EuGH: Anwalt mit Investor plant erneute Klage gegen das Fremdbesitzverbot
Frankfurt. Rechtsanwalt Daniel Halmer kämpft juristisch dafür, dass Finanzinvestoren sich an Anwaltskanzleien beteiligen dürfen. Ein Jahr nachdem Halmer mit dem Anliegen vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist, ändert er nun seine Strategie.
Wie das Handelsblatt vorab erfuhr, zog Halmer am Montag seine laufende Klage zur Beteiligung von Finanzinvestoren an Anwaltskanzleien vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof (BayAGH, Az. III – 4 – 20/21) zurück – und plant eine neue. „Wir geben nicht klein bei, wir präzisieren“, sagt Halmer. Sein Ziel: eine höchstrichterliche Entscheidung nach aktueller Rechtslage.
Der Jurist hatte 2020 die Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegründet und trat 51 Prozent seiner Geschäftsanteile an die Beteiligungsfirma Sive ab. Die Rechtsanwaltskammer München entzog Halmers Gesellschaft daraufhin die Zulassung mit dem Verweis auf das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot. Dagegen klagte Halmer vor dem BayAGH.
EuGH hält Fremdbesitzverbot für zulässig
Dieser legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Der entschied, dass das Fremdbesitzverbot mit dem Europarecht vereinbar ist (Az. C-295/23).
Halmer begründet den Rückzug seiner Klage nun damit, dass sich das EuGH-Urteil auf die sogenannte Bundesrechtsanwaltsordnung alte Fassung (BRAO a.F.) bezog. Im August 2022 trat die neue Fassung (BRAO n.F.) in Kraft, die Beteiligungsmöglichkeiten an Anwaltskanzleien deutlich aufweicht.