Gasspeicherumlage: Werden Industrie und Verbraucher nur kurzzeitig entlastet?
Berlin. Eigentlich schien klar: Die Gasspeicherumlage kommt unwiderruflich weg. Die Abgabe deckte bislang die Kosten für die Gasversorgung und die Befüllung der Speicher. Doch sie stieg stetig und wurde zunehmend zur Belastung für Wirtschaft und private Haushalte. So zahlten Gaskunden zuletzt im Durchschnitt bis zu 0,289 Cent pro Kilowattstunde Strom für die Umlage drauf.
Ihre Abschaffung hatten CDU/CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag angelegt. In den Haushaltsplänen ist die Kompensation für die Gaskosten ebenfalls hinterlegt, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie nicht mehr zahlen müssen. Bis zu 3,4 Milliarden Euro beträgt die Entlastungswirkung, die ab 2026 wirkt. Doch jetzt kommt die Frage auf: Handelt es sich tatsächlich um eine dauerhafte Entlastung?
Denn im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, mit dem die Abschaffung der Gasspeicherumlage besiegelt werden soll, findet sich ein Passus, der jetzt für Aufregung sorgt.
So sind im Paragrafen 35h des Gesetzentwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt, zwei Wege hinterlegt, über welche die Umlage zurückkommen könnte. Eine Neueinführung ist demnach zulässig, „um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten“. Und: „Wenn die Finanzierung in der Krise durch den Bundeshaushalt nicht mehr sichergestellt werden kann.“
Wann nun aber konkret die Versorgungssicherheit als gefährdet gilt oder ob die Finanzierung aus dem Haushalt auch angesichts anderweitiger Ausgabenwünsche zum Problem werden kann, wird nicht näher ausgeführt. Im Bundeshaushalt klafft bereits ein Milliardenloch, bei dem ohnehin fraglich ist, wie die Regierung es schließen will. Und so fürchtet die Industrie, sich durch den Passus bald schon wieder mit der Gasspeicherumlage herumschlagen zu müssen.
„Nicht nachvollziehbar“ und „entwertet“
„Wenn die Bundesregierung nachhaltige Entlastung und eine langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen möchte, darf sie keine Hintertüren offen lassen“, sagte Achim Dercks, Vize-Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Der Wegfall der Umlage sei eine wichtige Entlastung, der Passus zur Wiedereinführung müsse daher gestrichen werden.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nennt den Verweis „nicht nachvollziehbar“. Die beabsichtigte Planungssicherheit durch den Wegfall werde entwertet.
Das Misstrauen der Verbände ist deshalb besonders groß, weil Schwarz-Rot ein Versprechen bereits gebrochen hat. Im Koalitionsvertrag war die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum vereinbart worden, aus Spargründen wird diese bislang aber nicht umgesetzt.
Das Bundeswirtschaftsministerium ließ eine Anfrage zu dem Passus bisher unbeantwortet. Das Ministerium dürfte sich für den Fall wappnen wollen, dass wie 2022 und 2023 unverschuldet eine Gaskrise ausbricht und die Versorgungskosten in die Höhe schnellen. Damals hatte Russland seine Lieferungen erst gedrosselt, dann eingestellt. Bei einem erneuten starken Kostenanstieg könnte die Umlage dabei helfen, Anreize zum Sparen bei den Gasverbrauchern zu setzen.
Die Furcht der Industrie vor einer Rückkehr der Gasspeicherumlage ist nicht das einzige Problem. Ihr Wegfall soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Umweltverbände hatten das kritisiert, von einer Zweckentfremdung des Fonds gesprochen und teilweise mit Klagen gedroht.