Versicherung: Mehr Durchblick im Versicherungsdschungel
Verirrt im Versicherungsdschungel? Welche Versicherung sie brauchen und welche nicht.
Foto: Getty ImagesDüsseldorf. Ob Reise oder Gepäck, Ausbildung oder Beruf, Brille oder Handy, Haus oder Auto, Tod oder Unfall, Krankheit oder Pflege im Alter, Wintergarten oder Zähne: Die Liste potenzieller Dinge, die Privatleute versichern könnten, ist lang – und sie könnte noch beliebig fortgeschrieben werden. Auf sage und schreibe 43 unterschiedliche Versicherungen kommt zum Beispiel die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) in ihrem aktuellen Ratgeber „Richtig versichert“.
Dass in einer so imposanten Aufreihung der Durchblick nicht immer leicht fällt, versteht sich von selbst. Doch lohnt sich die Mühe, einmal genauer hinzuschauen. Denn längst nicht alles, was da so angeboten wird, ist für den Privatmann wirklich notwendig.
„Neben der obligatorischen Krankenversicherung am wichtigsten sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und, wenn man Familie hat, eine Risikoabsicherung im Todesfall“, weiß Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten (BdV).
Diese drei schützen die elementarsten Bereiche des Lebens: das eigene Vermögen, wenn es darum geht, Schäden von Dritten zu begleichen, die eigene Arbeitskraft als „lebensfinanzierenden Motor“ und das (finanzielle) Wohlergehen der Familie. Auch die Verbraucherzentrale NRW und der Bundesverband der unabhängigen Versicherungsberater (BVVB) stufen diese drei als unabdingbar ein.
Ihre Bedeutung wird am besten deutlich, wenn man sich vorstellt, was derjenige riskiert, der sich nicht absichert. Wenn es um die private Haftpflichtversicherung geht, wird oft das Beispiel des Radfahrers genannt, der im Stadtverkehr versehentlich mit einem Fußgänger zusammenprallt – der lebenslange Folgeschäden davonträgt.
Ohne Haftpflicht müsste der Radfahrer dem Fußgänger den Schaden aus der privaten Tasche ausgleichen; der Anspruch findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch begründet. Bei einem Schaden in Millionenhöhe bedeutet das allerdings: die Privatinsolvenz. Auch Stefan Albers, Präsident des BVVB, warnt: „Wer für den Schaden verantwortlich ist, haftet Dritten gegenüber unlimitiert.“
Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt sich die Sache ähnlich heikel dar. Eine gute BU würde idealerweise einen Großteil des Gehalts bis zur Rente weiterbezahlen, wenn man nach einer Erkrankung nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Wer die BU nicht hat, riskiert dagegen enorme finanzielle Lücken, bis hin zum sozialen Abstieg.
„Ohne die BU würde von heute auf morgen das Einkommen wegfallen – und bis zur Rente kann es noch lang sein“, warnt BdV-Chef Axel Kleinlein. Zwar bekommt nicht jeder eine Police und „ganz billig ist die Absicherung auch nicht“, räumt Berater Albers ein. Allerdings raten die Experten dazu, sich in jedem Fall um eine BU zu bemühen. „Jeder Vierte wird im Lauf des Lebens berufsunfähig“, so Albers.
Bleibt im Reigen der drei wichtigsten Versicherungen schließlich die Absicherung der Familie im Todesfall. Wer diesen Ernstfall – etwa über eine Risikolebensversicherung – nicht abdeckt, läuft Gefahr, dass Ehepartner und die Kinder am Ende mittellos dastehen.
Weil in jedem Falle der Alltag weiter bestritten werden muss, empfiehlt BdV-Vorstand Kleinlein eine Absicherung auch dem Partner, der nicht arbeitet, sondern zu Hause die Dinge am Laufen hält. „Am Ende muss jeder, der in der Familie ausfällt, ersetzt werden.“ Schließlich sollte auch der, der eine Immobilie noch abbezahlen muss, über eine Absicherung im Ernstfall nachdenken, so Albers.
Darüber hinaus halten die Experten, je nach individueller Lebenssituation, weitere Versicherungen für sinnvoll: etwa einen ausreichenden Auslandskrankenschutz, für alle, die viel unterwegs sind. „Der Rücktransport ins Heimatland ist bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht mitversichert“, weiß Albers. Die meisten Deutschen sind also betroffen: Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied in einer GKV.
Im Bereich der Sachversicherung raten Stefan Albers wie auch die Verbraucherzentrale NRW zum Abschluss einer Hausratversicherung, immer dann wenn das Privatvermögen nicht ausreicht – oder der Verbraucher es nicht dafür verwenden will – den eigenen Hausstand im Zweifel komplett zu ersetzen.
Die Versicherung zahlt zum Beispiel dann, wenn ein Brand im Haus die eigene Wohnung erfassen und alle Einrichtungsgegenstände darin vernichtet. „Über eine Hausratversicherung kann man dann nachdenken, wenn der Wert des Hausrats den einer Studentenbude übersteigt“, so Albers.
Auslandskrankenschutz und Hausratsversicherungen sind nur zwei Policen, die als „nice to have“ den Pflichtschutz vervollständigen können. Eine Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Rechtschutzversicherung können das Leben bisweilen ebenfalls erleichtern. Dagegen raten Experten von andere Versicherungen gänzlich ab.
Der Klassiker der unnützen Versicherungen sind etwa Glas- oder Handyversicherungen, weiß BdV-Chef Kleinlein. Derartige Policen seien viel zu teuer dafür, dass sie nur Kleinschäden, den Verlust des Telefons oder eine gesprungene Fensterscheibe, absichern.
Darüber hinaus nennen Verbraucherschützer gern die Insassenunfallversicherung oder die private Gepäckversicherung als Beispiele für unnützen Versicherungsschutz. Hier allerdings aus dem Grund, weil die Absicherung meist bereits über andere Policen abgedeckt ist, etwa die Kfz-Haftpflicht oder die Hausratversicherung.
Auch die private Unfallversicherung ist laut Berater Stefan Albers verzichtbar. „Die Versicherung ist eine der häufigsten Policen bei Verbrauchern, kommt aber in mehr als neun von zehn Fällen überhaupt nicht zum Tragen“. In der Tat: Über die Krankenversicherung sind die gängigen Folgekosten eines Unfalls – Transport ins Krankenhaus und Behandlung – abgedeckt.
Die private Unfallversicherung bringt dagegen nur in Sondersituationen zusätzlichen Nutzen, „zum Beispiel für den Extremsportler, der per Helikopter aus dem Hochgebirge geborgen werden muss“. Auch eine kosmetische Behandlung nach einem Unfall würde die Versicherung bezahlen.
Schließlich liegen bei der Wahl der Versicherung auch die Prioritäten falsch: „Mehr Menschen haben eine Kapitallebensversicherung als eine Haftpflichtversicherung“, benennt Kleinlein ein Problem. „Eine Rentenversicherung, bei der die Beitragsrendite deutlich unterhalb der Inflationsrate liegt, ist wenig sinnvoll“, sagt auch Stefan Albers.
Unterm Strich lässt sich die Einschätzung der Experten zu einem Fazit zusammenführen: Die Deutschen sind falsch versichert – ein Fauxpas, der im Zweifel teuer zu stehen kommt. „Erfahrungsgemäß kann man sagen: Private Haushalte zahlen im Jahr 400 bis 500 Euro an Beiträgen zu viel“, sagt Berater Albers.
Ein Versicherungscheck alle paar Jahre kann dabei helfen, überflüssige Versicherungen auszusortieren – und den Versicherungsbestand den aktuellen Lebensumständen anzupassen. Eine gemeinsame oder größere Wohnung, Nachwuchs, ein neuer Job? Laut Albers verändert all das den Bedarf an Absicherung. „Paare haben außerdem schnell mal eine Hausratversicherung zu viel“, so der Experte.
Schließlich können Verbraucher auch noch über einen höheren Selbstbehalt Prämien einsparen. Das kann sich bei manchen Versicherungen lohnen, etwa der privaten Haftpflicht: „Viele Deutsche versichern alle Schäden ab dem ersten Euro, begnügen sich aber mit einer geringen Versicherungssumme von zum Beispiel drei Millionen Euro“, sagt Albers. Für den Experten ist das der falsche Ansatz.
Besser sei es, gegen einen Selbstbehalt von 100 bis 120 Euro pro Schaden die Versicherungssumme deutlich zu erhöhen, auf beispielsweise 50 Millionen Euro. Großschäden seien damit besser abgesichert, „die Prämie sinkt dagegen nicht selten um die Hälfte bis zwei Drittel.“
Der Auftakt zur großen Handelsblatt-Online-Versicherungsserie ist gemacht. Lesen Sie in den folgenden Wochen immer donnerstags alles Wichtige rund um Kfz-Versicherung (6.11.), Krankenversicherung (13.11.), Risikolebensversicherung (20.11.), private Haftpflichtversicherung (27.11.), Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (4.12.) und Rechtsschutzversicherung (11.12.).