1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Corona: Verfassungsgericht hat über Bundesnotbremse entschieden

PandemieVerfassungsgericht weist Beschwerde gegen Corona-Notbremse ab

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in der dritten Welle waren mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil aus Karlsruhe wird neue Corona-Maßnahmen entscheidend beeinflussen.Heike Anger, Daniel Klager 30.11.2021 - 10:31 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Das Bundesverfassungsgericht hat seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Foto: dpa

Karlsruhe. Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden dagegen abgewiesen.

Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, gab das Gericht am Dienstagmorgen bekannt. Dieses diente „dem Lebens- und Gesundheitsschutz“.

Im Zuge des separaten Urteils zu den Schulschließungen haben die Richter erstmals ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung anerkannt. Dennoch sei das befristete Verbot des Präsenzunterrichts aufgrund des „dynamischen Infektionsgeschehens“ zulässig gewesen.

Bislang hatte das Bundesverfassungsgericht nur über Eilanträge gegen die Maßnahmen der bundeseinheitlichen Notbremse entschieden – und ebenfalls alle abgewiesen. Nun wurden erstmals Verfassungsbeschwerden im eigentlichen Hauptverfahren geprüft.

Im Fokus: umstrittene Maßnahmen der Bundesnotbremse. Diese musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die Zahl von 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt.

Zwar sind die bundesweiten Vorgaben Ende Juni wieder außer Kraft getretenen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter wird dennoch eine wichtige Orientierungswirkung entfalten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sieht im Urteil „die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse“. Es seien nun alle widerlegt, die versucht hätten, ein anderes Bild zu zeichnen, schreibt der CSU-Politiker bei Twitter. Am Dienstagmittag treffen sich Bund und Länder in einer Telefonkonferenz und beraten auf Grundlage des Urteils neue Maßnahmen gegen die vierte Welle.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts selbst, Stephan Harbarth, hatte kürzlich im ZDF klargestellt, es gehe wohl um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“.

Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“.

Die künftige Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP hat das Infektionsschutzgesetz gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundesnotbremse durch neue Regelungen ersetzt.

Allerdings verwies Grünen-Co-Chef Robert Habeck zum Wochenbeginn darauf, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse abwarten wolle. Danach müsse geschaut werden, „wo gesetzlich nachgeschärft werden muss“, sagte Habeck dem „Spiegel“.

Insgesamt waren gegen die bundesweiten Vorschriften mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden. Nun ging es im Hauptverfahren in einem Fall um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, in einem zweiten um Schulschließungen. Eine mündliche Verhandlung hatte es nicht gegeben. Der zuständige Erste Senat unter Harbarth erbat jedoch zahlreiche Stellungnahmen, unter anderem vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Ärztekammer.

Für Aufsehen sorgte ein Befangenheitsantrag gegen Harbarth. Der Anlass: Der Gerichtspräsident und seine Richterkollegen waren im Juni einer Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einem Dinner im Kanzleramt gefolgt. Dort hatte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), noch immer geschäftsführend im Amt, die Bundesnotbremse erläutert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Maßnahmen der Bundesregierung, unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, als gerechtfertigt beurteilt. Die Karlsruher Richter begründeten dies mit der konkreten Situation der Pandemie.

Daraufhin ging ein Befangenheitsantrag gegen Harbarth, der früher Unionsfraktionsvize war, beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gesuch wurde allerdings zurückgewiesen.

Verwandte Themen
Coronavirus
Medizin
Deutschland
CDU

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte zuletzt die bundeseinheitliche Notbremse gelobt: „Der Bundesregierung mag es dabei vor allem darum gegangen sein, zu verhindern, dass die Ministerpräsidenten immer wieder auf Alleingänge setzen und so ein allzu bunter föderalistischer Flickenteppich in Bezug auf ergriffene Corona-Maßnahmen oder Lockerungen entsteht.“ An einer bundesgesetzlichen Regelung gebe es wenig auszusetzen.

Einzelne Maßnahmen hatte Papier indes harsch kritisiert. So sei der Einfluss einer nächtlichen Ausgangssperre auf das Infektionsgeschehen fraglich: „Geht es hier nicht viel eher darum, die Menschen wirkungsvoller zu kontrollieren?“ Es handele sich um „eine immense, meines Erachtens nicht plausibel begründbare Einschränkung der Freiheit jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin.“

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt