Österreich: Verurteilung von Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage aufgehoben
Wien. Der ehemalige österreichische Regierungschef Sebastian Kurz hat am Montag einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Er sei jahrelang mit Vorwürfen konfrontiert gewesen, und nun sei alles in sich zusammengefallen, sagte Kurz nach seinem Freispruch im Berufungsprozess wegen Falschaussage vor dem sogenannten Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Es sei das herausgekommen, was er immer gesagt habe: Er habe damals nicht die Unwahrheit gesagt.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht in Wien die Verurteilung der Vorinstanz zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung gekippt. Der Tatbestand sei nicht einmal objektiv erfüllt, führte der Richter in seiner Begründung aus.
Der ehemalige Bundeskanzler war im parlamentarischen Untersuchungsausschuss über diverse umstrittene Postenbesetzungen befragt worden. Auf die entscheidende Frage, ob er in dieses Prozedere eingebunden gewesen sei, habe Kurz korrekt mit „Ja“ geantwortet. Dass er in weiteren Erklärungen seine Bedeutung herunterspielte, sei deshalb nicht relevant, befand das zuständige Richtergremium.
Kurz sieht sich von der Justiz verfolgt
Kurz war im Februar 2024 wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen worden. Anlass war, dass er im Juni 2020 von den Parlamentariern zu seiner Rolle bei verschiedenen Personalentscheidungen insbesondere bei der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag befragt worden war. Dabei gab er an, über die Vorgänge informiert, aber nicht aktiv in sie involviert gewesen zu sein.
Formal war der damalige Finanzminister zuständig für die Besetzung des Aufsichtsrats der Holding, dieses Gremium wiederum ernannte den Öbag-Chef. Weil diese lukrative Stelle aber mit Thomas Schmid ein ehemaliger Vertrauter von Kurz erhielt, vermutete die Opposition parteipolitisch motiviertes Postengeschacher.
Im Zuge der Ibiza-Affäre sichergestellte Chat-Nachrichten zwischen Schmid, Kurz und zahlreichen weiteren Personen im Umfeld des ehemaligen Kanzlers schienen dieses Bild zu bestätigen. Weil im parlamentarischen Ausschuss Wahrheitspflicht herrscht, war Kurz deshalb im Sommer 2023 wegen Falschaussage angeklagt worden.
Das Wiener Landesgericht sah den Vorwurf im vergangenen Jahr als erwiesen an und verurteilte den früheren Chef der liberalkonservativen ÖVP-Partei. Indem Kurz stets darauf verwiesen habe, dass die Bestellung der Öbag-Spitze gar nicht in seinem Kompetenzbereich gelegen habe, habe er seine eigene Einbindung heruntergespielt.
Der damalige Regierungschef sei jedoch nicht bloß nach seiner Meinung gefragt worden, sondern habe faktisch über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entschieden, befand der Richter.
Schlappe für die Staatsanwaltschaft
Derartige Postenvergaben sind in Österreich zwar politischer Alltag, in der Bevölkerung aber höchst unpopulär. Kurz hatte stets einen „neuen Stil“ versprochen – um dieses Image nicht zu beschädigen, habe er seine Rolle vor den Parlamentariern vertuscht, so das Gericht. Es stützte sich dabei vor allem auf die Chat-Nachrichten und die Aussagen von Thomas Schmid, der als Kronzeuge mit den Ermittlern zusammenarbeitet.
Die Berufungsinstanz ging nun in ihrer Begründung darauf gar nicht ein, sondern stützte sich vor allem auf das anfängliche „Ja“ des damaligen Kanzlers auf die Frage einer Abgeordneten, ob er eingebunden gewesen sei. Dabei habe er nie den (falschen) Anschein erweckt, die Frage abschließend beantwortet zu haben, urteilte das dreiköpfige Richtergremium.
Kurz sieht sich seit Jahren als Opfer einer politisch agierenden Justiz und deutete diesen Vorwurf in seinen kurzen Ausführungen nach dem Urteil am Montag erneut an. Im erstinstanzlichen Prozess hatte er sogar ein „Zusammenspiel von Politik und Staatsanwaltschaft“ beklagt. In dieser Argumentation dürfte er sich nun bestärkt sehen, während die Staatsanwaltschaft eine Schlappe hinnehmen muss.
Comeback trotzdem unrealistisch
Die politische Bedeutung des Freispruchs ist indes begrenzt. Kurz musste vor bald vier Jahren wegen Korruptionsvorwürfen als Kanzler abtreten und zog sich daraufhin aus der Politik zurück. Er ist mittlerweile als Unternehmer tätig. Erst vor drei Monaten konnte seine Cybersecurity-Firma dank einem neuen Investment eine Bewertung von mehr als einer Milliarde Dollar verkünden. Der 38-Jährige verdient als Berater und Investor weit mehr als einst in der Politik. Zudem ist er kürzlich zum zweiten Mal Vater geworden.
Dennoch heißt es, Kurz liebäugle mit einem Comeback – was er selbst beharrlich bestreitet. Auch in seiner Partei gibt es Stimmen, die sich nach den unter ihm erzielten Wahlerfolgen sehnen.
Als im Januar ein erster Anlauf für die nun regierende Dreierkoalition der ÖVP mit den Sozialdemokraten und den Liberalen scheiterte und der damalige Kanzler Karl Nehammer zurücktrat, wurde intensiv über eine Rückkehr Kurz’ an die Parteispitze spekuliert. Allerdings galt die Rolle als Juniorpartner in einer von Herbert Kickls FPÖ geführten Koalition als wahrscheinlich, und dazu war Kurz dem Vernehmen nach nicht bereit.
Auch diese Verhandlungen platzten allerdings, und seit März regiert nun doch weiterhin die ÖVP im Kanzleramt. Der neue Parteichef Christian Stocker kann mit seinem nüchternen Stil und Auftreten aber als Gegenentwurf zu Kurz bezeichnet werden – und er ist derzeit intern weitgehend unumstritten.
Die Führungsfrage dürfte sich daher für eine ganze Weile nicht mehr stellen: Die Koalition wirkt trotz ihrer Heterogenität geeint, und regulär steht die nächste Wahl erst in gut vier Jahren an.
Ohnehin sind die juristischen Probleme von Kurz mit dem Urteil vom Montag nicht beigelegt. Nach wie vor wird zu weit gravierenderen Vorwürfen in der sogenannten Inserateaffäre ermittelt. Dabei geht es um den Verdacht, dass das Finanzministerium mit Steuergeldern gefälschte Umfragen und Inserate in Auftrag gegeben haben soll, um Kurz’ Aufstieg an die ÖVP-Spitze zu befördern. Dieser Vorwurf war es letztlich auch, der ihn zum Rücktritt zwang.