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SchuldenfinanzierungStandortkiller Vermögensabgabe: Gutachten warnt vor „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“

Politiker und Ökonomen schlagen eine einmalige Abgabe für Vermögende vor. Berater von Finanzminister Scholz warnen vor „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“.Martin Greive, Julian Olk 24.08.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Gelsenkirchen als es im Lockdown war. Sollen Vermögende stärker an der Abtragung der Staatsschulden beteiligt werden?

Foto: imago images/Jochen Tack

Berlin. Wenn die potenziellen Koalitionspartner nach der Wahl 2021 für Sondierungen zusammenkommen, werden sie eine völlig andere Lage vorfinden als die Große Koalition 2018. Damals lagen Dutzende Milliarden Euro im Bundeshaushalt, die unters Volk gebracht werden konnten. Die neuen Bündnispartner dagegen werden vor allem Haushaltslöcher stopfen müssen.

Das linke Lager will deshalb Spitzenverdiener und Vermögende nach der Wahl stärker zur Kasse bitten. Eine Idee, die dabei kursiert, ist eine einmalige Vermögensabgabe. Der Vorschlag einer Extra-Abgabe zur Finanzierung der Pandemie-Schulden findet sich im Wahlprogramm der Linken.

Auch SPD-Chefin Saskia Esken zeigte sich gegenüber dem Vorschlag offen. Und selbst Ökonomen, die sozialistischer Umtriebe unverdächtig sind, haben zumindest darüber nachgedacht. Die Idee findet auch deshalb Anhänger, weil die Zahl der Millionäre in Deutschland während der Pandemie gestiegen ist – und Vermögende ihren Reichtum auch in der Krise mehren konnten.

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hält von der Idee allerdings nichts. Eine einmalige Vermögensabgabe würde „erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert“, schreiben die Ökonomen in einem unveröffentlichten Gutachten, das dem Handelsblatt vorliegt.

Deutschlands „über Jahrzehnte erarbeiteter Ruf als sicherer Investitionsstandort“ werde durch eine einmalige Lastenabgabe „unnötig, schnell und dauerhaft zerstört“, schreiben die Ökonomen weiter. Zudem könne Deutschland die Corona-Kosten auch ohne eine solche Abgabe gut stemmen.

Deutscher Staat ist „höchst kreditwürdig“

Die Idee einer einmaligen Vermögensabgabe geht auf den sogenannten Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Damals wurde eine einmalige Abgabe in Höhe von 50 Prozent auf alle Vermögen, zahlbar in vierteljährlichen Raten über einen Zeitraum von 30 Jahren, eingeführt.

Durch die langen Zahlungsfristen entsprach die Belastung einer Vermögensteuer von rund zwei Prozent. Nur für kleine Vermögen gab es Freibeträge, die nicht sehr hoch waren. Im Prinzip war so ein Großteil aller Bürger von der Abgabe betroffen.

Der Wissenschaftliche Beirat warnt aber davor, die Lage nach dem Zweiten Weltkrieg mit der heutigen zu vergleichen. Wie damals würde auch heutzutage eine solch einmalige Vermögensabgabe über Jahrzehnte die Gerichte beschäftigen. „Hier enden die Gemeinsamkeiten aber schon.“

Der Lastenausgleich sei damals nahezu alternativlos gewesen. So gab es nach dem Krieg etwa acht Millionen Vertriebene aus Ostgebieten, die zumeist nur notdürftig in Auffanglagern untergebracht waren und eine Wohnung benötigten. Und auch viele der übrigen 40 Millionen Deutschen waren auf der Suche nach Wohnraum, weil Häuser durch den Krieg zerstört waren.

Schulden, um das Land wiederaufzubauen, konnte die junge Bundesrepublik damals nicht machen, weil ihr schlicht niemand Geld lieh. Zugleich waren Steuern damals schon sehr hoch. Der Höchstsatz bei der Einkommensteuer lag bei heute unvorstellbaren 95 Prozent. „Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 war damals ein steueradministratives Monster“, schreibt der Beirat.

Dagegen sei der deutsche Staat „heute höchst kreditwürdig“ und könne Mittel „problemlos am internationalen Kapitalmarkt aufnehmen“, um die Corona-Schulden zu finanzieren. Die gestiegene Schuldenquote könne über Wachstum und höhere Steuereinnahmen wieder auf Vorkrisenniveau zurückgeführt werden. Deshalb mangele es an einer verfassungsrechtlich erforderlichen Ausnahmelage, die einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz durch eine einmalige Vermögensabgabe rechtfertigen würde.

Hinter der Diskussion um eine Vermögensabgabe steht nach Ansicht des Beirats aber ohnehin mehr als die Frage, wie sich die Corona-Kosten finanzieren lassen. Es gehe dabei auch um die grundsätzliche Diskussion, ob die Vermögensungleichheit in Deutschland zu hoch ist.

Angst vor Enteignung

Doch auch zur generellen Bekämpfung einer angeblich zu hohen Vermögensungleichheit taugt solch ein Instrument aus Sicht des Beirats nicht. Würde die Politik tatsächlich eine einmalige Abgabe einführen, käme diese „teilweise Vermögensenteignung“ überraschend.

Konnten Bürger und Unternehmen bisher auf Eigentumsgarantien und das langfristig gewachsene Steuersystem vertrauen, müssten sie nun davon ausgehen, dass „bei jeder künftigen Finanzklemme der Staat erneut auf die Vermögensbestände zugreifen wird“. Dies führe dazu, dass sie weniger sparen „und Vermögen in andere Länder abwandert“ – worunter nicht zuletzt Arbeitnehmer zu leiden hätten, wenn Betriebe etwa ins Ausland gehen.

Neben der Wissenschaft formiert sich auch in der Wirtschaft Widerstand gegen eine höhere Besteuerung von Vermögen. Eine Studie des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Instituts (HWWI), die der Familienunternehmer-Verband gemeinsam mit der Ludwig-Erhard-Stiftung (LES) in Auftrag gegeben hat, bescheinigt den Parteien eine Vernachlässigung des Themas Eigentum in ihren Wahlprogrammen. Freiheit und Wettbewerb seien ohne Eigentum nicht denkbar.

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Mit den Plänen für Vermögensteuern und -abgaben würden die Eigentumsrechte aber sogar noch infrage gestellt. „Jede Partei, die sich aufmacht, das Kapital der Familienunternehmer zu schmälern, schmälert auch die Kreditwürdigkeit der Unternehmen“, sagte Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Familienunternehmer-Verbands.

Auch der LES-Vorsitzende Roland Koch übte Kritik an den Plänen von Linken, Grünen und SPD. Aber auch seine eigene Partei, die CDU, betrachtet Koch skeptisch. „Wir sehen mit gewisser Sorge, dass sich der Staat herausgefordert fühlt, unternehmerischem Risiko mit eigenen Programmen entgegenzutreten.“

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