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AutoherstellerKartellamt verhängt Strafgelder in Millionenhöhe gegen BMW, VW und Daimler

Grund für die Bußgelder sind wettbewerbswidrige Praktiken beim Langstahl-Einkauf. Die Autobauer haben den Sachverhalt laut Behörde als zutreffend anerkannt. 21.11.2019 - 11:48 Uhr aktualisiert

Durch die Praktiken wurde der Wettbewerb unter den Autobauern laut Kartellamtschef untereinander weitgehend ausgeschaltet.

Foto: dpa

Bonn, München. Das Bundeskartellamt hat wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl Bußgelder von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen drei große Automobilkonzerne verhängt. Vertreter von BMW, Daimler und Volkswagen hätten sich von 2004 bis Ende 2013 regelmäßig mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht, begründete Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag die Entscheidung.

Damit sei der Wettbewerb der Autokonzerne untereinander weitgehend ausgeschaltet worden. Die Unternehmen hätten den vom Kartellamt ermittelten Sachverhalt als zutreffend anerkannt, einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt und während des Verfahrens mit den Ermittlern kooperiert, hieß es weiter. Dies sei bei der Festsetzung der Strafgelder berücksichtig worden.

BMW und Daimler erklärten, sie akzeptierten die Bußgelder. Auf BMW entfallen nach Unternehmensangaben 28 Millionen Euro, auf Daimler 23,5 Millionen Euro. Volkswagen erklärte, der Konzern begrüße den einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens und die dadurch gewonnene Rechtssicherheit.

Das Verfahren lief seit dreieinhalb Jahren und war eine Folge vorangegangener Ermittlungen gegen mehrere Stahlproduzenten, denen die Bonner Wettbewerbshüter bereits im vergangenen Jahr 205 Millionen Euro Buße auferlegt hatte. Mit den Kartellvorwürfen gegen fünf Autohersteller in Sachen Diesel-Abgasreinigung hatten die Stahl-Ermittlungen nichts zu tun.

Mit Langstahl werden in der Industrie runde Stahlstäbe bezeichnet, die nach dem Schmieden unter anderem zum Bau von Getriebeteilen, Kurbelwellen oder Pleuelstangen verwendet werden. Deren Preise setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Basispreis, Legierungszuschlag und Schrottzuschlag.

Stahl enthält je nach Güteklasse unterschiedlich hohe Anteile von Chrom, Nickel und anderen Metallen, dafür wird der Legierungszuschlag bezahlt. Der Schrottzuschlag wird für den Anteil von Altmetall fällig, der bei der Herstellung verwendet wurde. Abgesprochen wurden einheitliche Berechnungsformeln für diese Zuschläge, nicht der Basispreis.

rtr, dpa
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