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MagdeburgHaben die Behörden beim Weihnachtsmarkt-Anschlag versagt?

Er fiel immer wieder auf, bedrohte Institutionen und einzelne Menschen. Mehrere Gerichte beschäftigten sich mit dem Täter von Magdeburg.Stefanie Witte 23.12.2024 - 13:01 Uhr Quelle: TagesspiegelArtikel anhören
Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sind die Stände geschlossen. Foto: REUTERS

Berlin. Im Internet zirkulierten bereits kurz nach der Tat Screenshots von angeblichen Hinweisen an die Behörden. Nach und nach stellt sich heraus: Taleb A., der Täter von Magdeburg, war über Jahre immer wieder auffällig.

In Rostock war Taleb A. laut ARD bereits im September 2013 zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden – wegen der Ankündigung von Straftaten und der Störung des öffentlichen Friedens. Hintergrund war laut „Spiegel“, dass Teile seiner medizinischen Ausbildung nicht anerkannt worden waren.

Strafbefehl wegen Missbrauchs von Notrufen

Offenbar hatte der Mediziner der Ärztekammer telefonisch gedroht und auf einen Anschlag auf den Marathon in Boston verwiesen. Daraufhin sei seine Wohnung durchsucht, es seien aber keine Hinweise auf konkrete Pläne gefunden worden. Das Urteil habe beim späteren Asylverfahren nicht zu einer Ablehnung des Antrages geführt.

Im Januar 2014 soll der Mann laut „Spiegel“ bei Behörden in Stralsund, wo er bis 2016 lebte, um finanzielle Unterstützung gebeten haben und mit einer Tat gedroht haben, an die man sich lange erinnern werde. Zudem habe er mit Suizid gedroht. Die Polizei habe ihn daraufhin mit einer Gefährderansprache aufgesucht. 2015 und 2022 wurden ihm laut „Bild“ Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen sowie der Verdacht der Schleusung.

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