Nebenkostenabrechnung: Eine heikle Frist für Vermieter rückt näher
Düsseldorf. Etwa 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen verschicken Vermieter pro Jahr an ihre Mieter. Denn auf sie können die meisten in einem Wohnhaus anfallenden Kosten umgelegt werden – darunter die Kosten für Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Abwasser und Grundsteuer.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber strenge Fristen eingezogen: Spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode muss die Bilanz aus gezahlten monatlichen Abschlägen und den tatsächlichen Betriebskosten beim Mieter sein.
Eine Mitte Oktober veröffentlichte repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Yougov zeigt, dass offenbar viele Vermieter diese Frist nicht einhalten. Denn 47 Prozent der Mieterinnen und Mieter gaben an, bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten zu haben.
Pünktlichkeit ist ein Muss
Viel Zeit bleibt Vermietern nicht mehr: Wer sich nicht rührt, zahlt drauf. Denn: „Wird dem Mieter die Abrechnung nicht rechtzeitig zugestellt, kann der Vermieter Nachzahlungen – etwa für Heizkosten – nicht mehr geltend machen“, sagt Inka Marie Storm, Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Tag der Zustellung, erläutert Sylvia Pruß, Präsidentin des Immobilienverwalterverbands VDIV. „Den Nachweis muss der Vermieter erbringen.“