Erbbaurecht: Lohnt sich ein Haus auf Erbpacht?
Berlin. Bauland ist vielerorts rar. Und nicht nur das: Die Grundstückspreise sind in einigen Regionen Deutschlands in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Wer kein passendes Grundstück kaufen kann oder will, für den ist das Erbbaurecht – umgangssprachlich auch Erbpacht genannt – eine Alternative.
Das Modell ermöglicht es, ein Haus auf fremdem Boden zu bauen. Statt ein Grundstück zu kaufen, pachten Bauwillige dafür ein Stück Land. Doch wann lohnt sich das und was ist bei der Erbpacht zu beachten? Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.
Einfach erklärt: Was ist das Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht räumt der Eigentümer eines Grundstücks – der Erbbaurechtgeber – einer anderen Person das Nutzungsrecht für das Grundstück ein. Der Erbbaurechtnehmer zahlt dafür eine Pacht oder Nutzungsgebühr – den Erbbauzins. Der wird anhand des Bodenrichtwerts ermittelt. Der Pächter kann auf dem Grundstück neu bauen oder eine vorhandene Immobilie kaufen.
Erbbaurechte werden häufig von Kommunen, Kirchen und Stiftungen für eine Laufzeit von bis zu 99 Jahren vergeben. Den rechtlichen Rahmen gibt das Erbbaurechtsgesetz vor. Bekannt ist das Modell aber auch noch unter dem juristisch veralteten Begriff Erbpacht.