Haushalt: EU verzichtet auf Defizitverfahren gegen Österreich – vorerst
Wien, Berlin. Wegen des geplanten Sparpakets von FPÖ und ÖVP verzichtet die EU-Kommission vorerst auf ein Defizitverfahren gegen Österreich. Dies teilte die EU-Kommission dem Land mit, wie das Bundesfinanzministerium in Wien am Freitag erklärte. Er sei am Donnerstagabend von EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis per Brief darüber informiert worden, dass dem Europäischen Rat empfohlen werde, „kein EU-Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten“, erklärte der österreichische Finanzminister Gunter Mayr.
Dies sei sehr erfreulich. „Damit haben wir einen internationalen Reputationsverlust für den Standort Österreich verhindert und negative Auswirkungen auf die Finanzmärkte abgewendet“, sagte Mayr.
Die rechte FPÖ hat als Wahlsiegerin derzeit den Auftrag, in Koalitionsverhandlungen mit der konservativen ÖVP eine Regierung zu bilden. Beide Parteien einigten sich jüngst auf ein Sparpaket über rund 6,4 Milliarden Euro, um den Haushalt zu konsolidieren.
Ende November hatte die Kommission nach Überprüfung der Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten geschätzt, dass Österreich das Defizitkriterium der EU-Schuldenregeln nicht einhalten werde. Weil in den nächsten Jahren ohne nötige Reformen kein Sinken zu erwarten sei, hatte sie erwogen, dem Rat das Feststellen eines übermäßigen Defizits vorzuschlagen. Darauf folgen kann ein sogenanntes Defizitverfahren, das Staaten zu solider Haushaltsführung bringen soll.
Österreich will Steuern erhöhen und bei Klimaschutz sparen
Damit soll 2025 das Staatsdefizit Österreichs wieder unter die europäische Obergrenze von 3,0 Prozent gesenkt werden. Vorgesehen sind zwar keine neuen Steuern, aber vereinzelte Steuererhöhungen und massive Einsparungen im Bereich Klima- und Umweltschutz sowie bei Subventionen.
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Die EU-Kommission kündigte jedoch an, dass man Österreichs Finanzen im April erneut untersuchen werde. Dann werde man etwa prüfen, wie die mittelfristigen Haushalts- und Finanzpläne Österreichs aussehen, erklärte Dombrovskis in dem Brief an Mayr.
ÖVP-Chef Christian Stocker begrüßte die Entscheidung aus Brüssel. „Die EU hat unser Maßnahmenpaket zur Konsolidierung des österreichischen Budgets beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es plausibel und wirksam ist.“ Das sei eine gute Nachricht für Österreich – die Volkspartei übernehme Verantwortung für die finanzielle Zukunft des Landes.
Schuldenstand darf 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
Das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, das auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, schreibt vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf.
Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit – also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts – unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden.