Gerichtsprozess: US-Reporter Gershkovich in Russland zu 16 Jahren Haft verurteilt
Moskau. Nach nur drei Tagen vor Gericht steht das Urteil gegen den in Russland inhaftierten US-Journalisten Evan Gershkovich fest: 16 Jahre muss der 32-jährige Korrespondent des „Wall Street Journal“ laut Entscheidung des zuständigen Gerichts in Haft.
Damit weicht das Gericht nur leicht von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab. Diese hatte 18 Jahre gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die US-Regierung sowie das „Wall Street Journal“ bezeichnen das kurze Verfahren als Scheinprozess.
Beamte des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB hatten Gershkovich im März 2023 im russischen Jekaterinburg festgenommen, dort fand auch der Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Reporter Spionage vor und behauptet, er hätte Informationen für den US-Geheimdienst CIA über ein russisches Rüstungsunternehmen beschafft. Den größten Teil seiner bisherigen Haftzeit verbrachte Gershkovich im Moskauer Untersuchungsgefängnis Lefortowo. Die übrige Strafe soll er in einem Straflager mit besonders hoher Sicherheitsstufe verbüßen.
Gershkovich selbst, sein Arbeitgeber sowie die USA weisen die Vorwürfe bis heute vehement als politisch motiviert zurück. Gershkovich habe lediglich seine Arbeit als Reporter gemacht, betonen sie. Russland legte nie öffentliche Beweise vor, um die angebliche Spionageaktivität zu stützen, der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
„Wall Street Journal“ über Gershkovich: „Zu Unrecht verurteilt“
International löst das Urteil heftige Kritik aus. Das „Wall Street Journal“ schrieb auf der Kurznachrichtenplattform X, Gershkovich sei „zu Unrecht verurteilt“ worden. In einer Stellungnahme schrieb die Leitung der Zeitung: „Diese schändliche Scheinverurteilung erfolgt, nachdem Evan 478 Tage im Gefängnis verbracht hat, zu Unrecht festgehalten wurde, von seiner Familie und seinen Freunden getrennt wurde und daran gehindert wurde, zu berichten – und das alles, weil er seiner Arbeit als Journalist nachgegangen ist."
Das „Wall Street Journal“ werde weiterhin „alles Mögliche tun, um Evans Freilassung zu fordern und seine Familie zu unterstützen“. Journalismus sei kein Verbrechen, betonte die Zeitung.
Außerdem forderten verschiedene Organisationen die US-Regierung auf, alles für eine Freilassung des Reporters zu tun. Rebecca Vincent von der Organisation Reporter ohne Grenzen sagte, die Verurteilung sei „das Ergebnis eines Prozesses, der in keiner Weise als fair oder frei angesehen“ werden könne.
„Journalisten sind keine Spione, und die Vermengung von Journalismus und Spionage hat höchst gefährliche Auswirkungen auf die Pressefreiheit“, sagte Vincent. Sie sieht den Umgang mit Gershkovich als Beispiel für eine „inakzeptable staatliche Geiselnahme durch Russland“ und appellierte an die US-Regierung, Gershkovichs Freilassung zu erwirken.
Auch viele andere Medienhäuser schlossen sich den Appellen an die US-Regierung an. Die englischsprachige russische Zeitung „The Moscow Times“, für die Gershkovich vor seiner aktuellen Anstellung gearbeitet hatte, veröffentlichte ein Statement auf der Plattform X. Die ehemaligen Kollegen stünden „an Evans Seite“ und schlössen sich „seinem Arbeitgeber, seiner Familie und seinen Freunden an, die US-Regierung aufzufordern, so schnell wie möglich seine Freilassung zu erwirken“.
Außenministerin Annalena Baerbock schrieb, die Verurteilung zeige „Putins Angst vor der Kraft von Fakten“. Das Urteil sei politisch motiviert und Teil von Putins Kriegspropaganda, betonte Baerbock. Bundesfinanzminister Christian Lindner nannte die Verurteilung „Unrecht“. „Wir dürften dazu nicht schweigen“, schrieb er auf X.
Putin: „Bestimmte Bedingungen“ für Freilassung
Der Gerichtsprozess war im Laufe der Woche überraschend beschleunigt worden. Der zweite Verhandlungstag war ursprünglich für Mitte August geplant gewesen, wurde dann aber kurzerhand auf den vergangenen Donnerstag verlegt. Schon am Ende des Tages erklärte das Gericht die Beweisaufnahme dann als abgeschlossen.
Das plötzliche Tempo deuten Beobachter als möglichen Hinweis darauf, dass Gershkovich im Zuge eines Gefangenenaustauschs mit einem oder mehreren westlichen Staaten freikommen könnte. Am Mittwoch hatte Russlands Außenminister Sergei Lawrow Gespräche über einen möglichen Austausch bestätigt. Lawrow sagte vor den Vereinten Nationen in New York, dieser werde derzeit zwischen den Geheimdiensten in Washington und Moskau besprochen.
Russland hatte in der Vergangenheit bereits angedeutet, dass ein Austausch erst nach einem Urteilsspruch möglich wäre. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte Anspielungen auf den als „Tiergartenmörder“ bekannten Russen Wadim Krassikow als potenziellen Tauschpartner gemacht.
In einem Interview mit dem US-Medienstar Tucker Carlson sagte Putin im Februar, man diskutiere „bestimmte Bedingungen“ für die Freilassung Gershkovichs. Er erwähnte den Fall einer Person, die er einen „Patrioten“ nannte, der in einem europäischen Land wegen Mordes inhaftiert sei.
Mitte Juni hatte Moskau dann bestätigt, dass Russland mit den USA über einen möglichen Gefangenenaustausch von Gershkovich im Gespräch sei. Laut Kremlsprecher Dmitri Peskow sollten solche Kontakte „aber weiterhin in völliger Stille vonstattengehen“, es könnten keine „Ankündigungen, Erklärungen oder Informationen zu dieser Angelegenheit“ gegeben werden.
Ähnliche Austausch-Vorgänge gab es bereits in der Vergangenheit. So ließ Moskau beispielsweise die damals in Russland inhaftierte US-Basketballerin Brittney Griner im Austausch gegen den in den USA inhaftierten Waffenhändler Wiktor Bout frei.
Der Menschenrechtler und frühere Human Rights Watch-Direktor Kenneth Roth kommentierte, Russland verhänge die Strafe gegen Gershkovich einzig, damit Putin ihn gegen einen „geschätzten russischen Kriminellen“ eintauschen könne.