner, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse sind und in Frankreich leben, können einen Antrag stellen, um in die französische Sozialversicherung zu kommen. Für deutsche Rentner ist das jedoch weniger interessant, weil die französische Krankenkasse oft nur 70 bis 80 Prozent der Kosten übernimmt, für Leistungen von Fachärzten mitunter deutlich weniger. Die Mehrheit der Franzosen ist deshalb zusätzlich versichert.

Das Angebot gilt nicht für privat versicherte Deutsche. Sie müssen in ihrer bisherigen Versicherung bleiben. Wer allerdings Rente aus Deutschland und Frankreich bezieht, hat automatisch Anspruch auf französische Kassenleistungen.

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Und eine weitere Besonderheit gilt in Frankreich: Bürger, die für mindestens ein Quartal Versicherungszeiten vorweisen können, etwa durch Berufstätigkeit, aber auch durch Beschäftigungslosigkeit, haben Anspruch auf Rente und damit auch auf eine Krankenversicherung. Und wer ein Gewerbe als „Profession libérale“, als Freiberufler, anmeldet, wird automatisch Mitglied im französischen Sozialversicherungssystem – und zahlt Sozialabgaben ab dem ersten Euro Umsatz.

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