Aufsicht: Bafin hebt Meldeschwelle für Aktiengeschäfte von Managern an
München. Führungskräfte börsennotierter Unternehmen müssen den Kauf und Verkauf von Aktien der eigenen Firma künftig erst ab einer Schwelle von 50.000 Euro öffentlich machen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will die Meldeschwelle zum 1. Januar von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöhen, wie sie am Montag mitteilte. Damit dürfte die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel sinken, erklärte die Behörde. Die Bafin nutzt mit der geplanten Allgemeinverfügung neue Spielräume der europäischen Wertpapierbehörde Esma.
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Angehörige müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bisher Aktiengeschäfte mit Papieren des eigenen Unternehmens umgehend melden, sobald diese sich innerhalb eines Kalenderjahres auf mindestens 20.000 Euro summieren. Bis 2019 lag die Schwelle bei 5000 Euro. Die Unternehmen veröffentlichen diese Meldungen dann in einer Pflichtmitteilung.
Investoren ziehen aus Käufen und Verkäufen der Manager oft Schlüsse, wie optimistisch oder pessimistisch diese die weitere Entwicklung des Unternehmens sehen. Der organisatorische Aufwand ist aber gerade für kleine Firmen hoch. Mit der höheren Schwelle sei immer noch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Transparenz am Markt und dem Aufwand für die Unternehmen gegeben, erklärte die Bafin. Im Mittel liege das Volumen der Aktiengeschäfte der Meldepflichtigen innerhalb eines Jahres ohnehin bei mehr als 100.000 Euro.