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VergütungSteigender Mindestlohn – Unternehmen kündigen Maßnahmen an

Unternehmen in Sorge: Die Mindestlohnerhöhung im kommenden Jahr führt zu Stellenstreichungen und Investitionskürzungen. Dabei wird der Mindestlohn auch überdurchschnittlich steigen. 02.12.2025 - 09:44 Uhr Artikel anhören
Ein Schild mit der Aufschrift „Mindestlohn“: Arbeitgeber reagieren laut einer Ifo-Umfrage mit konkreten Maßnahmen auf die kommende Mindestlohnerhöhung. Foto: dpa

Berlin. Mehr als jedes fünfte betroffene Unternehmen will wegen der anstehenden Mindestlohnerhöhung Stellen streichen. 22 Prozent haben dies vor, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage des Münchner Ifo-Instituts unter 4600 Unternehmen hervorgeht.

Zudem rechnet mehr als ein Viertel von ihnen mit weniger Investitionen. Jedes zweite betroffene Unternehmen plant, die Preise zu erhöhen. Als weitere Folgen nennen die Befragten sinkende Gewinne und eine schlechtere Position im Wettbewerb. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, aktuell liegt er bei 12,82 Euro.

„Die anstehende Mindestlohnerhöhung zum Jahreswechsel stellt einen bedeutenden Lohnkostenanstieg für die betroffenen Unternehmen dar“, sagte Ifo-Forscher Sebastian Link. „Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist.“

Obwohl die Unternehmen ähnlich betroffen seien wie von der vorherigen großen Anhebung im Jahr 2022, planten sie häufiger mit Stellenabbau und Investitionskürzungen. Die geplante Anhebung entspricht einem Anstieg von 8,4 Prozent.

Der Mindestlohn werde daher wesentlich stärker steigen als die allgemeinen Tariflöhne, die im kommenden Jahr 2026 voraussichtlich nur um drei Prozent zulegen dürften, so das Institut.

Branchen sind unterschiedlich stark betroffen

Mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen gab an, direkt betroffen zu sein. An der Spitze stehen das Gastgewerbe mit 77 Prozent und der Einzelhandel mit 71 Prozent.

Unter den Industrieunternehmen betrifft die Mindestlohnerhöhung mit rund 60 Prozent vor allem das Textil- und Bekleidungsgewerbe sowie die Hersteller von Nahrungs- und Genussmitteln. „Am geringsten sind die Auswirkungen für das Baugewerbe, in dem ein höherer Branchenmindestlohn gilt“, so das Ifo-Institut.

rtr
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