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Kurzarbeit-Rechner 2024So berechnen Sie Ihr Nettogehalt bei Kurzarbeit schnell und einfach

Nicht nur in der Coronakrise hat sich Kurzarbeit für viele Betriebe bewährt. Welche Voraussetzungen 2024 gelten und wie Sie Nettolohn und Kurzarbeitergeld berechnen können. 06.03.2024 - 11:06 Uhr Artikel anhören

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner lässt sich schnell und einfach berechnen, wie viel Nettogehalt Sie monatlich in Kurzarbeit erhalten.

Foto: dpa

Düsseldorf. Um Kündigungen zu vermeiden und Kosten zu sparen, setzen viele Unternehmen auf das Instrument Kurzarbeit. Dabei zahlt der Staat Kurzarbeitergeld als Ersatz für die entfallenen Löhne, der durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entsteht.

Gerade zu Beginn der Corona-Krise 2020 erleichterte die Bundesregierung die Kurzarbeit erheblich. Zahlreiche neue Regelungen traten in Kraft, die mittlerweile aber nicht mehr gelten.

Doch was genau ist Kurzarbeit eigentlich, was bringt es und wie viel Geld bleibt Beschäftigten am Ende des Monats? Welche Regeln gelten für Kurzarbeit 2024? Ein Überblick.

Kurzarbeitergeld-Rechner

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner lässt sich schnell und einfach berechnen, wie hoch das Nettogehalt ist, das Sie monatlich in Kurzarbeit erhalten. Anhand des reduzierten Bruttolohns wird das Kurzarbeitergeld berechnet und der Unterschied zu Ihrem ursprünglichen Nettogehalt angezeigt.

Was ist Kurzarbeit?

Unter Kurzarbeit ist eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls in einem Betrieb zu verstehen. Von Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Unternehmens betroffen sein. Die betroffenen Personen arbeiten bei Kurzarbeit weniger Stunden oder überhaupt nicht. 

Ob der jeweilige Arbeitgeber eine Kurzarbeit für seine Arbeitnehmer einführen darf und ob sich bei Kurzarbeit der Anspruch auf Lohn oder Gehalt des betroffenen Personals entsprechend verringert, ist in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Warum stellen Betriebe auf Kurzarbeit um?

Durch Kurzarbeit lassen sich die Ausgaben eines Unternehmens für die Angestellten verringern. Dies ist gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ein Weg, um Konzerne vor der wirtschaftlichen Pleite zu schützen, wie zum Beispiel in der Coronakrise 2020 und 2021. Die Kurzarbeit hatte sich bereits in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt. 

Wenn es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Ziel des Kurzarbeitergeldes ist es, Arbeitgeber in einer akuten Krise zu entlasten und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder die gleichen Regeln wie auch schon vor der Corona-Krise: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sein. In den Betrieben müssen zudem zunächst wieder negative Arbeitssalden aufgebaut worden sein, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, es sei denn, der Arbeitsausfall ist bereits vor Juli 2023 eingetreten.

Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeit?

Ein Arbeitgeber kann eine Kurzarbeit im Betrieb nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen. Die Mitarbeiter und der Betriebsrat müssen zustimmen. Auch braucht es für die Kurzarbeit eine Rechtsgrundlage. Gemäß Sozialgesetzbuch Drittes Buch müssen für die Einführung der Kurzarbeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. § 95 SGB III regelt, wann Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Dies ist der Fall, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt,
  • die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

Ein Arbeitgeber kann Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate lang erhalten. Bei einer Unterbrechung von drei zusammenhängenden Monaten oder mehr erneuert sich der Anspruch.

Wie berechnet sich mein Gehalt während der Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Beschäftigten 60 Prozent des üblichen Gehaltes für die ausgefallene Arbeit. Menschen mit Kindern erhalten ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 67 Prozent des ausgefallenen Anteils des Nettoentgelts.

Darf man während der Kurzarbeit einem Nebenjob nachgehen?

Ja, grundsätzlich darf während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ein Nebenjob ausgeübt werden. Es gibt kein generelles Verbot eines Nebenjobs während des Bezugs von Kurzarbeitergeld.

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Wie wirkt sich der Verdienst aus dem Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld aus?

Der Verdienst aus dem Nebenjob während des Bezugs von Kurzarbeitergeld wirkt sich auf unterschiedliche Weise aus:

  • Wenn die Nebentätigkeit schon vor dem Beginn der Kurzarbeit bestand, wirkt sich diese nicht auf das zu erhaltene Kurzarbeitergeld aus.
  • Wenn der Nebenjob jedoch nach dem Eintritt in die Kurzarbeit beginnt, wird der Verdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, da eine Erhöhung des tatsächlichen Entgelts vorliegt.

Wird eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes angeboten?

Ja, die Bundesagentur für Arbeit stellt online eine aktuelle Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes als kostenlose PDF-Datei zum Download für das Jahr 2024 bereit. 

Die Tabelle der Arbeitsagentur bietet einen umfassenden Überblick über das Bruttoarbeitsentgelt und die daraus entstehenden rechnerischen Leistungssätze der jeweiligen Lohnsteuerklassen. Der Kurzarbeit-Rechner des Handelsblatts nutzt die Daten dieser Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

Welche Auswirkung hat Kurzarbeit auf meine Sozialversicherung?

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung bleibt auch während der Kurzarbeit erhalten. Sie verändert sich durch die Kurzarbeit also nicht. Die Beitragshöhe für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung richtet sich jedoch nach dem Bruttoarbeitsentgelt der reduzierten Arbeitszeit

Die Ausfallstunden unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht, jedoch nur zu 80 Prozent. Die Versicherungsbeiträge für dieses „fiktive Arbeitsentgelt“ muss der Arbeitgeber allein übernehmen. Nur die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen für die Ausfallstunden nicht an.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen tritt keine Änderung im Versicherungsverhältnis während der Kurzarbeit ein – es bleibt bestehen.

Hinweis: Ansprüche im Hinblick auf einen möglichen Bezug von Arbeitslosengeld sind von der Kurzarbeit nicht beeinträchtigt.

Bleibt man in Kurzarbeit weiterhin in der Rentenversicherung?

Auch die Zeit, in der das Kurzarbeitergeld bezogen wurde, wird dazugezählt, wenn es um die Berechnung der 35-jährigen Wartezeit für langjährige Versicherte geht.

Wie sehen die Auswirkungen auf die Rentenbeiträge aus?

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Arbeitgeber und dem jeweiligen Beschäftigten gezahlt. Der Arbeitgeber muss den Beitrag anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts in Höhe von 80 Prozent des Gehalts aufstocken, welches aufgrund der Kurzarbeit wegfällt Diese Aufstockung ist gesetzlich vorgesehen und muss nicht vom Arbeitnehmer beantragt werden. So werden die Folgen der Kurzarbeit auf die spätere Rente abgefedert.

Durch diese Aufstockung des Arbeitgeberanteils werden selbst bei einer Kurzarbeit von 100 Prozent weiterhin 80 Prozent der bisherigen Beiträge gezahlt.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze auch für das Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2024 bei einem Einkommen von 7450 Euro brutto im Monat. Liegt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin trotz Kurzarbeitergeld-Kürzung noch über diesem Betrag, wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt und nicht aufgestockt.

Muss ich Kurzarbeit selbst bei der Agentur für Arbeit beantragen?

Nein, als Arbeitnehmer ist nichts zu tun. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit. Die Zahlungen laufen über die monatliche Gehaltsabrechnung.

Wie schnell kann eine Kurzarbeit eingeführt werden?

Die Kurzarbeit kann ein Unternehmen bei Auftragsausfällen durch entsprechende Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitszeit sehr schnell und kurzfristig einführen. Die Kurzarbeit muss es dafür der Agentur für Arbeit melden.

Der Arbeitgeber berechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt dieses an seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die Kurzarbeit gilt. Darauf folgend muss er ein Erstattungsantrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Diese prüft dann die Antragsunterlagen für das gezahlte Kurzarbeitergeld und erstattet dieses dem Arbeitgeber umgehend.

Was passiert mit dem Urlaub bei Kurzarbeit?

Seit dem 1. Januar 2021 muss der Erholungsurlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit wieder eingebracht werden, solange die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen. Ist zum Beispiel der Urlaub durch eine Urlaubsliste geplant, muss er nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden. Liegt keine Planung vor und kann der Urlaub auch nicht ins nächste Jahr übertragen werden, so müssen Arbeitnehmer gegen Ende des Jahres ihren Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit aufbrauchen.

Anders verhält sich dies allerdings bei Überstunden und noch übertragbaren Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr – sie sind zur Vermeidung von Kurzarbeitergeldern vorerst einzusetzen.

Kurzarbeit: Welche Regeln aus der Corona-Krise sind nun passé?

Die Bundesregierung hat die Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit innerhalb eines Betriebes am 13. März 2020 aufgrund der Coronakrise gelockert – diese Regeln gelten jetzt nicht mehr:

  • Die vom Arbeitgeber allein getragenen Beiträge zur Sozialversicherung wurden vollständig oder teilweise vom Staat übernommen. Dies musste von Fall zu Fall geprüft werden.
  • Bis 30. Juni 2022 war unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von 28 Monaten möglich.
  • Bis zum 30. Juni 2022 galt: Das Kurzarbeitergeld wurde auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht.
  • Die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden bis zum 31. Dezember 2020 gelockert.
  • Bis zum 31.12.2020 musste Erholungsurlaub gar nicht eingebracht werden zur Vermeidung von Kurzarbeit.
  • Bis zum 30.06.2023 sollten Betriebe Kurzarbeitergeld früher nutzen können. Kurzarbeit war möglich, sobald zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind. Zuvor lag dieser Wert bei einem Drittel der Belegschaft.
  • Bis zum 30.06.2023 wurde in Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  • Bis zum 30.06.2023 konnten auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.
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Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Dieser Artikel erschien bereits am 27.10.2020. Der Artikel wurde am 06.03.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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