Sonderurlaub: Todesfall, Umzug, Hochzeit - Wann bekommen Arbeitnehmer Sonderurlaub?
Damit der Streit nicht vor dem Arbeitsgericht endet, gilt es für den Arbeitgeber aber auch für den Arbeitnehmer ein paar Dinge zu beachten.
Foto: HandelsblattGrundsätzlich dient Urlaub für die Erholung der Arbeitnehmer. Wenn ein Mitarbeiter aber nun Nachwuchs erhält, einen Todesfall zu verarbeiten hat oder ein Familienmitglied pflegen muss, ist es alles andere als erholsam. Muss dann also ein Urlaubstag eingereicht werden oder bekommen Arbeitnehmer dafür Sonderurlaub? Lesen Sie alles Wichtige zum Thema Sonderurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier.
Grundsätzlich gilt: Sonderurlaub kann dann genommen werden, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend verhindert ist und unverschuldet seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Sonderurlaub steht Arbeitnehmern zusätzlich zu Ihrem Erholungsurlaub zur Verfügung und kann bei verschiedenen besonderen und außergewöhnlichen Ereignissen beantragt werden. Doch wie dieses Recht praktisch umgesetzt wird, hängt vom Unternehmen ab.
Aber: Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer wetterbedingt oder etwa wegen eines Streiks der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zur Arbeit kommen kann. Allein der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Arbeitsrechtler sprechen dabei vom Wegerisiko. Auch bei Naturereignissen wie Schnee, Glatteis oder Hochwasser ist es die Pflicht des Arbeitnehmers, den Weg zur Arbeit zu organisieren. Bei persönlichen Notlagen im eigenen Haushalt, zum Beispiel durch Hochwasser, können Arbeitnehmer ihrer Arbeit jedoch fernbleiben. So haben nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Angestellte für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ einen Anspruch auf Freistellung. Der Hamburger Arbeitsrechtler Pascal Verma geht dabei von einer Arbeitswoche aus.
Wird Sonderurlaub bezahlt?
Sonderurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt. Meistens handelt es sich um einzelne Tage. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt weiterhin bestehen und kann nicht gekürzt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit der unbezahlten Freistellung.
Ist Sonderurlaub gesetzlich vorgeschrieben?
Im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, auch BGB genannt, ist der Sonderurlaub verankert.
Sonderurlaub ist gesetzlich vorgeschrieben, lässt aber Arbeitgebern aber viel Spielraum bei der Umsetzung.
Foto: HandelsblattWann gibt es Sonderurlaub im öffentlichen Dienst?
Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst angestellt sind, bekommen in folgenden Situationen Sonderurlaub:
Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub?
Im Gesetzestext des BGB sind keine expliziten Fälle aufgeführt, in denen sich der Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen darf – oder eben nicht. Die meisten Arbeitgeber orientieren sich an den geltenden Tarifverträgen und gewähren aus Kulanz zusätzlichen Urlaub mit oder ohne Lohnfortzahlung.
Situationen, die zur vorübergehenden Verhinderung des Mitarbeiters führen, können unter anderem die eigene Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, ein Todesfall eines nahen Familienangehörigen sowie die Beerdigung sein.
Weitere allgemein anerkannte Gründe für Sonderurlaub kann ein betrieblich bedingter Umzug oder ein wichtiger Termin sein. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer für den Job in eine andere Stadt ziehen muss oder der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann. Zu wichtigen Terminen zählen außerdem Bewerbungsgespräche nach einer Kündigung, Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wie eine Zeugenaussage oder die Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden.
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Wie viele Arbeitstage stehen Arbeitnehmern im Sonderurlaub zu?
Auch die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht im BGB festgesetzt. In der Regel sind es ein bis zwei Arbeitstage, je nach Grund der Verhinderung. Handelt es sich um einen Todesfall, sind meistens zwei Arbeitstage als Sonderurlaub möglich. Einmal am Todestag selbst und am Tag der Beerdigung. Zudem kommt es auf das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers an.
Ein Beispiel: Ist ein Mitarbeiter schon viele Jahre bei einem Arbeitgeber angestellt, stehen die Chancen auf einen Tag längeren Sonderurlaub besser als bei jemandem, der noch in der Probezeit ist.
Kann der Arbeitnehmer Sonderurlaub wegen fehlender Kinderbetreuung nehmen?
Vor Corona standen Eltern zehn Arbeitstage pro Jahr zu, damit sie sich um ihr erkranktes Kind kümmern können. Bei alleinerziehenden Elternteilen waren es 20 Arbeitstage. Diese werden als Kinderkrankentage bezeichnet und dürfen genommen werden, bis das Kind 12 Jahre alt ist.
Durch den Corona bedingten Wegfall der Kindesbetreuung in Kitas, Schulen oder durch die Großeltern wurden die Kinderkrankentage vorerst erhöht. Seither dürfen sich gesetzlich versicherte Eltern auch Kinderkrankentage nehmen, wenn das Kind gesund ist, aber nicht anders betreut werden kann. Das Kind muss also nicht zwingend krank sein, um die Tage während pandemiebedingter Kita- oder Schulschließungen freizunehmen. Diese Regel gilt bis zum 23. September 2022, soll aber bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am 8. September 2022 vom Bundestag beschlossen.
So stehen jedem Elternteil 30 Arbeitstage zur Verfügung. Alleinerziehende Eltern dürfen für die Pflege oder Betreuung des Kindes bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage. Das Kinderkrankengeld beträgt dabei für gewöhnlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
In jedem Fall, ganz gleich ob Krankheit oder fehlende Betreuung, müssen Eltern einen Nachweis sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Arbeitgeber vorlegen. Es ist entweder ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Kita bzw. Schule notwendig.
Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?
Laut Paragraf 616 des BGB hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf Sonderurlaub und Freistellung von der Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, das Recht auf Sonderurlaub im Arbeitsvertrag einzugrenzen oder gar auszuschließen. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Die Klausel zum Sonderurlaub ist hier geltendes Recht. Steht im Arbeitsvertrag nichts zum Thema Sonderurlaub, gibt es möglicherweise eine Betriebsvereinbarung dazu. Sollte nichts davon vorhanden sein, greift der Paragraf 616 des BGB.
Erstveröffentlichung: 7. Dezember 2020, 15:00 Uhr