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FachkräftemangelWackelt die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge?

Eigentlich wollte das Finanzministerium die steuerfreien Überstundenzuschläge zusammen mit der Aktivrente auf den Weg bringen. Doch im Gesetzentwurf fehlt dieser Teil nun plötzlich.Jan Hildebrand, Frank Specht 25.09.2025 - 15:11 Uhr Artikel anhören
Finanzminister Lars Klingbeil und Kanzler Friedrich Merz im Bundestag: Gerangel um die steuerfreien Überstundenzuschläge. Foto: REUTERS

Berlin. Die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen wird doch nicht so schnell umgesetzt wie bisher geplant. Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium die Regelung zusammen mit der sogenannten Aktivrente auf den Weg bringen. Doch in einem neuen Gesetzentwurf fehle das Vorhaben nun, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungs- und Koalitionskreisen.

Der Vorgang sorgt für Ärger innerhalb der schwarz-roten Koalition. Erst vor zwei Wochen war ein Entwurf des „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ öffentlich geworden. Der beinhaltete sowohl die Aktivrente wie die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge und sah vor, dass beide Maßnahmen zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten.

Ein neuer Entwurf des Finanzministeriums, der sich derzeit in der sogenannten Frühkoordinierung der Bundesregierung befindet, beinhalte nur noch die Aktivrente, berichteten mehrere damit vertraute Personen. Die steuerfreien Überstundenzuschläge seien nicht mehr Bestandteil.

Ob dies so bleibt, ist noch offen und dürfte auch von den nun anstehenden Gesprächen zwischen Finanzministerium und Kanzleramt abhängen. Der Gesetzentwurf sei noch nicht final abgestimmt, wurde in Regierungskreisen betont. Das Ziel, Überstundenzuschläge schnell von der Steuer zu befreien, bleibe bestehen. Dies müsse aber nicht zwingend in dem Gesetz zur Aktivrente umgesetzt werden.

Beide Vorhaben zielen darauf ab, den Fachkräftemangel zu dämpfen. Die Aktivrente, die im neuen Gesetzentwurf nun als „Aktivbonus“ bezeichnet wird, richtet sich an ältere Arbeitnehmer: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2000 Euro Gehalt im Monat steuerfrei bekommen.

Mit der Überstunden-Regelung soll „Mehrarbeit zusätzlich honoriert“ werden, wie es im alten Gesetzentwurf hieß. Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn die Zuschläge nicht 25 Prozent des Grundlohns übersteigen. Zudem ist eine Prämie vorgesehen für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit ausweiten.

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Bei den Regelungen zu Überstunden und Teilzeit-Ausweitung hat das Finanzministerium jetzt aber offenbar doch noch Beratungsbedarf. Eine Sprecherin des Finanzministeriums wollte sich dazu nicht direkt äußern.

„Mit dem Aktivbonus sollen zusätzliche finanzielle Anreize für längeres freiwilliges Arbeiten geschaffen und ein weiterer Impuls für eine bessere wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land gesetzt werden“, sagte sie. Dazu werde das Ministerium „in Kürze seinen Gesetzentwurf vorlegen“.

Union hält an Steuerbefreiung fest

Bei den Überstundenzuschlägen verwies sie hingegen nur darauf, dass diese im Koalitionsvertrag vereinbart seien. „Mit diesen gezielten steuerlichen Anreizen sollen Arbeitspotenziale genutzt werden, die bisher wegen der steuerlichen Belastung der entsprechenden Arbeitgeberzahlungen nicht genutzt wurden“, sagte die Sprecherin.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Der neue Entwurf aus seinem Haus sorgt für Gesprächsstoff. Foto: REUTERS

Dass das Finanzministerium beim Aktivbonus auf einen Gesetzentwurf verweist und bei den Überstundenzuschlägen auf den Koalitionsvertrag, lässt sich als indirekte Bestätigung interpretieren, dass die Vorhaben entkoppelt wurden. Zumal die Sprecherin betonte, man werde sich bei der Umsetzung „eng mit den Sozialpartnern abstimmen“.

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sehen die Regelung zu den Überstunden skeptisch. Sie verweisen unter anderem darauf, dass es zu Überstunden betriebliche Vereinbarungen und oft Zeitkonten gebe.

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Hat das Finanzministerium deshalb das Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zur Aktivrente gestrichen, weil es angesichts der Kritik doch Abstand davon nehmen will? In der Koalition halten das einige für möglich.

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In der SPD hat man das Vorhaben, welches die Union in den Koalitionsvertrag verhandelt hat, schon immer skeptisch gesehen. Hier verweist man auf die Bedenken der Sozialpartner und Kritik von Ökonomen. Hinzu kommt, dass das Geld knapp ist. Im Haushalt für das Jahr 2027 muss Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) noch eine Lücke von 34 Milliarden Euro schließen.

Die Union hält hingegen an ihrem Vorhaben fest. Sie will die Aktivrente wie auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen zum Jahresbeginn 2026 einführen und die Wirkung testen. „Wir erwarten, dass es umgesetzt wird“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), auf Anfrage. Insofern sei man verwundert, wenn die Regelung zu den steuerfreien Überstundenzuschlägen nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfs sein sollte.

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