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VersicherungDas sind die besten Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht gleich gesetzliche Krankenversicherung. Denn die Versicherer bieten unterschiedliche Zusatzleistungen an.Jan Schulte 23.08.2024 - 11:33 Uhr Artikel anhören
Zahnarzt-Behandlung: Längst nicht alle Anbieter bezuschussen eine professionelle Zahnreinigung. Foto: DigitalVision/Getty Images

Köln. Sich mit Versicherungen auseinanderzusetzen, das ist kein Vergnügen. Doch wer sich durch die Websites der gesetzlichen Krankenkassen klickt, Broschüren liest oder gar in die Satzungen der Anbieter schaut, der findet heraus: Selbst zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt es große Unterschiede.

Denn neben ganz grundsätzlichen Leistungen, die sie per Gesetz anbieten müssen, gibt es noch die Zusatzleistungen. Und hier kann es auch schnell mal um ein paar Hundert Euro Ersparnis gehen. Es ist also eine Fleißarbeit, die sich lohnen kann.

Längst nicht alle Anbieter bezuschussen zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung. Ähnliches gilt für die alternative Heilmethode Osteopathie, bei der mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden sollen.

Osteopathie immer beliebter

„Professionelle Zahnreinigung und Osteopathie sind seit einigen Jahren der Renner bei Versicherten – und damit gleichzeitig der Albtraum für jede Krankenkasse“, sagt Thomas Lemke vom Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI), der das Ranking erstellt hat.

Ranking

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Die Rechnung dahinter: Wenn zu viele Versicherte diese Leistung in Anspruch nehmen, könnten die Kosten aus dem Ruder laufen. „Die Techniker Krankenkasse hat sich deshalb lange gescheut, professionelle Zahnreinigung zu bezuschussen“, so Lemke.

Auch zahlt bei den beiden Behandlungen nicht jede Kasse das Gleiche dazu, selbst wenn sie es formal als Zusatzleistung anbietet. Die Techniker Krankenkasse bezuschusst zum Beispiel drei Osteopathie-Behandlungen im Jahr mit 40 Euro pro Sitzung. Die BKK24 gibt auf ihrer Website an, bis zu 360 Euro an Kosten im Kalenderjahr zu übernehmen. Damit kommen Versicherte schon deutlich weiter – zumal eine Osteopathie-Sitzung in der Regel zwischen 60 und 150 Euro kostet.

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gesetzliche Krankenkassen
gibt es in Deutschland aktuell. (Quelle: GKV-Spitzenverband)

„Welche Zusatzleistung sinnvoll ist, hängt vor allem von den Bedürfnissen eines Versicherten ab“, sagt Julika Unger, Expertin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Zuschüsse für bestimmte Reiseimpfungen oder auch Bonusprogramme für gesundheitsförderndes Verhalten, etwa durch Sport, sprechen vor allem jüngere Menschen an.“ So bieten die meisten überregionalen gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich an, Kosten für Impfungen zu übernehmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Das kann relevant für diejenigen sein, die viel auf Reisen sind. Manche Krankenkasse bildet dafür einen Geldtopf pro Versicherten. Ist der ausgeschöpft, müssen Versicherte weitere Impfungen selbst zahlen. So handhabt es etwa die BKK Technoform. Sie stellt 500 Euro zur Verfügung, verlangt aber auch eine Eigenbeteiligung.

Aufgepasst bei Geldtöpfen

Reiseimpfungen können ordentlich ins Geld gehen. Wer sich etwa gegen japanische Enzephalitis impfen lassen möchte, zahlt dafür um die 90 Euro pro Spritze. Für eine Grundimmunisierung braucht es gleich zwei Dosen, macht also schon mal 180 Euro. Hinzu kommen mögliche Wiederauffrischungen Jahre später. Versicherte müssen entsprechend kalkulieren, ob der Geldtopf für sie aufgeht oder nicht.

Die BKK Public hat direkt einen Geldtopf gebildet, der für mehrere Zusatzleistungen gleichzeitig gilt, unter anderem für professionelle Zahnreinigungen, Osteopathie, Hautkrebsvorsorge und sportmedizinische Untersuchungen. Sie übernimmt dann 85 Prozent des „erstattungsfähigen Betrags“, bis der Geldtopf von 400 Euro aufgebraucht wurde.

Wer sich zweimal im Jahr die Zähne vom Arzt reinigen lässt, bekommt das bezuschusst, dann fehlt ihm aber womöglich das Geld für eine andere Leistung.

„Man sollte bei Mehrleistungen auch immer beachten, unter welchen Bedingungen Kassen diese überhaupt gewähren”, rät Unger. Denn gerade dabei seien Kassen oft zu intransparent. „Da hilft für Verbraucher nur ein Blick in deren Satzung.“

In den Satzungen müssen die Versicherer genau darüber informieren, welche Zusatzleistungen sie zu welchen Konditionen anbieten. Auf Websites und in Broschüren ist hingegen manchmal nur von einer „Eigenbeteiligung“ die Rede, oder von einem „erstattungsfähigen Höchstbetrag“.

Hinzu kommt eine weitere Hürde: Ob eine Krankenkasse eine Zusatzleistung gewährt, und in welcher Höhe, kann sie jederzeit ändern. So kann sie zum Beispiel den Anteil der Kosten, den sie für Homöopathie oder Osteopathie übernimmt, überraschend senken, oder das Angebot komplett streichen.

Methodik
Untersucht wurde, inwiefern eine Krankenkasse anbietet, was von den Versicherten nachgefragt wird. Um die Nachfrage zu bestimmen, wurde die Detailsuche des Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de von Juli 2023 bis Juni 2024 ausgewertet. Für den Test wurde das Leistungsangebot von 68 allgemein geöffneten Krankenkassen gemessen, die ihre Daten in der Datenbank der Kassensuche GmbH eingetragen haben.
Zur Berechnung des Ergebnisses wurde das jeweilige Leistungsangebot mit dem Wert 1 (für eine Einzelleistung, deren Budget nicht durch andere Leistungsangebote eingeschränkt werden kann) oder 0,8 (für eine Einzelleistung, deren Budget eingeschränkt werden kann) mit der jeweiligen Nachfragehäufigkeit multipliziert und für die Top 30 nachgefragtesten Leistungen summiert.

„Die Zuschüsse, die Versicherer bei Osteopathie gewähren, sind bereits zurückgegangen“, sagt Lemke. Zu groß war offenbar die Nachfrage der Versicherten – und zu teuer wurde das Ganze für die Kassen. Dass weitere Leistungen gekürzt werden, ist gar nicht so unwahrscheinlich.

Zwar dienen sie Kassen dazu, sich im Wettbewerb voneinander abzugrenzen, aber die Versicherer stehen vor einem strukturellen Problem. Ihre Kosten steigen laut Lemke massiv an. Und das müssen sie abfedern, entweder durch höhere Zusatzbeiträge, die Versicherte leisten müssen, oder durch ein geringeres Angebot – oder gleich beides.

Unkomplizierter Kassenwechsel

„Satzungsleistungen können sich kurzfristig ändern, in so einem Fall haben Versicherte kein Sonderkündigungsrecht“, warnt auch Unger. Erhöht eine Krankenkasse hingegen den Zusatzbeitrag, können Versicherte sich sofort eine neue suchen. Das dürfte auch ein Grund sein, warum dieser individuelle Zusatzbeitrag laut Unger das wichtigere Kriterium bei der Wahl einer Krankenkasse sein sollte.

Immerhin: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, hat es heute relativ leicht. Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. Man muss sich dann lediglich einen neuen Versicherer suchen und sich dort anmelden. Die restlichen Wechselmodalitäten übernehmen die Krankenkassen untereinander. Nicht einmal den Arbeitgeber muss man noch informieren.

Allerdings gilt auch eine Mindestvertragslaufzeit. Versicherte müssen mindestens zwölf Monate bei ihrer Kasse bleiben. Ein Hin- und Herspringen, um möglichst viele Zusatzleistungen abzugreifen, ist nicht möglich.

„Wer grundsätzlich zufrieden mit seiner Kasse ist, sollte wegen einer fehlenden Zusatzleistung nicht unbedingt wechseln“, sagt Unger. Schließlich spielen noch weitere Faktoren eine Rolle: etwa, wie gut die Kasse erreichbar ist und wie unkompliziert sich die Übernahme von Behandlungskosten beantragen lässt.

Erstpublikation: 19.08.2024, 11:41 Uhr.

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