1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Industrie
  4. Varta-Anleger reichen Verfassungsbeschwerde ein – Aktie legt zweistellig zu

VartaKleinanleger reichen Verfassungsbeschwerde gegen Enteignung ein – Aktie legt zweistellig zu

Das Sanierungskonzept für den Batteriehersteller bedeutet für Kleinaktionäre einen Totalverlust. Anlegerschützer wollen das verhindern. Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, wie es weitergeht. 22.11.2024 - 13:33 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Blick in einen Reinraum für die Produktion von Knopfzellen in der Lithium-Ionen-Fabrik von Varta: Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger will sich gegen die umstrittenen Sanierungspläne des Batterieherstellers wehren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ellwangen. Angesichts der drohenden Enteignung der Varta-Kleinaktionäre haben einige Anteilseigner Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des Unternehmens verstoße gegen die Eigentumsgarantie, teilte die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) in München mit.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers in Karlsruhe ist die Klage der Varta-Kleinaktionäre eingegangen. Erfolgreich sind Verfassungsbeschwerden selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lagt laut dem Gericht bei 1,66 Prozent.

Der Konzern aus dem schwäbischen Ellwangen strauchelt bereits seit einiger Zeit - und will im Überlebenskampf die Altaktionäre aus dem Unternehmen drängen. Ermöglichen soll dass das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG).

In einem StaRUG-Verfahren können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden. Der Varta-Sprecher sagte weiter, man glaube, mit dem aktuellen Verfahren die beste Lösung für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Gesamtheit der Gläubigergruppen gefunden zu haben, die der Varta eine Perspektive für die Zukunft gebe.

Zur Klage wollte sich der Vorstand des angeschlagenen Unternehmens wollte sich nach Angaben eines Sprechers nicht zu der Klage äußern.

Batteriekonzern in der Krise

Angetrieben vom Hauptaktionär Michael Tojner,  der 50,1 Prozent der Anteile halte, solle das Kapital des börsennotierten Unternehmens herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung realisiert werden, an denen die Publikumsaktionäre nicht teilnehmen dürften, kritisierten die Anlegerschützer.

Der Großaktionär dürfe hingegen als einziger Altaktionär an der Kapitalerhöhung von Varta teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.

Bei Varta arbeiteten zuletzt rund 4.000 Menschen. Der Batteriekonzern steckt schon länger in der Krise. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben der stark schwankenden Nachfrage nach kleinen Lithium-Ionen-Knopfzellen, zum Beispiel für Kopfhörer, stehen auch Managementfehler im Raum.

Verwandte Themen
Deutschland

Kritiker werfen Varta unter anderem vor, sich zu abhängig vom Hauptkunden Apple gemacht zu haben und zu viel Geld zu leichtfertig investiert zu haben. Im Februar haben zudem Hacker die Computersysteme des Unternehmens attackiert und die Produktion wochenlang lahmgelegt.

Am Mittag legt die Aktie des Batterieherstellers fast 15 Prozent zu.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt