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KommentarHochwasserschäden privatisieren statt sozialisieren

Die Pläne für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung sind richtig und wichtig. Das Argument, die Versicherungskosten seien zu hoch, lässt sich aushebeln.Markus Hinterberger 25.04.2025 - 04:07 Uhr
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Hochwasser in Bayern: Im Langzeitvergleich nehmen die Schäden durch Extremwetter zu. Foto: dpa

Das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Und wenn die Wassermassen wieder abgeflossen sind, wird wieder die Frage gestellt: „Wer kommt für die Schäden auf?“ Viele werden dann mit dem Finger auf den Staat zeigen, und genauso viele werden sich dagegen wehren, dass der Staat, also wir alle, zahlt. Dass die künftige Bundesregierung an einer Versicherungspflicht arbeitet, ist überfällig. Dass diese aber nicht zu einem Konjunkturprogramm für die Versicherungswirtschaft werden darf, sollte selbstverständlich sein.

Versicherungsschutz gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen gibt es nicht zum Nulltarif. Doch in Zeiten des menschengemachten Klimawandels und der damit einhergehenden Unwetter ist er für alle, die ihr Hab und Gut schützen wollen, unverzichtbar. Das gilt auch für Gebäude in scheinbar sicheren Regionen. Wenn nun alle diese Gebäude versichert werden müssen, kann ein Versichertenkollektiv entstehen, das in der Lage ist, Großschäden finanziell abzufedern, ohne die Versicherten mit zu hohen Beiträgen zu belasten.

Vierstellige Versicherungsprämien

Auch wenn das Versichertenkollektiv durch die Pflichtversicherung groß sein wird, werden die Kosten für einzelne Versicherte, deren Häuser in besonders gefährdeten Gebieten liegen, hoch sein. Vertreter des Bundes der Versicherten sprechen von Beiträgen im mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr. Das ist viel Geld. Für alle, die die Beiträge nicht oder kaum aufbringen können, Unterstützungsfonds einzurichten, wäre ein zu hoher bürokratischer Aufwand. Sind die Versicherungsbeiträge zu hoch, könnte der Gesetzgeber erlauben, sie als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend zu machen.

Damit eine Versicherungspflicht, die niemanden unnötig und übermäßig belastet, kommen kann, bedarf es aber auch staatlicher Vorarbeit. Baugenehmigungen in gefährdeten Gebieten dürfen – wie von der künftigen Bundesregierung geplant – nicht mehr erteilt werden.

Und auch beim Wiederaufbau nach einer Flut sollten Betroffene Anreize bekommen, entweder woanders oder sicherer neu zu bauen. Das wird nicht leicht, es wird teuer, man benötigt gute Kommunikation und viel Fingerspitzengefühl, vor allem, wenn es darum geht, Menschen zu vermitteln, dass es sinnvoller ist, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen. Aber auf lange Sicht wird es sich nicht nur finanziell mehr rechnen, als immer wieder aufs Neue in gefährdeten Gebieten zu bauen.

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