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SteuernTestament nachträglich aufgetaucht? Dann droht diese Steuerfalle

Taucht nach Festsetzung der Erbschaftsteuer ein Testament auf, ist eine Steuerkorrektur möglich. Der Bundesfinanzhof hat geklärt, wann die Frist für die neue Erbschaftsteuererklärung beginnt.Martina Schäfer 05.12.2025 - 04:05 Uhr Artikel anhören
Sarg: Ein Testament kann die Erbfolge verändern. Foto: Unsplash

Berlin. Kaum ein Bereich dürfte für so viele Überraschungen sorgen wie das Thema Nachlass. Das gilt sowohl im positiven als auch im negativen Sinne, wenn es um die vom Verstorbenen geregelte Vermögensaufteilung geht.

Dabei kann ein unerwarteter letzter Wille des oder der Verstorbenen noch Jahre nach dem Tod die Erben erreichen. Dies trifft dann zu, wenn erst nachträglich ein Testament gefunden wird. Was das steuerlich bedeutet, musste ein Erbe erfahren, über dessen Fall der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az.: II R 28/22).

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