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Pandemie-BekämpfungTeil-Lockdown wird bis 10. Januar verlängert: Was Bund und Länder beschlossen haben

Die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder behalten die Einschränkungen im Freizeitbereich bei. Doch zwei Bundesländer könnten den Teil-Lockdown früher beenden. 03.12.2020 - 09:50 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Beratungen der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch dauerten fünf Stunden.

Foto: AFP

Berlin. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 10. Januar geeinigt. Das teilten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend nach fünfstündigen Beratungen der Ministerpräsidenten mit.

Am 4. Januar will die Chefrunde von Bund und Ländern zudem entscheiden, wie es in dem Monat mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll.

Der Bund habe dabei klargemacht, dass man geschlossene Betriebe anders als im November und Dezember nicht mehr nach Umsatz entschädigen werde, machte Merkel deutlich. „Die Länder haben das zur Kenntnis genommen“, fügte sie mit Blick auf Differenzen hinzu. Söder brachte angesichts der weiter hohen Infektionszahlen sogar weitere Verschärfungen ins Gespräch.

Bisher gilt der Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Dies hat vor allem rechtliche Gründe: Bund und Länder dürfen nach dem Bevölkerungsschutzgesetz Corona-Einschränkungen immer nur für vier Wochen verhängen. Deshalb müssen die Länder eine neue Anordnung erlassen.

In den Beratungen hatten sich Teilnehmerangaben zufolge vor allem Merkel, Söder sowie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für den Zeitplan bis zum 10. Januar ausgesprochen.

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