Elektronische Patientenakte: Weisungen des Bundesdatenschützers nicht umsetzbar – Spahns Prestigeprojekt droht Stopp
Der Gesundheitsminister und der Bundesdatenschutzbeauftragte sind bei der elektronischen Patientenakte völlig unterschiedlicher Auffassung.
Foto: ImagoDüsseldorf. Die ePA war Anfang des Jahres als zentrales Digitalprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestartet worden. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche Akte anbieten, in der sie ihre Gesundheitsdaten sammeln und mit Medizinern teilen können.
Im ersten Jahr allerdings können sie Ärzten nur alle oder keine Daten freigeben, so ist es gesetzlich festgelegt. Erst ab 2022 soll die Freigabe für jedes einzelne Dokument möglich sein – allerdings dann auch nur für Patienten, die eine ePA per Smartphone oder Tablet nutzen. Patienten ohne Smartphone oder Tablet können die Akte bei ihrem Arzt nutzen, dann aber nur Dokumentengruppen freigeben.
Kelber hält sowohl das Fehlen der dokumentengenauen Freigabe im ersten Jahr als auch den Plan ab 2022 für einen Bruch des Europarechts. Im ersten Jahr war er nun gnädig und hat den Kassen gestattet, die dokumentengenaue Freigabe erst ab 2022 umzusetzen.
Allerdings pocht er darauf, dass dann auch Nutzer ohne Smartphone oder Tablet diese Möglichkeit erhalten. Passiert das nicht, könnte der Bundesdatenschützer den Krankenkassen untersagen, die ePA anzubieten. Damit würden diese wiederum die Bundesgesetzgebung brechen.