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Globale TrendsGenerative Künstliche Intelligenz – Ende der Selbstbedienung an Songs und Filmen?

Lange haben die Anbieter der lernenden KI-Sprachmodelle sich nicht um Urheberrechte von Künstlern und Autoren geschert. Doch nun wird es eng für OpenAI, Meta und Co.Thomas Hanke 03.07.2024 - 12:10 Uhr Artikel anhören
US-Sängerin Doja Cat: Bei Sony unter Vertrag und Urheberrechtsschutz. Foto: Corbis Entertainment/Getty Images

Endet die Phase einer kaum von Regeln gebremsten Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI)? Einige Gründe sprechen dafür: Seit 2023 häufen sich in den USA und in Großbritannien Klagen gegen große Anbieter der lernenden KI wie Meta und OpenAI.

Und in der EU tritt am 1. August das KI-Gesetz in Kraft. Das erlegt den Anbietern neue Transparenzpflichten auf: Sie müssen zumindest grob darstellen, mit welchen Werken sie ihre Software geschult haben.

Die Frage, ob künftig die Interessen der Schöpfer von Musik, Filmen und Literatur berücksichtigt werden, interessiert nicht nur juristische Feinschmecker. Sie bestimmt das Verhältnis von Kreativen und Maschine, das Tempo und die Form der weiteren KI-Entwicklung, hat Auswirkungen auf viele Branchen, bis hin zu den Anbietern spezieller Chips wie Nvidia.

Die bislang härteste Salve gegen die Gratiskultur kam vergangene Woche von großen Musikkonzernen wie Sony, Universal und Warner. Sie verklagen zwei KI-Start-ups wegen Verstößen gegen ihr Urheberrecht.

Das lässt aufhorchen: 1999 hatte die Plattform Napster die Labels herausgefordert, indem sie deren Musik auf ihrer zentralen Tauschbörse gratis anbot, ohne sich um Copyright und Lizenzen zu scheren. Die Umsätze der großen Konzerne brachen ein. Doch gut zwei Jahre später war Napster pleite, zur Strecke gebracht durch Klagen wegen Verletzungen des Urheberrechts.

„Ich bin zufrieden, dass die Musikunternehmen jetzt einsteigen, sie werden das Spiel möglicherweise abpfeifen“, freut sich Cécile Despringre. Sie leitet in Brüssel den Dachverband Society of Audiovisual Authors, der rund 120.000 Drehbuchautoren und Regisseure vertritt. Bislang konnte sie wenig ausrichten gegen das Gebaren von Meta und Co.: „Die verhalten sich wie damals Napster, pochen auf ihre Innovationen, denen die Autorenrechte nur im Weg stünden.“

KI-Anbieter schließen Lizenzverträge mit Medienhäusern

So hatte OpenAI-Chef Sam Altman 2023 der EU gedroht: Er werde sich ganz aus Europa zurückziehen, wenn das KI-Gesetz komme. Mittlerweile hat er klein beigegeben.

OpenAI hat sogar erste Lizenzverträge mit Medienhäusern wie Springer, Le Monde und News Corp geschlossen, um deren Inhalte legal nutzen zu dürfen. Despringre vermutet, dahinter stecke eine Politik des Teile-und-herrsche, um Lizenzgebühren für alle Autoren zu vermeiden, deren Werke hinter KI-Produkten wie ChatGPT stecken. OpenAI antwortete nicht auf eine Anfrage.

Die EU-Kommission hat bislang im Namen des Fortschritts eine Ausnahme vom Urheberrecht für generative KI vertreten. Inzwischen zeigt sie mehr Verständnis für die Interessen der Rechteinhaber.

Auf Anfrage sagte eine Sprecherin, die Behörde wolle die Durchsetzung der Autorenrechte erleichtern. Es sei im Interesse der EU, dass ein Markt für Lizenzen entstehe für die Werke, die von KI genutzt werden. Der „derzeitige Mangel an Transparenz in Bezug auf die für das Training verwendeten Inhalte“ sei kein haltbarer Zustand. Fragen werfe auch die Marktmacht der großen Anbieter auf. Das neue EU-Amt für KI werde „über starke Durchsetzungsbefugnisse verfügen, um diese Modelle (wie das von OpenAI) zu überprüfen und die neuen Regeln durchzusetzen“.

Handelsblatt-Autor Thomas Hanke analysiert in der Kolumne interessante Daten und Trends aus aller Welt. Foto: Klawe Rzeczy

Auch die Verwertungsgesellschaften, die die Interessen von Autoren und Verlagen vertreten, sind aktiv. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bietet Unternehmen, die für interne Zwecke KI entwickeln, Lizenzverträge für die Nutzung wissenschaftlicher Literatur an.

„Der Vorteil für die Unternehmen ist, dass sie damit rechtlich auf der sicheren Seite sind“, sagt VG-Wort-Vorstandsmitglied Robert Staats. Angesichts der sich häufenden Klagen hätten „auch die großen Anbieter ein Interesse an einvernehmlichen Lösungen“. Das zeigten „auch die Verträge mit einigen Medienhäusern“.

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Demnächst nimmt die neue EU-Kommission die Arbeit auf. Sie könnte die urheberrechtlichen Fragen anpacken, die im Zusammenhang mit KI noch strittig sind.

In den USA werden wohl die Gerichte für verbindliche Regeln sorgen. Die Zeit der Gratisversorgung mit Inhalten scheint für die Anbieter generativer KI abzulaufen.

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