Bewertungsreserven Was das BGH-Urteil für Lebensversicherungen bedeutet

Die Verzinsung der Verträge sinkt seit Jahren.
Frankfurt Eine Woche nach der Verhandlung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet, dass Lebensversicherer die Auszahlung der sogenannten Bewertungsreserven kürzen dürfen – wie es ein Gesetz seit 2014 erlaubt. Für Versicherer und Kunden geht es dabei um viel Geld, betrugen doch die saldierten Bewertungsreserven aller Lebensversicherer laut Finanzaufsicht Bafin 2017 rund 132 Milliarden Euro. Die wichtigsten Antworten zum Verfahren – und was das Urteil für Verbraucher bedeutet.
Worum geht es bei dem Streit?
Dem Versicherten, den der Bund der Versicherten (BdV) vor Gericht vertritt, hatte die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria-Lebensversicherung unter Vorbehalt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2821,35 Euro in Aussicht gestellt. Tatsächlich bekam er nur 148,95 Euro. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich nun um die Frage, wie viel Geld Versicherten am Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven der Versicherer zustehen.
Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Buchgewinne, die entstehen, wenn der aktuelle Marktkurs bestimmter Wertpapiere über dem Kurs zum Einkaufszeitpunkt liegt. Versicherer legen die Kundengelder am Kapitalmarkt an, größtenteils in festverzinslichen Papiere wie Staatsanleihen. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen sind die Kurse von älteren, höher verzinsten Staatsanleihen in den Büchern der Unternehmen gestiegen.
Am Markt könnten die Versicherer sie für mehr Geld verkaufen, als sie ursprünglich bezahlt haben. Diese Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis wird als Bewertungsreserve bezeichnet. Ausscheidende Kunden waren bis zu einer Gesetzesänderung 2014 daran in jedem Fall anteilig zur Hälfte zu beteiligen. Entsprechend hoch fielen die Ausschüttungen aus.
Warum wurde die Überschussbeteiligung gekürzt?
Klassische Renten- und Lebensversicherungen leiden seit Jahren unter der Zinsflaute: Die Versicherer können die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit kaum noch am Kapitalmarkt erwirtschaften. Laut dem am Mittwoch vorgelegten neuen Evaluierungsbericht der Bundesregierung werden derzeit 34 von 87 deutschen Lebensversicherern von der Finanzaufsicht Bafin einer „intensivierten Aufsicht“ unterzogen. Unternehmen, die „mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten“ bekommen könnten, müssen jedes halbe Jahr einen Report bei den Aufsehern vorlegen.
Der Gesetzgeber entschied deshalb bereits 2014, dass die Versicherer die Bewertungsreserven nur noch in dem Maße ausschütten müssen, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten sicher sind. Damit war die verpflichtende Ausschüttungsquote von 50 Prozent hinfällig. Die Leidtragenden einer höheren Ausschüttung wären die vielen Versicherten gewesen, deren Verträge noch länger laufen. Wenn die Assekuranzen hochprozentige Papiere jetzt verkaufen müssten, um scheidende Kunden an den üppigen Reserven zu beteiligen, ginge das in der Zukunft zu Lasten der übrigen Kunden.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
Nicht viel. Die Richter haben den Status quo weitgehend abgesegnet. Die Kunden dürfen darum vorerst nicht darauf hoffen, dass die Versicherer sie nun wieder deutlich stärker als zuvor an den Überschüssen beteiligen. Gleichwohl ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn der Bund der Versicherten plant, weiter vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
In einem anderen Punkt stellte sich der BGH auf die Seite der Kunden: Sie können jetzt hoffen, dass die Assekuranzen ihnen künftig deutlich transparenter machen müssen, wie sie die Überschussbeteiligung berechnet haben – und es nachprüfbar machen müssen, ob die Kürzungen im konkreten Fall wirklich durch die wirtschaftliche Situation der Versicherung gerechtfertigt sind. Die Gerichte der Vorinstanzen hatten diese Frage ausgeklammert. Zur Entscheidung über diesen Aspekt verwies der BGH das Verfahren zurück an das Landgericht Düsseldorf.
Der BdV rät Besitzern von bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen, die möglicherweise eine zu niedrige Bewertungsreserve ausgezahlt bekommen haben, ihren Versicherer anzuschreiben und um Unterbrechung der Verjährung zu bitten. So halten sie ihre Ansprüche bei einem späteren positiven Urteilsspruch aufrecht. Der passende Musterbrief des BdV kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Streit dürfte die Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Zunächst wird sich das Landgericht in Düsseldorf erneut mit dem Fall beschäftigen. Die mögliche Verfassungsklage des BdV könnte parallel dazu laufen. Hier hatte der BdV schon einmal einen Sieg errungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2005 geurteilt, dass die Versicherten an Gewinnen, die mit ihrem Geld erzielt wurden, zu beteiligen sind. Deshalb war die Ausschüttung aus den Bewertungsreserven Anfang 2008 überhaupt erst eingeführt worden. Die Richter hielten damals allerdings auch fest, dass es nicht darum gehe, die Leistungen des Einzelnen zu optimieren – maßgeblich sei ein fairer Interessensausgleich in der Risikogemeinschaft.
Welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihren Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz vorlegt. Danach will Berlin künftig die finanziellen Belastungen für die Versicherungen aus dem wegen der Niedrigzinsen vorgeschriebenen Zinspuffers, der sogenannten Zinszusatzreserve, reduzieren. Derzeit liegen bereits rund 60 Milliarden Euro in dem Topf, der garantieren soll, dass die Assekuranzen auch künftig ihren Verpflichtungen nachkommen.
Zugleich will die Politik die Abschlussprovisionen für die Vermittler deutlicher senken. Wie hoch der sogenannte Provisionsdeckel sein soll, sagt die Regierung bisher nicht. Auch das Thema Run-off, also die Einstellung des Neugeschäfts und der teilweise Verkauf alter Lebensversicherungspolicen, soll weiter „intensiv beobachtet werden“.
Wie wird die Verzinsung der Lebensversicherungen berechnet?
Die laufende Verzinsung einer Police mit fester Zinszusage setzt sich aus dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Garantiezins und einem laufenden Zinsüberschuss zusammen, über den der Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg seiner Anlagestrategie jedes Jahr neu entscheidet. Der Garantiezins für Neuverträge liegt seit 1. Januar 2017 bei nur noch 0,9 Prozent. Besitzer von Altpolicen bekommen dagegen bis zu vier Prozent.
Auch der laufende Überschuss sinkt seit geraumer Zeit. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Kunden noch den sogenannten Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Alles zusammen ergibt die Gesamtverzinsung. Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata ist die Gesamtverzinsung von Neuverträgen der privaten Rentenversicherung seit 2008 im Schnitt von 5,06 Prozent auf 3,10 Prozent in diesem Jahr gesunken. Dabei wurden die Bewertungsreserven mit null angesetzt.
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