Gerichtsurteil: Brandenburger Oberlandesgericht weist Berufung von Oviva zurück
München. Das Brandenburger Oberlandesgericht weist in einem Urteil die Berufung des Gesundheits-App-Herstellers Oviva zurück. Das Urteil liegt dem Handelsblatt vor. Die Oviva AG, die hinter der gleichnamigen Adipositas-App steht, hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. November 2024 Berufung eingelegt.
Oviva entwickelt die Adipositas-App „Oviva Direkt“, die in Deutschland als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) von Krankenkassen bezahlt wird. Das Schweizer Unternehmen ist seit 2016 auch in Deutschland tätig.
Die Wettbewerbszentrale hatte aufgrund eines dreiseitigen Telefax-Schreibens geklagt, das Oviva an eine Hausarztpraxis versendet hatte. „Business Insider“ hatte Anfang des Jahres über das Verfahren am Landgericht Potsdam berichtet.
Das besagte Telefax-Schreiben beinhaltete: ein Anschreiben, ein bereits ausgefülltes Kurzattest für die Oviva-App und ein Informationsanforderungsblatt für die Arztpraxis.
Darum geht es im Telefax-Schreiben
Nachdem Oviva die Zustimmung eines Patienten erhalten hatte, kontaktierte es den erwähnten Hausarzt per Telefax. Oviva forderte darin den Arzt auf, das Schreiben „bitte gestempelt und unterschrieben an Patient/in“ weiterzuleiten.
Außerdem wurde der Arzt in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass bei der DiGA die neue Gebührenordnungsposition (GOP) berechnet werden könne. Oviva schreibt unter anderem: „Dies ist einmal im Krankheitsfall möglich und die Leistung ist mit 64 Punkten (rund 7,64 Euro) bewertet.“