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Ernst AugustDer Ent-Erbprinz von Hannover

Kurz vor der Adelshochzeit des Jahres eskaliert der Streit im Haus der Welfen. Ernst August von Hannover widerruft die Schenkungen an seinen Sohn und lehnt dessen Ehe ab. Es geht um blaues Blut – und ganz viel Boden.Peter Brors, Christian Rickens 02.07.2017 - 16:28 Uhr Artikel anhören

Der Vater wirft dem Sohn „groben Undank“ vor.

Foto: picture alliance / abaca

Düsseldorf, Salzburg. Für das mit modernen Mythen nicht eben überreichlich gesegnete Niedersachsen ist es das Glamour-Ereignis des Jahres. Am nächsten Samstag werden sich der 33-jährige Ernst August Erbprinz von Hannover und die rund drei Jahre jüngere russische Modeschöpferin Ekatarina Malysheva das Jawort geben: Trauung in Hannover, anschließend Fahrt durch die Stadt in der sechsspännigen Königskutsche von 1843. Das eigentliche Fest steigt am Abend auf der Marienburg bei Hildesheim. Sie ist der Stammsitz der Welfen, jenes Adelsgeschlechts, dessen Ahnentafel sich bis ins achte Jahrhundert zurückverfolgen lässt.

Doch das Familienoberhaupt der Welfen wird bei der Trauung voraussichtlich fehlen. Es handelt sich um den Vater des Bräutigams, der mit Vornamen ebenfalls Ernst August heißt und einen komplizierten Nachnamen trägt: Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, königlicher Prinz von Großbritannien und Irland. Der Grund für die Abwesenheit ist ein Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn, das nun vollends eskaliert. Aus Dokumenten, die das Handelsblatt einsehen konnte, geht hervor: Der Vater verweigert seine Zustimmung zur Hochzeit – was den Platz der Familie in der britischen Thronfolge gefährdet.

In einem weiteren Schriftstück fordert der Vater vom Sohn die sofortige Rückgabe von Schenkungen, die er ihm im Jahr 2004 hatte zukommen lassen. Das väterliche Ultimatum läuft ausgerechnet am nächsten Freitag ab, einen Tag vor der Hochzeit. Es geht dabei um das Herzstück des Welfenvermögens, das neben der Marienburg vor allem große Forst- und Ackerflächen in Deutschland umfasst.

Die Hochzeit des Erbprinzen findet voraussichtlich ohne den Vater statt.

Foto: dpa

Ferner klagt Prinz Ernst August senior, 63, auf Wiedereinsetzung als Mitglied im Stiftungsrat der Herzog-von-Cumberland-Stiftung. Diese liechtensteinische Stiftung, in deren Leitungsgremium der Vater 2012 ohne seine Zustimmung vom Sohn abgelöst worden war, verwaltet vor allem den österreichischen Besitz des Welfengeschlechts. Der umfasst mehrere Tausend Hektar Wald und das Schloss Grünau in Oberösterreich.

Dem Handelsblatt bestätigte Prinz Ernst August senior die Forderungen: „Der Schritt ist mir nicht leichtgefallen, gerade weil es um meinen Sohn geht. Aber ich sehe mich dazu gezwungen, um die Interessen des Hauses Hannover zu wahren und um den jahrhundertealten Besitz mit wichtigen Kulturgütern zu bewahren.“

Erbprinz Ernst August jun. ließ auf Anfrage mitteilen, es handele sich um eine „innerfamiliäre Angelegenheit, die der Erbprinz unkommentiert lassen möchte“.

Als wären dies noch nicht genug Konfliktpunkte, erhebt Prinz Ernst August sen. durch den Salzburger Anwalt Malte Berlin zudem schwere Vorwürfe gegen eine liechtensteinische Treuhandgesellschaft, die hannoversches Vermögen verwaltet. Berlin sieht bei den vom Industrie- und Finanzkontor (IUF) verwalteten Strukturen in Vaduz „schwere Unregelmäßigkeiten bis hin zur Untreue“ und hat bereits die Finanzmarktaufsicht eingeschaltet. Ein brisanter Vorwurf, denn Verwaltungsratspräsident des IUF und zugleich weiteres Mitglied im Stiftungsrat der Herzog-von-Cumberland-Stiftung ist Prinz Michael von und zu Liechtenstein, ein Cousin von Staatsoberhaupt Fürst Hans Adam II.

Das IUF, so der Kern von Berlins Vorwürfen, soll stärker auf eigene Interessen als auf das Wohl seines Kunden und damit des Welfenhauses bedacht gewesen sein. Marc Zahn, Vorstandschef des IUF, weist das zurück: „Wir haben bei der Verwaltung der Herzog-von-Cumberland-Stiftung stets im Einklang mit dem Gesetz und den Best-Practice-Standards unserer Branche gehandelt. Wir haben dabei keine eigenen Interessen verfolgt, sondern ausschließlich die der Stiftung.“

Klar ist: Beim Streit im Hause Hannover mischen sich uralte Adelstraditionen mit handfesten materiellen Interessen und alten seelischen Verletzungen. Ernst August sen. genoss über viele Jahre den Ruf eines unsteten Partyprinzen. Nach langer Krankheit ist er nun wieder auf der Höhe und darf seither keinen Alkohol mehr trinken. Er sorgt sich vor allem darum, dass der deutsche Besitz der Welfen bei einem Scheitern der Ehe seines Sohnes in familienfremde Hände übergehen könnte.

Keine britische Thronfolge

Ohne Plazet des Vaters als Chef des Hauses Hannover könne aber die Ehe, so die Rechtsauffassung von Malte Berlin, nicht dem britischen Königshof zur Genehmigung vorgelegt werden. Ohne die Genehmigung wiederum würden der Erbprinz selbst sowie alle künftigen Kinder aus seiner Ehe mit Ekatarina Malysheva aus der britischen Thronfolge herausfallen. In der nächsten Generation wäre dann das Oberhaupt des Hauses Hannover nicht mehr zugleich Prinz von Großbritannien und Irland. Sicher, es müsste erst die halbe britische Aristokratie dahinraffen, bevor ein Hannoveraner tatsächlich im Buckingham Palace regieren könnte. Doch für das Selbstverständnis der Welfen ist dieser Anspruch enorm wichtig.

Materiell gravierender wirkt indes die Forderung nach Rückabwicklung der Schenkungen. In dieser Frage wird Ernst August senior von der Münchener Kanzlei Bub Gauweiler & Partner vertreten.

Alois von und zu Liechtenstein

„Viele wissen nicht, wie Liechtenstein funktioniert“

Wie aus den entsprechenden Schriftsätzen hervorgeht, begründet die Kanzlei die Forderung nach Rückabwicklung mit dem „groben Undank“ des Sohnes. Die Anwälte machen dem Sohn unter anderem zum Vorwurf, dass dieser seinen Vater systematisch auch aus der Verwaltung des österreichischen Besitzes herausgedrängt habe – was sich in dessen Absetzung als Stiftungsrat manifestiere. Hinzu komme, dass der Sohn ohne Wissen und Zustimmung des Vaters Liegenschaften aus Familienbesitz veräußert habe. Dabei sei auch die Erkrankung des Vaters als Schwächeperiode genutzt worden.

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Entscheidender aber sei, dass im Schenkungsvertrag nachträglich und ohne Wissen des Vaters ein Passus gelöscht worden sei, demzufolge die Schenkung an den Vater zurückfällt, sollte der Sohn kinderlos vor ihm sterben – was zugleich verhindert hätte, dass in diesem Fall die russische Ehefrau zur Haupterbin wird. Gleichzeitig verweigerten der Sohn und der Vermögensverwalter in Liechtenstein dem Vater den erbetenen Einblick in geschäftliche Vorgänge.

Prinz Ernst August sen. hofft weiterhin, „dass mein Sohn an das Gesamtinteresse der Familie denkt und einlenkt. Ich bin zur Verständigung und zum Gespräch bereit“. Eine Vielzahl von Vermittlungsbemühungen sei leider gescheitert. Tatsächlich erscheint es unwahrscheinlich, dass Ernst August jun. bis Freitag auf die Forderungen des Vaters eingeht.
Für Gesprächsstoff unter den Hochzeitsgästen dürfte gesorgt sein – zumindest solange sich das Brautpaar außer Hörweite befindet.

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