Ärzte & Psychotherapeuten: Ausweise behindern Start der elektronischen Patientenakte
„Egal wie viel Ressourcen, Kraft und Aufmerksamkeit wir da reingeben, es kommt immer noch irgendwas längst, was einen dann möglicherweise um ein paar Wochen zurückwerfen kann“, sagte der Gesundheitsminister kürzlich.
Foto: ImagoDüsseldorf. Am Dienstag erhielten tausende Psychotherapeuten in Deutschland eine E-Mail, auf die sie seit Monaten sehnsüchtig gewartet hatten. Medisign verkündete, dass das IT-Unternehmen nun als erster Hersteller elektronische Psychotherapeuten-Ausweise (PTA) anbietet.
Bei diesen elektronischen Heilberufsausweisen handelt es sich um physische Karten, die Ärzte und Therapeuten einlesen, um sich in der digitalen Welt zu identifizieren. Doch zeigten die darauffolgenden Zeilen der E-Mail das Dilemma: Bestellt sich ein Therapeut heute seinen PTA, muss er mit drei bis vier Wochen Wartezeit rechnen.
Das Problem: Zum 1. Juli müssen die Psychotherapeuten analog zu den Ärzten einen Heilberufsausweis – in ihrem Fall den PTA – besitzen, um die dann startende elektronische Patientenakte (ePA) auslesen und befüllen zu können. Haben sie den Ausweis nicht, werden sie finanziell sanktioniert. Technisch ist die PTA für die Akte gar nicht notwendig. Allerdings begehen Heilberufler eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie die ePA ohne Ausweis nutzen, da dieser für die Identifikation des behandelnden Therapeuten obligatorisch ist.