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GesetzesreformMehr Schutz für Stromkunden: Ampel forciert einheitliche Tarife in der Grundversorgung

Mit einer Gesetzesreform will die Bundesregierung auf die Turbulenzen auf dem Energiemarkt reagieren – und so die Verbraucher besser schützen. 24.01.2022 - 05:34 Uhr Artikel anhören

Eine Gesetzesreform soll Stromkunden in Zukunft besser schützen.

Foto: dpa

Berlin. Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesreform kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorschieben. „Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen“, sagte Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden.“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits am Dienstag auf dem Handelsblatt Energie-Gipfel angekündigt, Billiganbieter von Strom und Gas strenger regulieren zu wollen. Die Spekulation der Anbieter auf „ewig günstige Preise“ an der Strombörse sei „kein belastbares Geschäftsmodell“, so der Vizekanzler. Das System müsse zumindest transparenter werden.

Konkret kündigte Krischer an, es solle künftig einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben, damit Neukunden nicht das Doppelte oder Dreifache gegenüber Bestandskunden zahlen. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen.“ Mit gesplitteten Tarifen ist eine Aufspaltung für Neu- und Bestandskunden gemeint.

Außerdem solle die Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen künftig mehrere Monate vorher angekündigt werden müssen, damit Verbraucher sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen könnten, so Krischer.

Das Ministerium will damit darauf reagieren, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Diese Verbraucherinnen und Verbraucher fallen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune - müssen aber nach Darstellung der Verbraucherzentralen oft deutlich mehr zahlen.

„Es gibt Handlungsbedarf“, sagte Krischer. „Wir wollen deshalb die Hürden für Liefereinstellungen erhöhen und das Instrument der Grund- und Ersatzversorgung auf neue Füße stellen.“

Das Ministerium werde außerdem Vorschläge machen, wie die unseriösen Wettbewerber von der Bundesnetzagentur besser herausgefiltert werden. „Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen.“

Teurere Tarife für Neukunden unzulässig

Verbraucherinnen und Verbraucher müssten bei Neukundentarifen teils bis zu 1654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es in einem Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und angesichts der aktuellen Preissteigerungen dadurch kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kunden eingedeckt haben, sähen sich aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Neukunden gezwungen, zusätzlich Energie früher als geplant am Spotmarkt zu deutlich höheren Preisen einzukaufen.

Daher seien einige Grundversorger dazu übergegangen, zwischen Neu- und Bestandskunden zu unterscheiden und Neukunden zu teureren Tarifen zu versorgen. Dies aber ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig, gefährlich für einen fairen Wettbewerb und auch nicht nachvollziehbar.

Nach Auskunft der Verbraucherzentralen gibt es bundesweit bereits sieben Abmahnungen und eine Androhung wegen der Einstellung von Stromlieferungen, der Kündigung von Verträgen oder wegen extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen seien in Planung.

Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es, es würden nun in enger Abstimmung mit dem Verbraucherschutzministerium zügig konkrete Vorschläge für Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet. Es gehe um mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher durch klare Ankündigungsfristen vor der Liefereinstellung und um Verbesserungen der Regelungen zur Ersatzversorgung und Grundversorgung.

Es bestehe grundsätzliche Einigkeit bei den zuständigen Akteuren, dass es nach der Liefereinstellung von großen Energieversorgern bei Strom und Gas Regelungsbedarf gebe, hieß es weiter. Die Akteure sind neben dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium, die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt.

Auch Oppositionsstimmen für Regulierung des Energiemarktes

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte der dpa gesagt: „Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft mögliche regulatorische Schritte.“

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Auch aus der Opposition gibt es Stimmen für mehr Regulierung des Energiemarktes. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag), es gebe in Deutschland eine handfeste Energiekrise. „Deshalb fordere ich einen Bund-Länder-Gipfel, der einen konkreten Aktionsplan beschließt.“ Darin enthalten sein müsse eine staatliche Regulierung für Billig- und Grundversorgungsanbieter, um „Auswüchse“ zu verhindern.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte die Grundversorger in Schutz genommen. Nach der Liefereinstellung durch Energiediscounter hätten die Versorger für die betroffenen Kunden von heute auf morgen zusätzliche Strom- oder Gasmengen im Energiehandel einkaufen müssen.

dpa
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