Gesetzesinitiative: Bundesregierung will besser vor Pfändungen schützen
Verbraucherschützer fürchten eine zunehmende Überschuldung.
Foto: dpaBerlin. Für Christine Lambrecht ist die Sache klar. „Ein ausgewogener Schutz vor Pfändungen ist unverzichtbarer Bestandteil einer solidarischen Gesellschaft.“ Diesen Schutz will die Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin „maßvoll ausweiten und klarer regeln“.
Die Initiative aus dem Haus der SPD-Politikerin war schon länger geplant, doch angesichts der Sorgen um die wirtschaftliche Existenz in Zeiten der Coronakrise erhielt die Verabschiedung im Bundeskabinett am Montag noch mehr Bedeutung. Die Bundesregierung spannte zugleich einen riesigen Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft auf.
Lambrecht will die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängern. Auf diese Weise könnten höhere Summen als bisher angespart werden und den Verbrauchern werde ermöglicht, größere Anschaffungen zu tätigen, heißt es in dem Beschluss.
Zudem sei die Einführung eines Schutzes von Guthaben bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos vorgesehen. Jeder Berechtigte soll ein separates P-Konto einrichten und von dessen Schutz profitieren können.
Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos wurde ein zentrales Ziel umgesetzt. Der Schuldner sollte über die Einkünfte, die auf seinem sogenannten „P-Konto“ gutgeschrieben werden, trotz einer Pfändung des Kontoguthabens im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen verfügen können.
Dabei verweisen Verbraucherschützer darauf, dass jeder Kontoinhaber gegenüber seiner Bank den Anspruch habe, dass sein Girokonto als P-Konto geführt werde. Ein P-Konto sei auch weiterhin ein Girokonto, das dem üblichen Zahlungsverkehr diene und Kontopfändung einen unbürokratischen Schutz biete.
Keinen Anspruch habe man allerdings auf Dienste, die eine Bonität voraussetzen – wie etwa die Nutzung von Kreditkarten. Seit dem 1.Juli 2019 sind Guthaben bis zu einem Betrag von rund 1180 Euro geschützt, wobei weitere Beträge wie beispielsweise Kindergeld hinzugefügt werden können.
Künftig soll sichergestellt sein, dass Schuldner einen erleichterten Zugang zu Bescheinigungen für die Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags erhalten. Der Schutz soll auch dann gewährleistet sein, wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig erteilt wird.
Werden die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen bislang alle zwei Jahre angepasst, soll sich der Zeitraum künftig auf ein Jahr verringern. Auch das trage zu einem stärkeren Schutz der Schuldner bei, glaubt das Bundesverbraucherministerium.
Gerade die Coronakrise könnte zu einer wachsenden Überschuldung von Verbrauchern führen, befürchtet das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff). „Besonders Menschen mit wenig Einkommen sind gefährdet, sich zu überschulden. Das liegt daran, dass es ihnen besonders schwerfällt, auf unerwartete Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme zu reagieren“, schreibt das iff in einem Positionspapier. Auch die aktuelle Pandemie stelle ein solches unerwartetes Ereignis dar.