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Auto abmeldenSo funktioniert die Kfz-Abmeldung – Unterlagen, Kosten und Co.

Möchten Autobesitzer ihren Wagen verschrotten, stilllegen oder verkaufen, müssen sie das Kraftfahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden.Dominik Zubel 07.03.2024 - 15:26 Uhr Artikel anhören

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Auto abmelden und was Sie dafür benötigen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Im Jahr 2022 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 8,1 Millionen Personenkraftwagen (Pkw) endgültig oder vorübergehend abgemeldet. Rund 6,7 Millionen dieser Außerbetriebsetzungen betrafen Personenkraftwagen (Pkw). Im Gegensatz dazu wurden nur 2,65 Millionen Autos 2022 neu zugelassen.

Wo kann man ein Auto abmelden?

Die Abmeldung eines Autos kann an jeder Zulassungsstelle Deutschlands durchgeführt werden. Es muss also nicht die Zulassungsstelle am Wohnort sein. Bei einigen Zulassungsportalen ist es mittlerweile möglich, das Auto online abzumelden. Für die Onlineabmeldung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie besitzen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Sie haben die „AusweisApp2“ auf dem Smartphone installiert oder ein entsprechendes Lesegerät
  • Das Kfz wurde zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen
  • Der Pkw hat Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes
  • Sie besitzen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Sicherheitscode

Was kostet die Abmeldung bei der Zulassungsstelle?

Die Abmeldegebühr unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle, allerdings ist der Unterschied sehr gering. Meistens fallen die Gebühren beim zuständigen Straßenverkehrsamt günstiger aus und belaufen sich durchschnittlich auf circa sieben Euro. Abmeldungen bei anderen Zulassungsstellen kosten durchschnittlich zehn Euro.

Welche Unterlagen benötigt das Straßenverkehrsamt für eine Abmeldung?

Neben den Kennzeichen, die entwertet werden müssen, braucht das Straßenverkehrsamt Teil I der Zulassungsbescheinigung, also den Fahrzeugschein. Zusätzlich wird der Personalausweis benötigt. Falls ein Freund oder Familienangehöriger des Halters die Abmeldung übernimmt, wird darüber hinaus die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

Soll das Auto verschrottet und damit endgültig abgemeldet werden, muss dazu noch ein Verwertungsnachweis und ebenfalls Teil II der Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden. Den Verwertungsnachweis erhält man vom Unternehmen, das mit der Entsorgung beauftragt wird.

Je nach weiteren gewünschten Dienstleistungen können noch andere Unterlagen wie ein Nachweis der letzten Hauptuntersuchung benötigt werden.

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Darf ich mit dem abgemeldeten Auto nach Hause fahren?

Ja. Sie dürfen mit den entwerteten Kennzeichen noch eine letzte Fahrt nach Hause machen, solange sie von der Kfz-Haftpflicht erfasst ist. Dabei muss die Fahrt bis zum Ende des Tages der Stilllegung erfolgen. Die entwerteten Kfz-Kennzeichen müssen für diese Fahrt erneut am Pkw angebracht sein.

Was ist nach der Abmeldung noch zu beachten?

Ist ein Fahrzeug abgemeldet, darf es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Das bedeutet auch, dass das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Parkplätzen verboten ist. Das Auto darf ausschließlich auf privatem Grund stehen. Erlaubt sind also die eigene oder gemietete Garage oder ein privates Grundstück.

Der abgemeldete Pkw kann bis zu sieben Jahre stillgelegt werden, bis die Betriebserlaubnis erlischt. Innerhalb dieser sieben Jahre kann der Wagen wieder angemeldet werden.

Muss die Autoversicherung vom Halter über die Abmeldung informiert werden?

Nein. Die Zulassungsstelle informiert bei Abmeldung des Pkw automatisch die Autoversicherung sowie das Hauptzollamt.

Muss das Auto vor oder nach dem Verkauf abgemeldet werden?

Beides ist möglich. Wird der Wagen vor dem Verkauf abgemeldet, darf das Auto nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht mehr auf öffentlichem Grund geparkt werden. Das Abstellen des Fahrzeugs kann also ebenso kompliziert werden wie die Probefahrten potenzieller Käufer. Ist der Wagen bereits abgemeldet, müsste für eine anschließende Probefahrt auf öffentlichem Grund ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, das dann für fünf Tage gültig ist.

Bleibt das Fahrzeug allerdings angemeldet beim Verkauf, sollte darauf geachtet werden, dass im Kaufvertrag das Datum des Verkaufs dokumentiert wird. Denn: Ist das Fahrzeug noch auf den alten Fahrzeughalter angemeldet und baut der Käufer einen Unfall, muss die Versicherung des noch gemeldeten Fahrzeughalters den Schaden bezahlen. Dies gilt ebenso für Ordnungswidrigkeiten. Die entsprechenden Bußgelder gehen weiterhin an den alten Fahrzeughalter.

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Deshalb empfiehlt es sich, das Fahrzeug am letzten Tag vor dem Verkauf abzumelden. Ansonsten haben Sie keinen Einfluss darauf, wann der Käufer das Auto auf sich ummelden lässt.

Dieser Artikel erschien bereits am 06.01.2022. Der Artikel wurde am 07.03.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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