Kommentar – der Chefökonom: Wachstumsbremse Arbeitsmarkt – Zuwanderer allein reichen nicht
Die deutsche Wirtschaft steht vor enormen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1950er- und 1960er-Jahre werden bald aus dem Erwerbsleben ausscheiden und durch deutlich schwächer besetzte Kohorten ersetzt werden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass die Erwerbsbevölkerung, also alle Personen zwischen 15 und 74 Jahren, von 62,4 Millionen Personen im Jahr 2021 um 3,5 Millionen Personen auf 58,9 Millionen Personen 2040 zurückgehen wird. Gleichzeitig erwarten die Arbeitsmarktforscher, dass künftig ein höherer Anteil der Erwerbsbevölkerung am Berufsleben teilnehmen wird.
Dies verlangsame den Rückgang der Erwerbspersonenzahl, die sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose umfasst. Gestoppt werden könne diese Entwicklung aber nicht: Bis 2040 werde die Zahl der Erwerbspersonen um 1,1 Millionen auf 45,2 Millionen sinken.
Bereits heute herrscht ein spürbarer Personalmangel. Im dritten Quartal dieses Jahres gab es 1,7 Millionen registrierte offene Stellen – obwohl die Wirtschaft seit vier Jahren kaum gewachsen ist. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und setzt mit dem neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ auf eine verstärkte Zuwanderung. Wer im Heimatland einen Abschluss und zwei Jahre Berufserfahrung habe, könne als Fachkraft nach Deutschland kommen, heißt es von der Regierung.
Ungewiss ist freilich, wie viele dieser Fachkräfte angesichts von Wohnraummangel, Fremdenfeindlichkeit und Sprachbarrieren überhaupt nach Deutschland kommen wollen. Eine vorausschauende Wirtschaftspolitik wäre daher gut beraten, auch jene potenziellen Arbeitskräfte in den Fokus zu nehmen, die bereits hier im Lande sind, aber nicht oder nur sehr wenig arbeiten.
Millionen Menschen könnten arbeiten
Die „stille Reserve“ umfasst Nichterwerbspersonen, die Arbeit suchen, jedoch kurzfristig – also innerhalb von zwei Wochen – nicht zur Verfügung stehen, sowie Nichterwerbspersonen, die zwar keine Arbeit suchen, aber verfügbar und grundsätzlich zur Arbeit bereit sind.
Für das Jahr 2022 bezifferte das Statistische Bundesamt diese Reserve auf immerhin drei Millionen Menschen, 57 Prozent davon waren Frauen. Etwa 58 Prozent verfügten über zumindest eine mittlere Qualifikation, konkret eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hochschulreife. Viele von ihnen versorgen Angehörige, meist Kinder.
Derzeit beziehen knapp vier Millionen erwerbsfähige Personen Bürgergeld. Etwa 18 Prozent sind jünger als 25 Jahre, 19 Prozent älter als 54 Jahre, und nahezu die Hälfte hat laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit keinen deutschen Pass. Asylsuchende haben zumeist keinen Anspruch auf das Bürgergeld, Flüchtlinge aus der Ukraine hingegen wohl.
Überdies ist die Teilzeitquote der Erwerbstätigen im dritten Quartal dieses Jahres auf ein Allzeithoch von 39,2 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten legte im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,6 Prozent zu, während die der Vollzeitbeschäftigten nur um 0,3 Prozent stieg. Grund dafür sei eine Zunahme der Beschäftigtenzahlen gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gastgewerbe oder dem Bereich Erziehung und Unterricht, so das IAB.
Bürgergeldempfänger müssen mehr vom Zuverdienst behalten dürfen
Angesichts dieser Zahlen wäre es angezeigt, die Anreize neu zu justieren, sodass Erwerbstätigkeit – nach Möglichkeit in Vollzeit – attraktiver wird. Eine Ausweitung der Erwerbsarbeit sollte lohnender, der Keil zwischen Brutto- und Nettoeinkommen kleiner werden.
Ein wichtiger Baustein dazu wäre, dass Bürgergeldempfänger mehr von ihren Hinzuverdiensten behalten dürfen. Bislang gibt es nur einen Freibetrag von 100 Euro, darüber hinausgehende Einkommen führen zu Leistungskürzungen von 70, im Extremfall bis zu 100 Prozent. Solch hohe Transferentzugsraten dürften dazu verleiten, dass viele der Bürgergeldempfänger lediglich einen Minijob für 100 Euro ausüben – und versuchen, „schwarz“ hinzuzuverdienen.
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Jüngst hatten die Wirtschaftsforschungsinstitute Ifo und ZEW im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums einen überzeugenden, sich selbst finanzierenden Reformvorschlag vorgelegt – ohne dass dieser jedoch in die politische Debatte eingeflossen wäre.
Um die Erwerbstätigkeit zu stimulieren, läge es nahe, die dem Familienbild des vergangenen Jahrhunderts entspringenden Vergünstigungen für Ehepaare zu hinterfragen. So sind heute nicht oder nur geringfügig beschäftigte Ehepartner beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
Überdies sind die Minijob-Einkommen nicht zu versteuern, während sozialversicherungspflichtig erwerbstätige Ehepartner hohe Abzüge von ihrem Arbeitseinkommen zu leisten haben. Verdient ein Ehepartner 10.000 Euro brutto im Monat und der andere 520 Euro, müssen bei durchschnittlichen Kassenbeiträgen insgesamt knapp 1300 Euro Sozialabgaben gezahlt werden, verdienen beide jeweils 5260 Euro, werden 2150 Euro Abgaben fällig.
Hinzu kommen die Steuervorteile für unterschiedlich viel verdienende Ehepaare durch das Ehegattensplitting, das 1958 als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt wurde. Zur Erinnerung: Diese Zeit war geprägt vom Ideal des alleinverdienenden Ehemanns; und Ehefrauen brauchten die Einwilligung ihres Gatten, wenn sie berufstätig sein wollten.
Das Splitting führt dazu, dass Ehepaare keinesfalls mehr Steuern zu entrichten haben als zwei Unverheiratete mit identischem Gesamteinkommen. Gleichzeitig wird aber das Einkommen des Zweitverdieners, zumeist der Ehefrau, mit hohen steuerlichen Vorausabzügen belastet. Zusammen mit den Sozialabgaben sind Abzüge von 50 und mehr Prozent des Bruttolohns keine Seltenheit. Hingegen fallen bei der Aufnahme eines Minijobs aus Arbeitnehmersicht keinerlei Abzüge an, da der Arbeitgeber Pauschalabgaben entrichtet.
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Das Splitting basiert nicht nur auf einem überkommenen Familienbild, es gilt auch als sozial unausgewogen, denn Gutverdiener-Ehen werden stärker als Normalverdiener begünstigt. Versteuert ein Partner 50.000 Euro im Jahr und der andere nichts, beträgt der Splitting-Vorteil knapp 5000 Euro, so beläuft er sich bei 100.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf gut 11.000 Euro. Verdienen hingegen beide Partner gleich viel, kommt es zu keiner steuerlichen Begünstigung der Ehe.
Fachkräfteeinwanderung allein reicht nicht aus
Mit dem unmittelbar bevorstehenden Alterungsschub der Bevölkerung stehen der deutschen Volkswirtschaft schwierige eineinhalb Dekaden bevor. Personal- und Fachkräftemangel dürften allgegenwärtig werden.
Mutmaßlich werden Geschäfte ihre Öffnungszeiten reduzieren und personalintensive Dienstleister Ruhetage einlegen. Der Pflegenotstand wird Klinik- und Pflegeheimschließungen unausweichlich machen, und Unternehmen werden Prämien ausloben, wenn Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit aufstocken.
Aufgabe der Regierung wäre es, dieser Perspektive mit einer schlüssigen Strategie zur Erhöhung des Arbeitsangebots entgegenzuwirken. Nur auf eine potenzielle Fachkräfteeinwanderung zu setzen, wird der anstehenden Herausforderung jedenfalls nicht gerecht. Von Experten erarbeitete und sauber durchgerechnete Konzepte liegen auf dem Tisch. Umsetzen kann sie nur die Regierung – am besten sofort.