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ArbeitsmarktMindestlohn-Erhöhung betrifft laut IAB jede achte Neueinstellung

Betriebe reagieren auf die Mindestlohn-Erhöhung meist mit weniger Neueinstellungen statt mit Kündigungen. Vor allem zwei Sparten sind betroffen. 05.08.2025 - 10:27 Uhr Artikel anhören
Insgesamt sind laut IAB rund 13 Prozent der neuen sozialversicherungspflichtigen Jobs von der Erhöhung betroffen. Foto: dpa

Berlin. Die für 2026 geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro betrifft einer Studie zufolge voraussichtlich mehr als jede achte Neueinstellung. In der Land- und Forstwirtschaft ist es sogar mehr als jede zweite und im Gastgewerbe mehr als jede dritte, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Insgesamt würden von der Erhöhung einschließlich bestehender Jobs rund zehn Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland erfasst.

„Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen“, erklärte IAB-Forscher Martin Popp. Daher sei es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen betroffen seien.

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro steigen. Darauf hatte sich im Juni die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern verständigt. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte angekündigt, dass sie den Vorschlag per Rechtsverordnung umsetzen werde.

Von Minijobs etwa 39 Prozent betroffen

Insgesamt sind laut IAB rund 13 Prozent der neuen sozialversicherungspflichtigen Jobs von der Erhöhung betroffen. Bei den bestehenden Beschäftigungsverhältnissen liegt der Anteil mit rund fünf Prozent deutlich niedriger. Neueinstellungen in Teilzeit sind mit 16,7 Prozent stärker betroffen als solche in Vollzeit mit 11,9 Prozent.

Eine besonders große Rolle spielt die Anpassung bei den Minijobs, von denen hochgerechnet etwa 39 Prozent betroffen wären. „Von den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen wird in den kommenden Jahren somit ein spürbarer Einfluss auf die Entlohnung im Niedriglohnbereich ausgehen“, erklärte das IAB.

rtr
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