Kommentar: Bei den Wirtschaftsprüfern fehlt die Vielfalt
Der Marktanteil von EY im Dax schrumpft nach dem Wirecard-Skandal.
Foto: Getty Images (2), ddp, MauritiusDie Vorstöße zur Regulierung der Wirtschaftsprüfer haben ein zentrales Ziel: Die Qualität der Bilanztestate bei börsennotierten Unternehmen soll erhöht werden. EU und Bundesregierung wollen Bilanzskandale wie zuletzt bei Wirecard verhindern und dafür unter anderem den Wettbewerb auf dem Markt der Bilanzprüfer anheizen. Die ewige Dominanz der großen vier, PwC, EY, KPMG und Deloitte, soll durchbrochen werden.
Doch nach Abschluss der ersten großen Rotationsrunde im Dax zeigt sich: Dieses Vorhaben ist gescheitert. Sechs Jahre nach der von der EU vorgeschriebenen Verpflichtung zum Wechsel des Abschlussprüfers haben zwar nahezu alle Dax-Konzerne einen neuen Bilanztestierer gefunden. Von Vielfalt ist wenig zu sehen – im Gegenteil: Die Konzentration nimmt zu.
Statt der viel kritisierten „Big Four“ werden in den nächsten Jahren die „Big Three“ die Abschlussprüfung dominieren. Der faktische Ausschluss von EY bei der Neuvergabe von Prüfermandaten im Börsensegment lässt den Marktanteil der Gesellschaft beständig sinken.
PwC, KPMG und Deloitte werden künftig die Abschlussprüfung dominieren
Grund ist der Wirecard-Skandal. PwC, Deloitte und KPMG sind auf dem Vormarsch. Dass mit BDO immerhin einer der Verfolger ein Dax-Mandat (bei SAP) gewonnen hat, ist zwar ein Lichtblick, aber es bleibt ein Einzelfall.
>> Lesen Sie dazu: EY im Abseits – Prüfungsunternehmen gewinnt keine Dax-Mandate mehr
Für die Konzentration gibt es natürlich Gründe: Große, global tätige Konzerne brauchen Abschlussprüfer, die rund um die Welt die nötigen personellen und technischen Kapazitäten für die Bilanztestate bereitstellen können. Deswegen greifen sie zu Großanbietern. Doch wenn es Regulierer und die Branche ernst meinen mit Vielfalt statt Konzentration, gibt es dafür Wege.
„Big Four“-Verfolger wie BDO, Grant Thornton oder Mazars müssen sich international und personell so verstärken, dass sie als Alternative auch für die Großkonzerne infrage kommen. Aber das ist angesichts des intensiven Wettbewerbs um Talente und nötiger Milliardeninvestitionen in digitale Prüfungstechnik nicht einfach.
Wirtschaftsprüfung: Was der Gesetzgeber vorschreiben könnte
Der Gesetzgeber könnte den Verfolgern jedoch eine Beteiligung an der Prüfung großer Unternehmen ermöglichen. Etwa durch vorgeschriebene „Joint Audits“, bei denen nach dem Vieraugenprinzip zwei Gesellschaften auf die komplette Bilanz blicken. Oder durch „Shared Audits“, wo ein zweiter Prüfer einzelne Teile des Abschlusses auf Korrektheit prüft.
Diese Kooperationsformen sind bei deutschen Konzernen und den „Big Four“ zwar unbeliebt. Doch sie könnten der Einstieg sein, um mehr Vielfalt in den Prüfermarkt zu bringen. Gut möglich, dass die EU-Kommission schon in der anstehenden nächsten Runde der Regulierung zu genau diesen Werkzeugen greift.
Erstpublikation: 05.01.2023, 15:02 Uhr.