Eigenheimförderung: So kommen Sie an das neue Baukindergeld
Pro Kind zahlt der Staat Hauskäufern einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro über zehn Jahre.
Foto: dpaFrankfurt. Das Baukindergeld erhitzt die Gemüter. Während die Große Koalition die neuen Immobilienzuschüsse als Maßnahme lobpreist, die einkommensschwache Familien in die eigenen vier Wände bringt, geißeln Ökonomen die Unsinnigkeit der Maßnahme. Sie werde vor allem dem gehobenen Mittelstand zugutekommen, hat etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mahnte früh, der abgesteckte Kostenrahmen werde gesprengt. Ein weiterer Vorwurf lautet, der Zuschuss werde sich auf die Preise durchschlagen und Immobilien verteuern, ein anderer, dass er den Bau von Immobilien in Schrumpfungsregionen fördere.
So umstritten die Fördermaßnahme auch sein mag: Wer Kinder hat und eine Immobilie kaufen möchte, sollte seinen Anspruch wahrnehmen. Denn beim Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wir zeigen, was zu beachten ist.
Wer darf das Baukindergeld beantragen?
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Generell gibt es das Baukindergeld nur für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Pro Kind zahlt der Staat einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro über zehn Jahre. Für den Beispielfall einer Familie mit zwei Kindern heißt das: Das Jahreshaushaltseinkommen darf 105.000 Euro betragen. Über zehn Jahre gerechnet erhält die Familie 24.000 Euro vom Staat.