Steuern: Wann NFT-Verkäufe für Anleger zur Steuerfalle werden
Frankfurt. Es ist ein Milliardenmarkt, aber keiner weiß, wie die Verkäufe besteuert werden. Während digitale Kunst – auch Non-Fungible Token (NFT genannt – längst in weltbekannten Galerien hängt, zum Beispiel aktuell Werke von Rafael Rozendaal im Museum of Modern Art (MoMA) in New York, handeln Deutsche die Besteuerung ihrer Verkäufe bisher mit dem Finanzamt bilateral aus.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zwar bereits ein Anwendungsschreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Co. herausgegeben, darin aber NFTs – also digitale Zertifikate, die den Besitz oder die Echtheit eines digitalen Objekts wie Kunst, Musik oder Sammelkarten belegen – explizit ausgeklammert.
Doch nun hat sich das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in Hannover erstmals mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von NFTs beschäftigt (Az.: 5 K 26/24, Urteil vom 10. Juli 2025) und eine für Steuerzahler sehr rigide Entscheidung getroffen, die den Verkäufern detaillierte Dokumentationspflichten abverlangt.