Mittelstand: Ermittlungen gegen Maschinenbauer wegen Russland-Sanktionen
Köln. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen einen Werkzeugmaschinenhersteller aus der Nähe von München. Es geht um den Verdacht auf vorsätzliche Umgehung von Russland-Sanktionen. Die Behörde nannte den Namen der Firma nicht.
Nach Informationen des Handelsblatts handelt es sich um das mittelständische Unternehmen Spinner Werkzeugmaschinen mit Sitz in Sauerlach. Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 600 Mitarbeiter an vier Fertigungsstandorten.
Spinner steht im Verdacht, unter Missachtung der geltenden Exportvorschriften hochpräzise Werkzeugmaschinen nach Russland geliefert zu haben – teils über Drittländer und mit mutmaßlich gefälschten Ausfuhrpapieren. Das Unternehmen Spinner war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens, das seit Februar 2025 gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt München geführt wird, wurden am Mittwoch mehrere Objekte in Bayern, Baden-Württemberg und Bulgarien durchsucht. Dabei waren mehr als 140 Zollbeamte sowie acht Staatsanwälte im Einsatz. In Bulgarien wurde die Aktion im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit durch Eurojust und örtliche Behörden unterstützt.
Kern der Vorwürfe ist die mutmaßlich vorsätzliche Ausfuhr von mehr als 20 Werkzeugmaschinen mit einem geschätzten Verkaufswert von rund 5,5 Millionen Euro in Richtung Russland. Die Maschinen sollen entgegen der geltenden EU-Sanktionsverordnung über Länder wie Usbekistan, die Türkei und China umgeleitet worden sein, wobei der tatsächliche Endabnehmer offenbar ein russisches Unternehmen war. Laut Ermittlern handelt es sich bei diesem Empfänger um eine Firma, die früher in Geschäftsbeziehung mit Spinner stand.
Endkunde soll russisches Unternehmen sein
Bereits im Januar 2025 hatte ein Bericht des Fernsehsenders Arte Hinweise auf mutmaßliche Umgehungsgeschäfte eines süddeutschen Maschinenbauers öffentlich gemacht. Parallel ging eine anonyme Anzeige beim Zollfahndungsamt München ein, woraufhin die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht einleiteten.
Der Verdacht: Die beschuldigten Mitarbeiter des Unternehmens sollen sogenannte Dual-Use-Güter – also Maschinen mit zivilen wie militärischen Verwendungsmöglichkeiten – unter bewusster Umgehung der geltenden Exportverbote an russische Abnehmer weitergegeben haben.
In einem konkreten Fall sei eine Maschine laut Ausfuhrpapieren im August 2023 über Polen und Belarus nach Usbekistan geliefert worden – wurde aber vermutlich nach Russland weitertransportiert. „Darüber hinaus haben sich im Rahmen der Ermittlungen konkrete Anhaltspunkte hinsichtlich weiterer möglicher Umgehungsausfuhren über Drittländer wie die Türkei und China ergeben“, teilte die Behörde mit.
Die Vorwürfe könnten schwerwiegende Folgen haben: Laut Außenwirtschaftsgesetz drohen im Fall einer Verurteilung Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr. Drei Personen aus dem Unternehmen gelten derzeit als Beschuldigte.
Hintergrund der rechtlichen Bewertung ist eine EU-Verordnung, die nach der Annexion der Krim durch Russland verabschiedet und in den Folgejahren mehrfach verschärft wurde. Seit Februar 2023 unterliegen bestimmte Werkzeugmaschinen auch unabhängig davon, ob diese militärisch verwendet werden können oder nicht, einem ausdrücklichen Ausfuhrverbot in Richtung Russland.
Erstpublikation: 30.07.2025, 16:53 Uhr.