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KanzleimonitorDas Arbeitsrecht bleibt wichtigstes Rechtsgebiet

Im Gesamtranking der Sozietäten verteidigt CMS Deutschland vor Gleiss Lutz und Freshfields Bruckhaus Deringer den ersten Platz. Eine deutliche Steigerung erreichte das M&A-Segment.Alexander Pradka 30.09.2024 - 08:27 Uhr Artikel anhören
Anwälte bei einer Beratung: Das Ranking der Sozietäten in Deutschland fällt klar aus. Foto: Maskot/Getty Images

Frankfurt. Die drei wichtigsten Rechtsgebiete in Deutschland sind laut den Ergebnissen des Kanzleimonitors 2024/2025 das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht sowie der Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Am 30. September ist die Studie in ihrer zwölften Ausgabe erschienen, Herausgeber ist das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen.

Insgesamt sind in dem aktuellen Werk 9686 Empfehlungen von Unternehmensjuristinnen und -juristen aus 649 Unternehmen für Sozietäten sowie Einzelrechtsanwältinnen und -anwälte abgebildet.

Daraus lässt sich das Ranking für die Rechtsgebiete ableiten. 8,9 Prozent der empfohlenen Kanzleien und Anwälte lassen sich dem Arbeitsrecht zuordnen. Dazu passt, dass laut Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer seit Jahren das Arbeitsrecht das Rechtsgebiet mit der größten Zahl an Fachanwältinnen und -anwälten ist. In diesem Bereich tummeln sich bundesweit 11.163 Spezialisten. Auf Platz zwei folgt mit gehörigem Abstand das Familienrecht mit 8759 Anwältinnen und Anwälten.

Dem Gesellschaftsrecht sind laut der aktuellen Kanzleimonitor-Erhebung acht Prozent der Empfehlungen zuzuordnen. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erreichte das M&A-Segment, auf das in absoluten Zahlen nach 620 nunmehr 720 Empfehlungen entfallen.

Das entspricht einem Anteil in Höhe von 7,3 Prozent. Den im Vorjahr erreichten vierten Rang bestätigten die Empfehlungen dem Datenschutzrecht, leichte Zuwächse verzeichnet auch das Kartellrecht auf Rang fünf.

Zunehmende EU-Regulierung

Immer weiter nach oben geklettert ist in den vergangenen Jahren der Bereich Compliance, das unterstreicht angesichts zunehmender regulatorischer Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene die gewachsene Bedeutung der Expertise auf diesem Gebiet – sowohl unternehmensseitig wie auch in den Sozietäten. Von fünf auf sieben zurückgefallen ist das Aktien- und Konzernrecht, dessen Anteil gerechnet auf alle Empfehlungen von 5,8 auf 5,3 Prozent gefallen ist. Allerdings hatte der Bereich erst letztes Jahr einen steilen Aufstieg genommen und konsolidiert sich nun etwas.

Die Top Ten bei den Rechtsgebieten komplettieren der gewerbliche Rechtsschutz, das Vertragsrecht sowie Litigation und ADR (alternative Streitbeilegung). Insgesamt bildet der Kanzleimonitor 2024/2025 Empfehlungen in 32 Rechtsgebieten ab, sämtlich mit engem Bezug zu Wirtschaft und Unternehmen.

Aus den Empfehlungen ergibt sich unabhängig von den einzelnen Rechtsgebieten ein Gesamtranking der Top-100-Kanzleien. Den ersten Rang belegt im diesjährigen Tableau wie schon zuvor CMS Deutschland. Die Sozietät legt bei den Empfehlungen weiter zu und kann ihren Vorsprung ausbauen. Zweiter bleibt Gleiss Lutz, nachdem im Vorjahr der Sprung vom achten Platz hierhin gelungen war. Auch Freshfields Bruckhaus Deringer gehörte letztes Jahr zu den großen Gewinnern und bestätigt in der aktuellen Ausgabe des Kanzleimonitors den Podestplatz drei.

Einzelvertreter aus vielen Kanzleien

Dahinter tauschen Noerr, jetzt Vierter, und KPMG Law, neuer Fünfter, die Plätze. Zu den Top Ten im Gesamtranking gehören außerdem Hogan Lovells, Linklaters, Oppenhoff, Heuking und Taylor Wessing. Dahinter reihen sich Dentons, Advant Beiten, Baker McKenzie, Clifford Chance und Görg ein.

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Die Top-100-Rechtsanwälte und -anwältinnen stammen in diesem Jahr aus 69 verschiedenen Kanzleien. Die meisten Einzelvertreter stellt KPMG Law mit acht. Gleiss Lutz folgt auf dem zweiten Platz mit fünf Vertretern. Jeweils drei Vertreter platzieren hier Freshfields Bruckhaus Deringer, Noerr, Norton Rose Fulbright sowie SZA Schilling, Zutt & Anschütz.

Alexander Pradka ist Assessor juris und leitender Redakteur der Fachzeitschrift „In-house Counsel“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.

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