Pandemie Verfassungsgericht weist Beschwerde gegen Corona-Notbremse ab

Das Bundesverfassungsgericht hat seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Karlsruhe Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden dagegen abgewiesen.
Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, gab das Gericht am Dienstagmorgen bekannt. Dieses diente „dem Lebens- und Gesundheitsschutz“.
Im Zuge des separaten Urteils zu den Schulschließungen haben die Richter erstmals ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung anerkannt. Dennoch sei das befristete Verbot des Präsenzunterrichts aufgrund des „dynamischen Infektionsgeschehens“ zulässig gewesen.
Bislang hatte das Bundesverfassungsgericht nur über Eilanträge gegen die Maßnahmen der bundeseinheitlichen Notbremse entschieden – und ebenfalls alle abgewiesen. Nun wurden erstmals Verfassungsbeschwerden im eigentlichen Hauptverfahren geprüft.
Im Fokus: umstrittene Maßnahmen der Bundesnotbremse. Diese musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die Zahl von 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt.
Zwar sind die bundesweiten Vorgaben Ende Juni wieder außer Kraft getretenen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter wird dennoch eine wichtige Orientierungswirkung entfalten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sieht im Urteil „die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse“. Es seien nun alle widerlegt, die versucht hätten, ein anderes Bild zu zeichnen, schreibt der CSU-Politiker bei Twitter. Am Dienstagmittag treffen sich Bund und Länder in einer Telefonkonferenz und beraten auf Grundlage des Urteils neue Maßnahmen gegen die vierte Welle.
Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts selbst, Stephan Harbarth, hatte kürzlich im ZDF klargestellt, es gehe wohl um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“.
Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“.
Die künftige Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP hat das Infektionsschutzgesetz gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundesnotbremse durch neue Regelungen ersetzt.
Allerdings verwies Grünen-Co-Chef Robert Habeck zum Wochenbeginn darauf, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse abwarten wolle. Danach müsse geschaut werden, „wo gesetzlich nachgeschärft werden muss“, sagte Habeck dem „Spiegel“.
Insgesamt waren gegen die bundesweiten Vorschriften mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden. Nun ging es im Hauptverfahren in einem Fall um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, in einem zweiten um Schulschließungen. Eine mündliche Verhandlung hatte es nicht gegeben. Der zuständige Erste Senat unter Harbarth erbat jedoch zahlreiche Stellungnahmen, unter anderem vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Ärztekammer.
Für Aufsehen sorgte ein Befangenheitsantrag gegen Harbarth. Der Anlass: Der Gerichtspräsident und seine Richterkollegen waren im Juni einer Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einem Dinner im Kanzleramt gefolgt. Dort hatte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), noch immer geschäftsführend im Amt, die Bundesnotbremse erläutert.
Verfassungsgericht: Bundesnotbremse war verfassungsgemäß
Daraufhin ging ein Befangenheitsantrag gegen Harbarth, der früher Unionsfraktionsvize war, beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gesuch wurde allerdings zurückgewiesen.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte zuletzt die bundeseinheitliche Notbremse gelobt: „Der Bundesregierung mag es dabei vor allem darum gegangen sein, zu verhindern, dass die Ministerpräsidenten immer wieder auf Alleingänge setzen und so ein allzu bunter föderalistischer Flickenteppich in Bezug auf ergriffene Corona-Maßnahmen oder Lockerungen entsteht.“ An einer bundesgesetzlichen Regelung gebe es wenig auszusetzen.
Einzelne Maßnahmen hatte Papier indes harsch kritisiert. So sei der Einfluss einer nächtlichen Ausgangssperre auf das Infektionsgeschehen fraglich: „Geht es hier nicht viel eher darum, die Menschen wirkungsvoller zu kontrollieren?“ Es handele sich um „eine immense, meines Erachtens nicht plausibel begründbare Einschränkung der Freiheit jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin.“
Mehr: Dieser General soll die Corona-Politik ordnen – und löst erstmal eine Kontroverse aus
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Ich finde die Notbremse ok und sehe sie auch irgendwo im Gesetz aber das Verfassungsgericht ist trotzdem nur Marionette der Regierung. Das ist Fakt, siehe EZB Urteile.
Nur Schwafler hier!
Leistungsträger!
Links oder Rechtsträger vielleicht.
Ihr seid alle nur noch lächerlicht!
@ Josef Müller
Ha,ha,ha!
Ein anderer ehemaliger Ministerpräsident des gleichen Bundeslandes wie Peter Müller, nämlich der (jetzt) LINKE Oskar Lafontaine, hat die Corona-Maßnahmen und insbesondere die politischen Scharfmacher, die die systematisxhe Spaltung der Gesellschaft vorantreiben, ebenfalls auf das Härteste verurteili. O-Ton:
"Wir sind verpflichtet, wenn wir Minderheitenschutz und Solidarität ernst nehmen, uns im solidarischen Sinne mit den Menschen zu beschäftigen, die jetzt von der brutalen Ausgrenzung, die teilweise stattfindet, betroffen sind."
Damit hat sich Lafontaie bei mir für den früher verzapften Bockmist fast vollständig rehabilitiert! Ausgesprochen positiv wirkt hier wohl der Einfluss von Sahra Wagenknecht - der mit Abstand einzigen Marxistin, mit der ich als überzeugter Marktwirtschaftler gerne etwas länger diskutieren möchte...
Die Sitzordnung im Bundestag ist schon i.O.
Direkt neben der AFD!
@Frau Susanne Heidel
Sehr richtig, immer dasselbe!
@Herr Helmut Metz
Zum Glück auf jeden Fall nicht die AFD oder "Die Basis" oder selbsternannte "Querdenker".
@ Susanne Heidel
Wer ernennt die Verfassungsrichter? Die Bürger? Wie kann es sein, dass ein Verfassungsrichter Politiker ist / war? So war etwa Peter Müller früher sogar Ministerpräsident eines Bundeslandes!
Und ja, einem solchen Verfassungsrichter spreche ich die Fähigkeit ab, unabhängig urteilen zu können.
Tja, wenn einem die Entscheidungen nicht passen, dann geht hier das große Krakeelen los. Gerichte sind nur so lange gut, wie einem ihre Entscheidungen gefallen? Höchst bemerkenswertes Justizverständnis.
"Impfen macht frei" - irgendwie erinnert die Parole an dunkle Zeiten...
Es kann doch nicht wahr sein, dass bei an die 75 % der Bevölkerung - doppelt Geimpfte + 5-6 Mio. Genesene - das Restrisiko für eine schwere Erkrankung an Corona im deutschen Gesundheitswesen nicht anders beherrschbar ist als durch "Einsperren" oder "Kontaktsperren" für alle.
@ Checker Joe
Die Abrissbirne kommt jetzt so oder so. Ein weiterer Lockdown (selbst nur für Ungeimpfte) macht endgültig alles platt. Und damit sind letztendlich auch die tyrannischen Politiker platt, da ihnen das Geld ausgeht.
P.S. Ihr Ratschlag von Freitag, den Medienkonsum drastisch zu reduzieren, ist genau der richtige: die Tyrannen brauchen nun einmal mediale Scharfmacher. Und schaltet man diese ab, dann können sie eben auch niemanden mehr aufhetzen.
Also die Hoffnung will ja immer erst zum Schluss sterben...
...aber vielleicht hat die Angie dem Harbarth ja einfach nur irgendwas mit Tiefenhall aus Amores Pulle in den Tee gestreut, seinerzeit, beim gemeinsamen Abendessen...?
Dieses Schürholz kommt für lebensbejahende Menschen zur Unzeit. Denn so wie der Söder mucksmäuselstill war im Vorfeld und während des laufenden Bürgerentscheids zu seiner Abwahl, so sehr dreht er wie eh und je martialisch auf wie ein Kantenfräser nach selbigem Scheitern.
Das verheißt bezüglich der neuerlichen Elefantenrunde nix gutes - könnte das Team Abrissbirne ja dies doch als Rückenwind interpretieren wollen.
Die Enthemmung nimmt seinen Lauf...
...und wird - immerhin auch mit Positivaspekt - zumindest vielleicht 2 oder 3 weitere der 80 Millionen zum Nach- oder gar Umdenken bringen wollen. :))
Dieser Winter jedenfalls könnte in die Geschichte eingehen...