In eigener Sache: Korrektur zur Berichterstattung über den mutmaßlichen Attentäter von München
Düsseldorf. Am Freitag hat das Handelsblatt seine Berichterstattung über den mutmaßlichen Attentäter von München in Teilen korrigiert. Anders als zunächst berichtet, war der Fahrer nicht ausreisepflichtig und auch nicht als Ladendieb bekannt. Wir haben aus Transparenzgründen dokumentiert, wie es zu der Korrektur kam.
Am Donnerstag ist ein Auto in eine Verdi-Kundgebung in München gerast. Aufmerksam darauf wird das Handelsblatt durch einen Bericht des Bayerischen Rundfunks sowie übereinstimmende Meldungen von Nachrichtenagenturen.
Unklar ist zu diesem Zeitpunkt: Handelt es sich um einen Unfall oder einen Anschlag? Um die Unsicherheit deutlich zu machen, nennen wir zunächst die bekannten Fakten – und verlinken dabei vorliegende Social-Media-Posts einer Augenzeugin sowie der Münchener Polizei, die von dem Vorfall berichten.
In der Zwischenzeit holen die Nachrichtenagenturen erste Informationen offizieller Stellen ein. Es wird klar, dass der Täter nach der Tat festgenommen wurde und dass es mehrere Verletzte gibt. Wir sichten regionale Medien, deren Reporter sich bereits am Tatort befinden. Augenzeugen berichten von Schüssen. Das Handelsblatt verzichtet in der Berichterstattung allerdings zunächst auf diese Information, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell bestätigt wurde.
Erste Politiker äußern sich mit Beileidsbekundungen. Das Handelsblatt entscheidet sich, vor allem Personen zu zitieren, die in einem unmittelbaren, amtsbedingten Zusammenhang zur Tat stehen (Münchens Bürgermeister, bayerischer Innenminister, bayerischer Ministerpräsident).
Details der Tat werden bekannt. Die Fahrt ist kein Unfall, sondern offenbar ein Anschlag, auch wenn die konkrete Motivlage weiterhin unklar ist. Der Täter ist ein 24-jähriger Afghane. Er sei vorsätzlich in die Demo gefahren, berichten zunächst Sicherheitskreise. Das Handelsblatt greift die Informationen mit Bezugnahme auf die jeweilige Quelle auf. Das gilt auch für die ersten offiziellen Äußerungen, darunter die des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU).
» Lesen Sie auch: „Er muss bestraft werden“ – Scholz fordert Abschiebung
In der unübersichtlichen Lage sind die Informationen nicht unmittelbar überprüfbar. Dennoch haben sie eine hohe politische Relevanz. Angesichts dessen stuft der Nachrichtenchef des Handelsblatts die Aussage Herrmanns, der mutmaßliche Täter sei ausreisepflichtig und polizeibekannt gewesen, als ausreichend vertrauenswürdig ein. Wir versehen die Aussage mit einer klaren Quellenangabe, um deutlich zu machen, dass die Informationen über den Täter nicht aus eigener Recherche stammen.
In der Folge äußern sich weitere, nicht direkt im Zusammenhang mit der Tat stehende Amtsträger und stellen politische Forderungen – auf Basis der Informationen, die das bayerische Innenministerium veröffentlicht hat. Auch diese Äußerungen dokumentiert das Handelsblatt in seiner Berichterstattung.
Im weiteren Verlauf wird klar, dass Herrmann Falschinformationen verbreitet hat: Der Täter war zum Zeitpunkt der Tat weder ausreisepflichtig noch als Ladendieb bei der Polizei bekannt. Das Handelsblatt korrigiert die bisherige Berichterstattung und verweist auf den Fehler im bayerischen Innenministerium.