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  4. Bayer-Aktie: Bayer droht Rückschlag bei milliardenschwerem Glyphosat-Vergleich

UnkrautvernichterGericht zweifelt Bayers Glyphosat-Vergleich an – Aktie verliert deutlich

Ein US-Richter hat Vorbehalte gegen Teile des Glyphosat-Pakets. Er könnte den Antrag ablehnen und die Tore für weitere Klagen öffnen. Die Bayer-Aktie verliert mehr als sechs Prozent.Katharina Kort 07.07.2020 - 16:24 Uhr aktualisiert

Für den Vergleich und mögliche künftige Fälle werden bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig.

Foto: dpa

New York. Bayer steht vor einem möglichen Rückschlag bei seinem milliardenschweren Glyphosat-Vergleichspaket in den USA. Der zuständige Richter Vince Chhabria äußerte Zweifel an der Lösung, auf die sich Bayer und die mehr als 125.000 Kläger geeinigt hatten. Der Aktienkurs gab daher am Dienstag mehr als sechs Prozent nach.

Die Investoren hatten eigentlich gehofft, dass Bayer das Thema Glyphosat hinter sich gelassen hat, als sich der Konzern Ende Juni auf ein Entschädigungspaket von rund zwölf Milliarden Dollar geeinigt hatte. Die Klagen hatte sich Bayer mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Monsanto eingehandelt. Mit dem Vergleich sollten nicht nur die bereits laufenden Klagen abgedeckt sein, sondern auch potenzielle zukünftige Klagen.

Doch nun hat Richter Chhabria des Gerichts von Nordkalifornien genau jenen Teil des Abkommens kritisiert, der Bayer vor künftigen Klagen schützen soll. Dabei geht es um ein Experten-Gremium, das über mehrere Jahre ein für alle Mal festlegen soll, ob und bei welchen Mengen es einen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs gibt.

Von dem Urteil dieses Gremiums soll abhängen, ob Bayer den für künftige Kläger vorbehaltenen Topf von 1,25 Milliarden Dollar auszahlen soll oder nicht. Die Leverkusener sind überzeugt, dass wissenschaftliche Untersuchungen beweisen werden, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Glyphosat und Krebserkrankungen gibt.

Das Gericht sei skeptisch hinsichtlich der Angemessenheit und Fairness dieses Vorschlags und sei vorläufig geneigt, den Antrag abzulehnen, sagte Chhabria. Bayer teilte mit, der Konzern nehme die Bedenken ernst und werde diese bei einer Anhörung am 24. Juli adressieren.

Juristen haben die Einrichtung dieses Expertengremiums zur Klärung der Schuldfrage als sehr innovativ bezeichnet. Es ist das erste Mal, dass ein solches Gremium Teil eines Produkthaftungs-Vergleichs ist. 

Die renommierte Juristin Elizabeth Burch von der Law University of Georgia hatte von vornherein Zweifel geäußert, ob das Gericht dieser Lösung zustimmen wird. „Die meisten Gerichte wollen keine Entscheidungen für zukünftige Klagen fällen“, sagte Burch.

Das Problem liege auch darin, die Gruppe potenzieller künftiger Kläger zu finden, die sich an die Ergebnisse der Expertenstudien halten sollen. „Das Problem ist, dass zwischen Nutzung des Produkts und dem Auftreten von Non-Hodgkin-Lymphomen viele Jahre vergehen können“, erklärte sie.

Die Idee des Expertengremiums geht wohl auch auf den Chef-Mediator Kenneth Feinberg zurück. Ihn hatte Richter Chhabria vor einem Jahr ernannt, um zwischen Bayer und den Klägern einen Vergleich auszuloten. Feinberg hat Erfahrung mit kniffligen Fällen, Er hat schon bei Agent Orange, Deepwater Horizon, dem 11. September und dem Diesel-Skandal von Volkswagen zwischen Opfern und Unternehmen oder Regierungen vermittelt.

In dem Vergleich haben Feinberg und die beiden Parteien nun wiederum Chhabria dazu auserkoren, das Expertengremium zu benennen, das über mehrere Jahre grundsätzlich untersuchen soll, ob Glyphosat nun Krebs verursacht oder nicht. Damit übernähme das Gremium die Aufgabe, die in den Prozessen bisher die Geschworenen übernommen haben. 

Richter Chhabria äußerte Bedenken, ob es rechtmäßig sei, die Entscheidungsbefugnis über die Gefahren von Roundup von Richtern und Jurys an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Chhabria stellte auch infrage, ob potenzielle Kläger an die Entscheidung des vorgeschlagenen Wissenschaftsgremiums gebunden bleiben möchten, wenn die Forschung in der Sache noch nicht abgeschlossen ist und später womöglich zu einem anderen Ergebnis kommt.

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