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MigrationBrüssel verschärft Asylpolitik und plant neue Abschiebezentren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) will den Zustrom illegaler Migranten in die EU begrenzen. Die Eckpunkte des neuen Abschiebegesetzes zeigen, was genau sie plant.Olga Scheer 11.03.2025 - 18:18 Uhr Artikel anhören
Abschiebung am Flughafen Leipzig: Die Dublin-Regeln lassen sich europaweit nicht immer durchsetzen. Foto: Michael Kappeler/dpa

Brüssel. 100 Tage nach Beginn ihrer zweiten Amtszeit zeichnet sich immer deutlicher ab: Geopolitische Spannungen, der Zulauf rechter Parteien und das Thema Migration werden Ursula von der Leyens (CDU) Kommissionspräsidentschaft maßgeblich bestimmen.

„Migranten, die kein Asyl in der EU erhalten und nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, werden wir künftig mit einem Einreiseverbot belegen“, kündigte von der Leyen in ihrer 100-Tage-im-Amt-Pressekonferenz am Sonntag an. Die Maßnahme zeigt, wie hart die EU künftig gegen illegale Migranten durchgreifen will.

Am Dienstag stellte die EU-Kommission nun offiziell ihr neues Abschiebegesetz vor, worüber das Handelsblatt vorab exklusiv berichtet hatte. Das neue Gesetz umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen. EU-Vizekommissarin Henna Virkkunen sprach am Dienstag von einer „robusteren Migrationspolitik“. Im Kern sollen die Mitgliedsländer in Zukunft enger zusammenarbeiten.

Wird der Asylantrag in einem Mitgliedsland abgelehnt, soll es nicht mehr möglich sein, einen neuen Asylantrag in einem anderen EU-Land zu stellen. Dafür führt die EU einen europäischen Rückführbescheid und eine gemeinsame Datenbank ein. Bisher konnten Migranten bei einem negativen Entscheid in ein anderes EU-Land weiterziehen und ein neues Verfahren beantragen.

Geringe Abschiebequote in der EU

Nur jeder fünfte Migrant ohne Bleiberecht wird derzeit wieder abgeschoben, vor allem weil es den Migranten offenbar ohne große Hürden gelingt, in einem anderen Mitgliedsland unterzutauchen. Der zukünftige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte daher bereits mit Grenzschließungen gedroht, sollte die EU das Problem nicht in den Griff bekommen. Solche sogenannten Pushbacks sind nach EU-Recht allerdings illegal.

Nach jahrelangen Verhandlungen hatte sich die EU erst im Dezember 2023 auf eine europäische Asylreform geeinigt. Sie sieht vor, dass Migranten sich an den EU-Außengrenzen verpflichtend registrieren müssen und in einem Schnellverfahren über ihren Asylantrag entschieden wird. Ist der Entscheid negativ, sollen sie direkt abgeschoben werden. Wird der Antrag gestattet, sollen sie nach einem neuen Verteilerschlüssel auf die Mitgliedsländer verteilt werden.

Ein entscheidender Teil, nämlich eine Anpassung der Rückführungsrichtlinie, wurde allerdings ausgespart, weil man sich politisch nicht einigen konnte. Nun hat die EU-Kommission die fehlende Reform nachgereicht. Um mehr Klarheit zu schaffen und das Anerkennen der jeweiligen Asylentscheide zu ermöglichen, wandelt die EU-Kommission die bisherige Richtlinie in eine Verordnung um.

Ursula von der Leyen: „Migranten, die kein Asyl in der EU erhalten und nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, werden wir künftig mit einem Einreiseverbot belegen.“ Foto: AFP

Das neue EU-Gesetz soll es den Mitgliedsländern außerdem ermöglichen, härter gegen Migranten ohne Bleiberecht vorzugehen. Unter anderem soll es im Rahmen des Gesetzes möglich sein, dass Migranten mit negativem Asylentscheid bis zu ihrer Abschiebung in Haft genommen werden, wenn von ihnen ein Sicherheitsrisiko ausgeht.

Reisen Migranten ohne Bleiberecht nicht freiwillig aus, sollen sie in Zukunft außerdem mit einem längeren Einreiseverbot belegt werden, was ihnen die Möglichkeit einer legalen Migration für den Zeitraum des Verbots nimmt.

Umstrittene Abschiebezentren in Drittstaaten

Außerdem sollen EU-Länder künftig Migranten in Abschiebezentren von Drittstaaten unterbringen dürfen. Nämlich dann, wenn diese nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Anders als beim Ruanda-Modell der Briten oder beim Italien-Albanien-Modell soll das jedoch nur der Fall sein, wenn der Asylentscheid bereits in einem EU-Land getroffen wurde.

Außerdem sollen die Zentren nur in Drittstaaten errichtet werden, die sich an Menschenrechtsstandards halten. Die Aufenthaltsdauer muss auch vorher feststehen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familien mit Kindern sind von der Abschiebung in Zentren von Drittstaaten ausgenommen.

Kontrolle an der deutschen Grenze: Keine Einreise mehr für Migranten ohne gültige Papiere. Foto: Lars Penning/dpa

Dennoch gibt es deutliche Kritik an den Abschiebezentren: „Wer kann garantieren, dass die Menschenrechtsstandards tatsächlich eingehalten werden?“, fragt zum Beispiel die Europaabgeordnete Birgit Sippel (SPD). Sogenannte innovative Lösungen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, seien nicht die Lösung. Ein innovativer Ansatz müsste sich stattdessen auf eine nachhaltige Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern konzentrieren.

Unterstützung erhält Sippel vom Grünen-Abgeordneten Erik Marquardt: Einheitliche Regeln und EU-Standards seien sinnvoll, sagt Marquardt, dürften aber nicht „zum Ausverkauf der Menschenrechte missbraucht werden“. Es gebe schlicht keine Staaten, die Menschenrechtsstandards gewährleisteten und bereit seien, der EU die Asylpolitik abzunehmen.

CDU-Europapolitikerin fordert Nachschärfungen

Unklar ist auch, ab wann von einem Migranten ein Sicherheitsrisiko ausgeht und ob es für die Inhaftierung beispielsweise ausreicht, dass ein Migrant ohne Bleiberecht in ein anderes EU-Mitgliedsland weiterreist, weil dann die Gefahr des Untertauchens besteht. Die konservative Europapolitikerin Lena Düpont (CDU) kündigte bereits an, dass sie hier eine Nachschärfung fordern wird.

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„Weil der Migrationspakt eine integrale Funktion für die Sicherheitsunion hat und der Teufel wie so häufig im Detail steckt, werden wir als Fraktion ein besonderes Augenmerk auf das logische Ineinandergreifen der unterschiedlichen Elemente legen und Nachschärfungen vorschlagen, wo notwendig“, sagt Düpont.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission: „Für Deutschland ist wichtig, dass Rückführungsentscheidungen einfacher und schneller vollzogen werden, damit sich Ausreisepflichtige nicht der Rückführung entziehen können.“

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