GWG-Grenze 2025: So sparen Unternehmer mit kleinen Anschaffungen Steuern
Frankfurt. Fünf Jahre für ein Handy, acht Jahre für einen Teppich, elf Jahre für ein Klimagerät – das sind die üblichen Abschreibungsregeln (AfA) für Unternehmer und Selbstständige. Was sie heute kaufen, können sie also erst im Laufe vieler Jahre vollständig von der Steuer absetzen – so sehen es die sogenannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums vor.
Doch es gibt eine Ausnahme: wenn die Anschaffung nicht viel kostet. Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben angesetzt werden. So sinkt im Anschaffungsjahr die Steuerlast deutlich stärker als bei der regulären Abschreibung. Und es gibt noch eine Zwischenlösung, bei der kleinere Anschaffungen gebündelt über fünf Jahre abgeschrieben werden.
Lesen Sie im Folgenden, wie sich die drei Abschreibungsregeln hinsichtlich der Steuerersparnis unterscheiden, welche Auswirkungen sie haben und was Sie bei der Buchhaltung beachten müssen.